LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1177 22.10.2012 Datum des Originals: 19.10.2012/Ausgegeben: 25.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 456 vom 13. September 2012 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/913 Mögliche negative Folgen bei der Einführung „Normbasierte Austauschschnittstelle“ (NAS) Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 456 mit Schreiben vom 19. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 15. Mai 2007 trat die Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft. Sie soll eine europäische Geodaten-Basis mit integrierten raumbezogenen Informationsdiensten schaffen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, stufenweise interoperable Geobasisdaten sowie Geofachdaten bereitzustellen. In Deutschland wurde zum Austausch der Daten der in Deutschland gebräuchlichen Geoinformationssysteme Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und Amtliches TopographischKartographisches Informationssystem (ATKIS) bislang auf das standardisierte Datenformat EDBS (Einheitliche Datenbankschnittstelle) zurückgegriffen. Im Zuge der Umsetzung der Inspire-Richtlinie wird nun daran gearbeitet, Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) in das einheitliche System Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) zusammenzufassen . Mit der Umstellung einhergehend wird als Nachfolger für EDBS auf Basis des XML-Standards die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) entwickelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1177 2 Dies bedeutet, dass es in Zukunft keine EDBS-Daten und Gauß-Krüger-Koordinaten mehr geben wird, mit denen die letzten 100 Jahre gearbeitet wurde. Diese Umstellung soll in Nordrhein -Westfalen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Hieraus ergeben sich insbesondere für die kleineren Katasterämter Umsetzungsprobleme. Die Aneignung der für die Bedienung der Schnittstelle NAS notwendigen Fertigkeiten ist zu zeitaufwändig und lähmt den ordentlichen Betrieb. Zudem sind die historischen EDBS-Daten nicht mehr verfügbar. Abhilfe könnte die weitere Verfügbarkeit der bisherigen EDBS-Daten schaffen, wenn auch nur vorübergehend (3 - 4 Jahre). Auf diese Weise ließe sich die Umstellung auf das NASSystem gerade für die kleineren Ämter besser realisieren. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Liegenschaftskataster in Nordrhein-Westfalen durchläuft zurzeit einen grundlegenden Modernisierungsprozess. Diese Modernisierung beinhaltet die Ablösung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB), der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und perspektivisch der Deutschen Grundkarte (DGK) durch den integrierten Datenbestand des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) sowie die Einführung des europäischen Bezugssystems ETRS89/UTM als Nachfolger der sogenannten Gauß-Krüger-Koordinaten. Mit der Einführung von ALKIS wird gleichzeitig die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) als Nachfolgerin der Einheitlichen Datenbankschnittstelle (EDBS) etabliert. Aus dem Blickwinkel der Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) dienen beide Maßnahmen heute dem Ziel, eine Geodateninfrastruktur der Europäischen Gemeinschaft zu schaffen. ALB, ALK und DGK standen bislang getrennt nebeneinander. Unerwünschte Redundanzen waren die Folge; ein und dieselbe Information wurde mehrfach abgespeichert, was die Fortführung des Liegenschaftskatasters unnötig aufwändig gemacht hat. Zudem musste sichergestellt werden, dass sich die unterschiedlichen Datenbestände nicht widersprechen. ALKIS führt diese Daten redundanzfrei zusammen. Den Katasterbehörden werden auf diese Weise effizientere Arbeitsabläufe ermöglicht. Mit der Zusammenführung der verschiedenen Datenbestände geht auch ein technischer Umbruch einher. Während ALB, ALK und DGK auf Datenstrukturen basieren, die bis heute ihre technischen Wurzeln in den frühen 80er Jahren haben, ist ALKIS dem heutigen Stand der Technik angepasst und greift seinerseits auf die heute international üblichen Standards zurück (GML, XML). Als geodätische Grundlage des Liegenschaftskatasters wurden bislang Gauß-KrügerKoordinaten verwendet. Unter diesem Oberbegriff verbarg sich jedoch eine Vielzahl von mehr oder weniger differierenden Bezugssystemen. Mit der Einführung des europäischen Bezugssystems ETRS89/UTM werden erstmalig deutschlandweit einheitliche, geodätische Grundlagen geschaffen, was die Nutzung der Geobasisdaten wesentlich erleichtern wird. Beide Entwicklungen, die Einführung von ALKIS und die Einführung des ETRS89/UTM, finden bundesweit statt und liegen aufgrund der damit einhergehenden Harmonisierung der Daten nicht zuletzt im Interesse der Nutzer. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1177 3 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass die überwiegende Zahl der EDBS-Nutzer keine technischen und personellen Kapazitäten für die Umsetzung von NAS haben ? Derartige Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Landesregierung ist sich jedoch der Tatsache bewusst, dass die Nutzer auf die Einführung von ALKIS und dem damit verbundenen Austauschformat NAS durch Anpassung ihrer Arbeitsprozesse reagieren müssen . Um den Nutzern individuelle Anpassungsstrategien zu ermöglichen, ist aus ALKIS die Abgabe von Liegenschaftskatasterdaten in einer Reihe von Datenformaten möglich (s. Antwort auf Frage 2). 2. Bis wann sollen die Kommunen auf das Datenformat NAS verbindlich umgestellt haben oder sind Übergangsfristen geplant? Die Einführung von ALKIS wurde im Jahr 2008 begonnen und wird bei den meisten Kreisen und kreisfreien Städten zum Jahreswechsel 2012/2013 abgeschlossen sein. Der mehrjährige Umstellungsprozess hat es den Kreisen und kreisfreien Städten erlaubt, die Umstellung an den örtlichen Gegebenheiten auszurichten. Mit der Freigabe von ALKIS ist stets die Abgabe von Liegenschaftskatasterdaten im Format NAS verknüpft, da nur die NAS den vollständigen Inhalt des Liegenschaftskatasters transportieren kann. Das alte Format EDBS leistet dies hingegen nicht. Die EDBS als vollständiges Abbild des Liegenschaftskatasters wird daher nach der Einführung von ALKIS nicht mehr verfügbar sein. Im Bedarfsfall stellen die Katasterbehörden mit Hilfe der ALKIS-Verfahrenslösung automatisch rückmigrierte Daten im Format EDBS (nur Grundrissdaten im eingeschränkten Umfang) zur Verfügung. Letztmalig in 2013 wird das Geodatenzentrum NRW bei der Bezirksregierung Köln zusätzlich einen solchen Datensatz landesweit anbieten. Neben der Abgabe von NAS-Daten ist außerdem die Abgabe in weiteren, inhaltsreduzierten Datenformaten möglich (Shape und DXF als Vektordatenformate z.B. zur Weiterverarbeitung in Geoinformationssystemen; TIFF und PDF, wenn graphisch aufbereitete Auszüge benötigt werden). 3. Plant die Landesregierung eine zunächst temporäre Verfügbarkeit der EDBS- Daten im Zuge der Einführung von NAS? Eine zeitliche Befristung für die Bereitstellung der Daten in den genannten Formaten ist bislang nicht vorgesehen.