LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11758 19.04.2016 Datum des Originals: 19.04.2016/Ausgegeben: 22.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4603 vom 18. März 2016 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/11579 MegaBits. MegaHerz. MegaStark – Megahandschriftliche Notiz im digitalen Dokument? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Auch Verwaltung muss Schritt halten mit der Dynamik, in der Vernetzung und Digitalisierung vorangehen. Und das betrifft alle Teile der Verwaltung. Die Vorteile einer digitalen Verwaltung spüren wir ja schon seit vielen Jahren.“ Dieser Auszug entstammt der Regierungserklärung „Menschen verbinden - MegaBits. MegaHerz. MegaStark“ der Ministerpräsidentin vom 29. Januar 2015. Doch die Landesregierung scheint in der Digitalisierung nicht angekommen zu sein. Mit Schreiben vom 23.02.2016 legte die Landesregierung der Präsidentin des Landtags den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2016 vor. Bereits auf der Seite 7 des Gesetzentwurfs sind handschriftliche Änderungen von Haushaltsansätzen vorgenommen worden. Diese setzen sich auf den Seiten 18, 19, 51, 52, 59 und 60 fort. Die handschriftlichen Änderungen lassen nicht erkennen, wer diese wann vorgenommen hat. Mittlerweile ist das entsprechende Dokument in der Datenbank des Landtags ohne handschriftliche Vermerke auf den finalen Stand aktualisiert worden, dennoch ergeben sich bzgl. der Arbeitsweise Nachfragen. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4603 mit Schreiben vom 19. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2016 (Drucksache 16/11250 vom 24.02.2016) wurde beim Landtag am 23.02.2016 eingebracht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11758 2 1. Aus welchem Grund sind handschriftliche Änderungen in dem Gesetzentwurf vorgenommen worden? Die Änderungen ergaben sich aus dem Beschluss des Kabinetts. Der Gesetzentwurf wurde in handschriftlich geänderter Fassung beim Landtag eingebracht, um diesen unverzüglich nach der Kabinettentscheidung zur Verfügung zu stellen. 2. Sind diese Änderungen im Gesetzentwurf vor oder nach dem Kabinettbeschluss vorgenommen worden? Die Änderungen sind nach dem Kabinettbeschluss vorgenommen worden. 3. Welche Person hat diese Änderungen im Gesetzentwurf vorgenommen? Die Änderungen wurden von einem fachlich zuständigen Mitarbeiter des Finanzministeriums vorgenommen. 4. Warum wurde im Gesetzentwurf nicht kenntlich gemacht, wer diese Änderungen wann vorgenommen hat? Hierzu bestand keine Notwendigkeit. 5. Haben die handschriftlichen Änderungen rechtliche Auswirkungen auf die Gültigkeit der Gesetzesinitiative der Landesregierung? Nein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11758