LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11762 19.04.2016 Datum des Originals: 19.04.2016/Ausgegeben: 22.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4581 vom 17. März 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/11539 30 Prozent aller bundesweit rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber leben in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 31. Dezember 2015 lebten bundesweit 545.845 Personen mit rechtskräftig abgelehntem Asylantrag in Deutschland. Besonders hoch ist die Anzahl der Menschen mit abgelehnten Asylantrag in Nordrhein-Westfalen. 30 Prozent dieser Personen leben in Nordrhein-Westfalen (160.512). Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4581 mit Schreiben vom 19. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Aus welchem Grund leben 30 Prozent aller bundesweit Aufhältigen mit abgelehntem Asylantrag in Nordrhein-Westfalen, wenn doch gleichzeitig nur rund 21 Prozent aller Asylbewerber nach Nordrhein-Westfalen zugwiesen werden? Der Fragesteller bezieht sich offenbar auf das in der Antwort der Bundesregierung vom 09.03.2016 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE wiedergegebene - auf einer Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR) beruhende - statistische Zahlenmaterial (BT- Drs. 18/7800). Hiernach leben 29,4 % der Personen mit abgelehntem Asylantrag in Nordrhein- Westfalen (Bund: 545.845, NRW: 160.512). Vor dem Hintergrund, dass bundesweit 82,3 % dieser Personen (inzwischen) im Besitz von unbefristeten oder befristeten Aufenthaltsrechten sind, dürften die Gründe überwiegend in den individuellen Lebensverhältnissen der Betroffenen zu suchen sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11762 2 2. Wie viele der 160.512 Personen mit abgelehntem Asylantrag, die sich in Nordrhein- Westfalen aufhalten, haben unbefristete Aufenthaltsrechte? 3. Wie viele der 160.512 Personen mit abgelehntem Asylantrag, die sich in Nordrhein- Westfalen aufhalten, haben befristete Aufenthaltsrechte? 4. Wie viele der 160.512 Personen haben eine Duldung? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Zugriffsmöglichkeiten der Landesregierung auf die Daten des AZR lassen eine Auswertung im Sinne der Fragestellungen nicht zu. Das für das AZR sachlich zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das als Bundesbehörde gegenüber dem Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen nicht berichtspflichtig ist, hat zuletzt ähnliche Fragen unter Verweis auf die hohe Arbeitsbelastung unbeantwortet gelassen. Von der Anforderung eines Beitrages wurde deshalb abgesehen. 5. Aus welchen Hauptherkunftsländern stammen die Aufhältigen mit abgelehntem Asylantrag in Nordrhein-Westfalen? Die mit abgelehntem Asylantrag für Nordrhein-Westfalen erfassten Personen stammen aus folgenden Hauptherkunftsländern: Kosovo, Serbien, Türkei, Mazedonien, Libanon, Syrien, Sri Lanka, Bosnien und Herzegowina, Irak und Afghanistan Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11762