LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11787 21.04.2016 Datum des Originals: 19.04.2016/Ausgegeben: 25.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4601 vom 22. März 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/11573 Halbwertszeit von Aussagen des Innenministers – 47 Turnhallen dienen weiterhin als Landesnotunterkunft Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Vorlage des Innenministeriums vom 18. Dezember 2015 „Bericht über die Entlastung der Kommunen durch ein Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Einrichtungen “ (Drs. 16/3567) heißt es u.a. unter Punkt 5: „Es werden 10.000 Plätze in Notunterkünften bis Ende Februar 2016 freigegeben. Dabei sollen auch z.B. Schul- und Sporthallen freigezogen werden. Weitere Rückgaben erfolgen sukzessive im Zuge des Aufwuchses von Landesplätzen. Die Bezirksregierungen werden dabei einen kommunalverträglichen Rückbau in ihren Bezirken sicherstellen. Der Wegfall der Platzanrechnung auf die kommunale Quote wird nach Maßgabe von § 3 Abs. 4 S. 3 FlüAG durch nur schrittweise erfolgenden Wegfall der Anrechnung zusätzlich gemildert.“ WDR-Online berichtet am 22.03.2016 darüber, dass entgegen der Aussage des Innenministers vom 22.12.2015 zur Inanspruchnahme von Turnhallen "Die werden wir in absehbarer Zeit, spätestens Ende Februar aufgegeben haben können", weiterhin allein 47 Turnhallen durch das Land aktuell als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden. Es sollen zwar weniger werden , aber von "alle Turnhallen bis Ende Februar zurückgeben" ist keine Rede mehr. Zwischenzeitlich hieß es auch: bis Ende März würde das Land die Turnhallen räumen können. Doch auch das, so WDR-Online sei nicht mehr angedacht: In den nächsten Tagen wolle das Land lediglich 12 Turnhallen zurückgeben, im April noch einmal 25. Mit der Folge, dass selbst im Mai das Land noch 10 Turnhallen als Flüchtlingsunterkünfte nutzen werde. Und das, obwohl zeitgleich tausende Plätze in anderen Landes-Flüchtlingsheimen frei sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11787 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4601 mit Schreiben vom 19. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Halbwertszeit hat das Unterbringungskonzept des Innenministers angesichts der nicht umgesetzten Freigabe aller Turnhallen, die als Landesunterkunft fungieren? 2. Aus welchen konkreten Gründen ist jeweils in den Fällen der 47 Turnhallen keine Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen erfolgt? 3. Welche konkreten Vereinbarungen liegen mit den Kommunen der 47 Turnhallen zu Grunde, dass das Innenministerium erklärt, dass dies im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen erfolgt ist? Die Fragen 1, 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet: Mit Erlass vom 18.12.2015 an die Bezirksregierungen hat die Landesregierung verfügt, dass rund 10.000 Plätze in Landeseinrichtungen abgebaut werden. Dabei hat die Landesregierung darum gebeten, vorwiegend Plätze in Sporthallen aufzugeben. So heißt es im Erlass vom 18.12.2015 wörtlich: „Bei den Überlegungen bitte ich zu berücksichtigen, soweit möglich vorrangig Schul- und Vereinssporthallen frei zu geben." Bei dem Abbau der Liegenschaften haben sich die Bezirksregierungen stets um die Benehmensherstellung mit der jeweils betroffenen Kommune bemüht. Aus wirtschaftlichen Gründen werden bevorzugt auch die Einrichtungen geschlossen, bei denen die Schließung kompatibel war mit dem Auslaufen von Verträgen mit Betreuungsdienstleistern und Sicherheitsdiensten. Außerdem wurde auf eine ausgewogene regionale Verteilung der aufzugebenden Unterkünfte geachtet. Dies bedeutete im Ergebnis, dass im ersten Zuge nicht ausschließlich Sporthallen aufgegeben wurden, sondern auch andere Immobilien. Im Rahmen der Umsetzung des Erlasses vom 18.12.2015 wurde die Belegung von 73 Sporthallen um ca. 50 % reduziert. Derzeit werden im Land NRW noch 35 Sporthallen im Rahmen der Landeserstaufnahme von Flüchtlingen als Unterbringungseinrichtungen genutzt. Bei 34 Hallen handelt es sich um Schulsporthallen. Bis Ende April werden weitere 15 Sporthallen freigegeben. Mit einem weiteren Erlass sollen die Kapazitäten in den Landeseinrichtungen erneut um rund 15.000 Plätze reduziert werden. Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass im Zuge dessen auch die übrigen, derzeit noch belegten Sporthallen wieder ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden. 4. Welche konkreten Platzkapazitäten in Landes-Notunterkünften wurden seit dem 18. Dezember aufgegeben, um den Aspekt des Unterbringungskonzepts zu erfüllen, 10.000 Notunterkunftsplätze bis Ende Februar freizuziehen? (Bitte unter Angabe der konkreten Einrichtung, Nennung der Kapazität sowie des Aufgabedatums) Vom 18. Dezember 2015 bis zum 29. Februar 2016 wurden insgesamt rund 9.400 Plätze in Notunterkünften aufgegeben. Die konkreten Einrichtungen sind der beigefügten Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen. Bis Ende März 2016 wurden weitere rund 9.300 Plätze aufgegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11787 3 5. Welchen konkreten Umsetzungszeitplan sieht die Landesregierung aktuell für die Umsetzung des Konzepts zur Unterbringung vom 18. Dezember in allen Punkten vor? Die Umsetzung des Konzeptes vom 18. Dezember 2015 stellt sich wie folgt dar: Zu 1) Durch die weitere Schaffung von eigenen Landesunterkünften wird das Land ab sofort die Kommunen nicht mehr im Wege der Amtshilfe zur Bereitstellung von Notunterkünften in Anspruch nehmen. Sämtliche von Kommunen für das Land betriebene Unterkünfte werden aufgrund von öffentlich -rechtlichen Vereinbarungen betrieben. Es gibt derzeit keine Einrichtungen mehr, die für das Land in Amtshilfe betrieben werden. Zu 2) Im Zeitraum vom 24.12.2015 bis einschließlich 03.01.2016 erfolgen durch die Bezirksregierung Arnsberg keine Zuweisungen von Flüchtlingen in den Kommunen. Im Anschluss erfolgt ein moderates Anlaufen der Zuweisungen ausgerichtet insbesondere an der jeweiligen Erfüllungsquote der Kommune. wurde umgesetzt. Zu 3) Die Vorlaufzeit für Zuweisungen wird von 3 auf 5 Tage ausgedehnt. wurde umgesetzt. Zu 4) Das Land wird für die Kommunen 5.000 Plätze als Gestaltungsspielraum vorhalten, damit eine Rückfallebene besteht, um besondere Situationen vor Ort abfangen zu können (z.B. verzögerte Beendigung von Baumaßnahmen etc.). wurde umgesetzt: Das Land hat Kommunen wiederholt Plätze in Landeseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Zu 5) Es werden 10.000 Plätze in Notunterkünften bis Ende Februar 2016 freigegeben. Dabei sollen auch z.B. Schul- und Sporthallen freigezogen werden. Weitere Rückgaben erfolgen sukzessive im Zuge des Aufwuchses von Landesplätzen. Die Bezirksregierungen werden dabei einen kommunalverträglichen Rückbau in ihren Bezirken sicherstellen. Umsetzung bereits erfolgt. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 1 - 3 verwiesen. zu 6) Der Ausbau von Landeseinrichtungen wird weiter mit Hochdruck vorangetrieben. Das Ausbauziel für 2016 sind 60.000 Regelplätze in Landeseinrichtungen - verteilt auf 10.000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen, 30.000 Plätze in zentralen Unterbringungseinrichtungen und 20.000 Plätze in landeseigenen Notunterkünften. Der Weg der gleichmäßigen Verteilung auf die Regionen Nordrhein-Westfalens soll dabei weiter beschritten werden. Noch in diesem Jahr sollen die Regeleinrichtungen in Bad Laasphe, Bonn, Euskirchen, Kall, Meschede, Sankt Augustin, Weeze, Wegberg