LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11761 19.04.2016 Datum des Originals: 19.04.2016/Ausgegeben: 22.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4586 vom 17. März 2016 der Abgeordneten Kristin Korte CDU Drucksache 16/11544 „Polizei-Cloud“ – Digitalisierung als Chance in der Polizeiarbeit Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Cloud-Computing bietet die Möglichkeit auf einer Hardware mehrere virtuelle Server zu betreiben. Speicherplatz, Rechenkraft, Programme und andere computergestützte Dienste werden hier nicht mehr auf einem lokalen Rechner bereitgehalten, sondern als Dienstleistung über das Internet. Die Polizeiabteilung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums hat den zentralen IT- Dienstleister für die öffentliche Verwaltung des Landes 2011 beauftragt, eine „Polizei-Cloud“ für die polizeilichen Verfahren Fahndungssysteme, Antiterrorsystem und Vorgangsbearbeitung zu entwickeln. Das Thema „Hohe Sicherheit“ hatte von Beginn an höchste Priorität und der Sicherheitsstatus wurde entsprechend zertifiziert. FOCUS online berichtet in einer Ausgabe vom 28.08.2013, dass nach Einführung dieser neuen Netzwerktechnik für die rheinland-pfälzische Polizei das dortige Innenministerium ein positives Fazit zieht. Auch in anderen Veröffentlichungen spricht man von folgenden Vorteilen: 1. Vorteile für Umwelt und Finanzen a) Die Polizei-Cloud habe große wirtschaftliche Vorteile. Die Zahl der Server konnte von 208 auf 126 reduziert werden. Hierdurch konnten Stromkosten von 82.000 EUR jährlich eingespart und CO2-Emissionen gesenkt werden. b) Für Software, Lizenzkosten wird weniger Geld fällig und technischer Aufwand entfällt. Bei einer Addition der ersparten Kosten für Betriebssystem-Lizenzen, Hardware, Strom und Personal wird von einer Ersparnis von über 200.000 EUR bereits im ersten Jahr berichtet. Die jährliche Kostenreduzierung wurde in Rheinland-Pfalz direkt an die Polizei weitergegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11761 2 2. Vorteile für den realen Polizeieinsatz Die Polizei-Cloud biete taktische Vorteile in dem sie zu einer Erhöhung der Verfügbarkeit der polizeilichen Fachverfahren führt. Notwendige Ressourcen (Speicherkapazität) werden mit einem einzigen Mausklick dynamisch zugewiesen bzw. wieder freigegeben, während die Bereitstellung eines zusätzlichen Servers Wochen dauere. In Großschadenslagen beispielsweise habe der Einsatzleiter die Möglichkeit Prioritäten einzelner Verfahren festzulegen, um effektiver auf eine konkrete Situation reagieren zu können. Wartezeiten bei Großschadenslagen werden vermieden. 3. Vorteile für Polizeiarbeit im Allgemeinen c) Konzentrierung auf die polizeilichen Kernkompetenzen, in dem MitarbeiterInnen von der Basisadministration befreit werden. Diese wird verlagert auf Fachkräfte des zentralen IT-Dienstleisters des Landes. d) Zugriffsmöglichkeit bei Einsätzen vor Ort auf die Ressourcen der „Polizei-Cloud“ trotz unterschiedlichster im Einsatz befindlicher Endgeräte wie Smartphones, Tablets, PC´s, Notebooks mittels bereit gestellter Standardmechanismen. e) „Polizei-Cloud“ ermöglicht neue Möglichkeiten einer länderübergreifenden Zusammenarbeit Voraussetzung für eine virtualisierte Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung und damit auch für die Nutzung einer „Polizei-Cloud“ im Polizeidienst ist eine entsprechende Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4586 mit Schreiben vom 19. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Inwieweit gibt es Überlegungen/ Projekte seitens der Landesregierung eine „Polizei-Cloud“ - ähnlich die der in Rheinland-Pfalz - für die Polizeiarbeit in Nordrhein-Westfalen entwickeln zu lassen? Die Polizei NRW beschäftigt sich mit dem Thema „Polizei-Cloud“ und hatte hierzu auch bereits mehrfach Kontakt zur Polizei in Rheinland-Pfalz. Wie in Rheinland-Pfalz ist auch die Polizei in NRW der Auffassung, dass die Nutzung von Cloud Services aller Voraussicht nach zukünftig Teil der polizeilichen Infrastruktur sein wird. In diesem Zusammenhang wurde das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) beauftragt, eine „Strategie zur Cloud-Nutzung“ für die Polizei NRW zu entwickeln. 2. Sofern ein länderübergreifender Informationsaustausch mit dem Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz zum Thema „Polizei-Cloud“ stattgefunden hat. Zu welchen Ergebnissen hat dieser Informations- und Erfahrungsaustausch aus Sicht der Landesregierung für NRW geführt? Wie in der Antwort zu 1 aufgeführt, hat es einen Informationsaustausch mit dem Innenministerium Rheinland-Pfalz gegeben. Im Ergebnis bietet die dort genutzte „Cloud- Lösung“ eine mögliche Option für die Polizei NRW. Eine konkrete Aussage wird mit der Erstellung der „Strategie zur Cloud-Nutzung“ in NRW möglich sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11761 3 3. Wie steht die Landesregierung konkret zu den einzelnen in der Vorbemerkung erwähnten Vorteilen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Nutzung der „Polizei-Cloud“ in Rheinland-Pfalz? Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage erwähnten Vorteile für Umwelt und Finanzen, für den realen Polizeieinsatz und für die Polizeiarbeit im Allgemeinen werden im Grundsatz mitgetragen. Um hier erste Vorteile hinsichtlich der Ressourcenplanung zeitnah zu erzielen, wurden das LZPD sowie IT.NRW beauftragt, einen Kooperationsvertrag zu erstellen. Inhaltlich sollen in einem ersten Schritt damit die Basisadministration der polizeilichen IT-Infrastruktur an den Landesdienstleister übergeben und polizeiliche Fachkräfte von Administrationsdiensten entlastet werden. De facto sollen diese Aufgaben noch in 2016 an den Landesdienstleister übertragen werden. 4. Sofern mit der Einführung einer „Polizei-Cloud“ überwiegend Verbesserungen auch aus Sicht der Landesregierung für die Polizeiarbeit gesehen werden. Ab wann können diese Verbesserungen im realen Polizeieinsatz in NRW genutzt werden? Der Auftrag an das LZPD eine „Strategie zur Cloud-Nutzung“ zu entwickeln inkludiert auch die Erstellung einer sogenannten Roadmap. 5. Welche Nachteile sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der Nutzung einer „Polizei-Cloud“ in NRW? Für konkrete Aussagen hierzu ist die Vorlage des Strategieberichts des LZPD abzuwarten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11761