LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11794 20.04.2016 Datum des Originals: 20.04.2016/Ausgegeben: 25.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4580 vom 17. März 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/11538 Überdurchschnittlich hohe Anzahl an Abschiebungs-Stopps in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 11.449 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 7.305 männliche und 4.126 weibliche, im AZR erfasst. 3.534 Personen waren unter 18 Jahre alt. 2.779 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland , 8.670 Personen sechs Jahre oder weniger. Insgesamt lebten 11.449 Personen zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland , denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde, davon mit 4.343 Personen mehr als ein Drittel in Nordrhein-Westfalen. Auf der Grundlage eines IMK-Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz vom 26. März 2012 haben die Länder die Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a Aufenth G angeordnet. Dieser Abschiebungsstopp wurde seitdem regelmäßig im erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern verlängert, zuletzt am 30. September 2015 für die Dauer eines weiteren Jahres bis 30. September 2016. Gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz kann die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11794 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4580 mit Schreiben vom 20. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Fragesteller bezieht sich offenbar auf das in der Antwort der Bundesregierung vom 09.03.2016 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE wiedergegebene - auf einer Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR) beruhende - statistische Zahlenmaterial (BT- Drs. 18/7800). Die zu Duldungen nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im AZR enthaltenen Angaben sind - auch bundesweit gesehen - nicht schlüssig. Es liegt deshalb die Vermutung nahe, dass es hier vermehrt zu Erfassungsfehlern gekommen ist. Bund und Länder arbeiten derzeit an Lösungen zur Statistiküberprüfung und -bereinigung. 1. Bestehen aktuelle Abschiebungsstopps nach §60a Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz für Nordrhein-Westfalen, außerhalb des IMK-Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz in Bezug auf Syrien? Nein. 2. Welches sind die zehn Hauptherkunftsländer der Menschen, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebungs-Stopp-Anordnung nach § 60 a Aufenthaltsgesetz in Nordrhein-Westfalen erteilt wurde? Auf die Vorbemerkung und die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Personen in Nordrhein-Westfalen, die im AZR mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG erfasst sind, nach Hauptherkunftsländern zum Stichtag 31. Dezember 2015: Serbien 750 Mazedonien 584 Kosovo 479 Albanien 170 Libanon 168 Türkei 144 Bosnien und Herzegowina 143 Indien 132 Russische Föderation 126 Ungeklärt 119 3. In wie vielen Fällen wurden die Abschiebungen längstens drei Monate ausgesetzt? Siehe Antwort auf Frage 1. 4. In wie vielen Fällen wurde die Abschiebung länger als 6 Monate ausgesetzt? Siehe Antwort auf Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11794 3 5. Aus welchem konkreten Grund werden bundesweit ein Drittel der Duldungen nach § 60a Aufenthaltsgesetz in Nordrhein-Westfalen erteilt? Von den bundesweit zum Stichtag 31. Dezember 2015 im AZR erfassten Duldungen nach § 60a AufenthG entfielen 43.050 (= 27,7 %) auf Nordrhein-Westfalen (vgl. hierzu BT-Drs. 18/7800, Seite 25, 2. Tabelle). Gemessen an dem auf Nordrhein-Westfalen entfallenden Anteil von 24,9 % (AZR, Stand: 31. Dezember 2015) an der ausländischen Bevölkerung in Deutschland insgesamt weist dieser Wert nach Auffassung der Landesregierung keine besonderen Auffälligkeiten auf. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11794