und Wuppertal in Betrieb genommen werden. Die Einrichtungen Bonn, Euskirchen, Meschede, St. Augustin und Wegberg wurden bereits als Regeleinrichtungen in Betrieb genommen. Die Regelunterbringungskapazität wurde seit dem 25.11.2015 von rund 14.400 Plätzen in 23 ZUE'en auf rund 20.300 Plätze in 34 ZUE'en aufgestockt. Der weitere Planungsstand ist dem Innenausschussbericht vom 07. April 2016 zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11787 4 Zu 7) Eine weitere Entlastung sollen die Kommunen in NRW auch dadurch erfahren, dass Personen ohne realistische Bleibeperspektive nach Möglichkeit für die Dauer des Asylverfahrens in Landeseinrichtungen verbleiben. Deshalb will das Land den Aktionsplan Westbalkan von derzeit 1.200 Plätzen auf alle Asylsuchende aus Staaten des Westbalkans ausweiten. Asylsuchende aus diesen Staaten verbleiben dabei die gesamte Verfahrensdauer in Landeseinrichtungen und werden notfalls auch direkt aus diesen zurückgeführt. Voraussetzung dafür ist eine Zusicherung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beschleunigte Verfahren von maximal vier Wochen für alle Asylsuchenden aus Staaten des Westbalkans garantieren zu können. Perspektivisch soll das Verfahren auch auf den überwiegenden Teil der Folgeantragsteller erstreckt werden, wenn das BAMF verbindlich zusagt, die Verfahren zeitnah abzuwickeln . Gespräche dazu finden derzeit mit dem BAMF statt. Damit soll den Kommunen ermöglicht werden, sich auf die Integration der Menschen konzentrieren zu können, die eine bessere Bleibeperspektive haben. Diese Maßnahme wurde umgesetzt und ausgebaut. Das Land Nordrhein-Westfalen hält bereits Kapazitäten in Höhe von 1.700 Plätzen an vier unterschiedlichen Standorten für beschleunigte Asylverfahren vor. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 4452 (LT- Drs.16/11456) verwiesen. Notunterkünfte Kapazität Schließung Münster Borken 230 29.02.2016 Castrop-Rauxel 150 31.01.2016 Gladbeck 310 15.02.2016 Südlohn 120 29.02.2016 Detmold Gütersloh II Spexard 300 31.01.2016 Paderborn (Schloss Neuhaus) 200 29.02.2016 Porta Westfalica 300 29.02.2016 Arnsberg Hagen I Hohenlimburg 200 29.02.2016 Iserlohn 180 29.02.2016 Lüdenscheid 150 29.02.2016 Märkischer Kreis (Lüdenscheid II) 150 29.02.2016 Kreis Olpe (Attendorn) 200 29.02.2016 Kreis Olpe (Olpe) 200 29.02.2016 Schwerte 150 29.02.2016 Düsseldorf Dormagen II - 200 29.02.2016 Duisburg I Glückauf-Halle 250 31.01.2016 Duisburg II - Anne Frank Schule 306 31.01.2016 Düsseldorf IV Stockumer Höfe; Halle 18 350 31.01.2016 Emmerich - Hansa Turnhalle 150 31.01.2016 Essen I - Prinz-Friedrich-Str. 2 150 15.01.2016 Essen II - Turnhalle Goetheschule, 150 15.01.2016 Geldern I - Vernumer Str. 5 150 15.02.2016 Haan I Adlerstraße 150 15.02.2016 Kalkar I - Zum Wisseler See 150 29.02.2016 Kempen I - Kleinbahnstr. 61 300 15.02.2016 Kleve I - Kellen - Köstersweg 41 150 15.02.2016 Kleve II - Felix-Roelofs-Str. 7 Berufskolleg 150 15.02.2016 Krefeld I - Glockenspitz 348 220 15.02.2016 Mettmann - Konneckestraße 25 270 15.02.2016 Monheim I - Geschwister-Scholl-Str. 69 150 29.02.2016 Nettetal II - Heide 2 350 29.02.2016 Ratingen Karl-Mücher-Weg 15 300 29.02.2016 Solingen II - Zweigstr. 15 250 29.02.2016 Solingen IV Schützenstr. 206 115 31.12.2015 Velbert I Waldschlößchen 37 180 21.01.2016 Wesel I - Am Lippeglacis 130 29.02.2016 Wesel II - Trappstraße 700 29.02.2016 Wuppertal I - Röttgen 110 180 31.01.2016 Köln Alsdorf 110 31.01.2016 Bonn-Ermekeil 300 29.02.2016 Bornheim 150 29.02.2016 Düren I In der Mühlenau 150 29.02.2016 Erkelenz I Nord 80 29.02.2016 Rösrath II FVS-Gymnasium 100 29.02.2016 Stolberg I Auf der Liester 130 29.02.2016 Würselen 90 29.02.2016 insgesamt 9401 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11787