LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11759 19.04.2016 Datum des Originals: 19.04.2016/Ausgegeben: 22.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4595 vom 22. März 2016 der Abgeordneten Angela Freimuth und Ralf Witzel FDP Drucksache 16/11567 Entschädigungsfall durch Insolvenz der Maple Bank – Profitiert das Land oder entstehen Verluste? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Februar 2016 gegenüber der Maple Bank GmbH wegen drohender bilanzieller Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind („Moratorium“). Grund für das Moratorium ist laut Presseberichten eine Forderung der deutschen Steuerbehörden in Höhe von 450 Millionen Euro gegenüber der Bank wegen Steuerverkürzungen der Vergangenheit im Rahmen von unzulässigen Cum-Ex Geschäften. Auch wegen des Zahlungsverbotes wird die Maple Bank ihre Verbindlichkeiten nicht wieder zurückzahlen können. Der bundesweiten Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass das Land Nordrhein-Westfalen 62,5 Millionen Euro bei der Maple Bank angelegt hat oder hat anlegen lassen. Da die BaFin am 12. Februar 2016 den Entschädigungsfall festgestellt hat, sind 100.000 Euro dieses Betrages im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Darüber hinaus ist die Maple Bank GmbH Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V.. Laut Eigendarstellung des Einlagensicherungsfonds sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei privaten Banken bis zur Höhe der Sicherungsgrenze der Bank voll geschützt. Dieser Schutz umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11759 2 Die Sicherungsgrenze beträgt 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals, welches laut Geschäftsbericht 2013/2014 zum 30. September 2014 insgesamt 326 Millionen Euro betrug. Die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds für Guthaben bei der Maple Bank dürfte somit nach den vorliegenden Informationen 65,2 Millionen Euro betragen. Deshalb wäre das Gesamtguthaben von 62,5 Millionen Euro zu 100 Prozent durch die unterschiedlichen Sicherungsmechanismen garantiert. Laut eines Berichtes der Rheinischen Post vom 19. Februar 2016 geht auch das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen davon aus, „dass dem Steuerzahler kein Schaden entsteht“. Im selben Bericht wird jedoch das Ministerium wiedergegeben, die Einlagen seien zu 96 Prozent über Einlagensicherungsfonds geschützt – womit bei einem Guthaben von 62,5 Millionen Euro ein Schaden von 2,5 Millionen Euro für den Steuerzahler zu erwarten wäre. Unklar ist darüber hinaus, ob und in welcher Höhe das Land Nordrhein-Westfalen von den Strafzahlungen der Maple Bank profitieren könnte und mögliche Verluste bei der Einlage damit deutlich überkompensiert werden könnten. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4595 mit Schreiben vom 19. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Mittel des Sondervermögens für die Altlasten der WestLB werden bis zur Inanspruchnahme angelegt. Ein Teilbetrag von 62,5 Millionen Euro entfällt auf die Maple Bank. Dabei handelt es sich um kurzfristige Termingelder. Das Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB AG“ (kurz: Risikofonds) dient zur kontinuierlichen Ansammlung von Mitteln zur Abdeckung möglicher Garantieziehungen im Zusammenhang mit der Zweckgesellschaft Phoenix Light Ltd. SF bzw. von Verpflichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt. Es ist nicht zu erwarten, dass dem Steuerzahler aus den Termingeldanlagen des Risikofonds ein Schaden entsteht. Zum einen sind die Einlagen zu rund 96 Prozent entsprechend der Sicherungsgrenze der Bank im Einlagensicherungsfonds geschützt. Sämtliche Forderungen wird das Finanzministerium darüber hinaus sicherheitshalber zur Erstattung im Insolvenzverfahren anmelden. Das Land Nordrhein-Westfalen ist außerdem an den Steuermehreinnahmen aus der Rückzahlung von Cum-Ex-Erstattungen beteiligt. Das gilt ggf. auch für die in Presseberichten genannte Forderung in Höhe von 450 Millionen Euro an die Maple Bank. 1. Welche Informationen können vom Finanzminister zum Fall der Maple Bank über das Guthaben und die Sicherungsmechanismen sowie deren Höhe zur Verfügung gestellt werden? Bei der Maple Bank GmbH wurden vom Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB AG“ (Risikofonds) Ende 2015/Anfang 2016 Termingeldanlagen in Höhe von insgesamt 62,5 Mio. Euro vorgenommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11759 3 Die Maple Bank GmbH ist der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Banken GmbH zugewiesen. Deswegen sind Einlagen der Kunden im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes bis zu 100.000 Euro geschützt. Zudem ist die Maple Bank GmbH Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V., der bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze den Teil der Einlagen übernimmt, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht. Der Bundesverband Deutscher Banken e.V. hat die Höhe der Sicherungsgrenze mit 59,834 Mio. Euro pro Einleger beziffert. Bereits am 18. März 2016 hat der Risikofonds daher vom Bundesverband Deutscher Banken e.V. 59,834 Mio. Euro zurückerhalten. Die verbleibende Forderung hat der Risikofonds im Insolvenzverfahren innerhalb der festgesetzten Frist zur Tabelle angemeldet. Das Land Nordrhein-Westfalen wird außerdem an den Steuermehreinnahmen aus der Rückzahlung von Cum-Ex-Erstattungen beteiligt. 2. Bei jeweils welchen Banken hat das Land Nordrhein-Westfalen Spareinlagen, bitte differenziert nach dem jeweiligen Umfang? (Angabe nur der Guthaben, die größer sind als 10 Millionen Euro, genügt) Zum 31. März 2016 hat das Land Nordrhein-Westfalen (Land, Risikofonds und Abrechnungsfonds) Einlagen (Tages- und Termingelder) bei Kreditinstituten in Höhe von rd. 1,5 Mrd. EUR. Diese entfallen zu rd. 56 % auf öffentlich-rechtliche Kreditinstitute (Sparkassen und Landesbanken), zu rd. 7 % auf Genossenschaftsbanken und zu 37 % auf private Geschäftsbanken 3. Handelt es sich bei dem Guthaben bei der Maple Bank zumindest teilweise um Mittel des Sondervermögens Versorgungsfonds oder des Sondervermögens Versorgungsrücklage? Nein. 4. In welcher Höhe wird das Land Nordrhein-Westfalen aller Voraussicht nach von den Strafzahlungen der Maple Bank profitieren? Erkenntnisse hierzu liegen derzeit nicht vor. 5. Welche durchschnittlichen Renditen wurden durch die Sondervermögen zur Absicherung künftiger Pensionslasten in den Jahren 2012 bis 2015 erzielt? Die Renditen der Vermögensanlagen der Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Nordrhein-Westfalen“ und „Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“ lagen im Erwerbszeitpunkt stets über den vom Land zu erbringenden Refinanzierungszinsen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11759