LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11822 25.04.2016 Datum des Originals: 25.04.2016/Ausgegeben: 28.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4597 vom 16. März 2016 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/11569 Förderprogramme für Langzeitarbeitslose Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ist die Zahl der geförderten Jobs für Langzeitarbeitslose zurückgegangen. Die Förderung von Langzeitarbeitslosen ist sozialpolitisch von großer Bedeutung und die beste Investition gegen drohende Armut. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 4597 mit Schreiben vom 25. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wo in Nordrhein-Westfalen gibt es Projekte des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, in denen langzeitarbeitslose Menschen neben einer sinnvollen Tätigkeit auch sozialpädagogische Begleitung erhalten? Am Teilnahmewettbewerb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hatten sich im letzten Jahr 41 der 53 Jobcenter aus NRW beteiligt. 21 Jobcenter aus NRW (StädteRegion Aachen, Bochum, Kreis Lippe, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Kreis Gütersloh , Hamm, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Kleve, Köln, Hochsauerlandkreis, Mülheim a.d. Ruhr, Münster, Kreis Paderborn, Remscheid, Solingen, Kreis Unna, Wuppertal) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen. Die begleitenden Aktivitäten, die von den Jobcentern im Rahmen der Regelförderung zu erbringen sind, mussten im Förderantrag dargestellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11822 2 Da diese Unterlagen der Landesregierung nicht vorliegen, ist eine Auskunft darüber, wie viele langzeitarbeitslose Menschen im Rahmen des Programms eine sozialpädagogische Begleitung erhalten, durch die Landesregierung nicht möglich. 2. Liegen für dieses Programm Erfahrungswerte für NRW vor? In NRW wurden insgesamt 2.196 Plätze bewilligt. Da die Umsetzung und Evaluierung des Programms ausschließlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfolgt, liegen der Landesregierung hierzu keine weiteren differenzierten Informationen vor. 3. Welche Zahlen liegen der Landesregierung dazu vor, ob die Integration in den ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Arbeitsmarktprojekte gelingt? Öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein Instrument, das sich generell positiv auf die Integration von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung auswirken kann. Im Rahmen der Regelförderung nach § 16 e SGB II kamen 2014 in NRW 1.942 Arbeitsaufnahmen zustande. Von den 956 beendeten Förderungen nach §16 e SGB II in 2014 haben wiederum knapp 40 % (38,9 %) sechs Monate später noch sozialversicherungs-pflichtig gearbeitet und knapp 60 % (59,3 %) waren nicht arbeitslos. Gemäß vorläufiger Ergebnisse des Monitorings der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) haben nach der Teilnahme an den aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds finanzierten Modellprojekten „Öffentlich geförderte Beschäftigung NRW“ sogar rund 50 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Beschäftigung gefunden oder eine Ausbildung bzw. Qualifizierung begonnen. Die durch das das „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ und das „ISG - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik“ durch-geführte Evaluation der Modellprojektförderung weist zusätzlich auf Teilhabeeffekte der Förderung hin (wie z.B. Verbesserung des Selbst-wertgefühls, höhere Einschätzung gesellschaftlicher Zugehörigkeit als ungeförderte ALG II-Beziehende). 4. Welche Förderprogramme des Landes NRW speziell für Langzeitarbeitslose gibt es? Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit setzt die Landesregierung NRW gemeinsam mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Methoden und Instrumenten an. Das Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung NRW“ des Landes NRW im Rahmen der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik ist dabei ein Baustein, der sich speziell nur an langzeitarbeitslose Menschen richtet. In der vergangenen Förderphase wurden in NRW im Rahmen des Programms insgesamt 51 Projekte aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund 16 Millionen Euro gefördert, mit denen rund 1.100 Arbeitsplätze geschaffen wurden. Die Förderung wird in der neuen Förderphase seit Mitte 2015 in gleichem Umfang fortgesetzt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11822