LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11824 25.04.2016 Datum des Originals: 25.04.2016/Ausgegeben: 28.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4602 vom 23. März 2016 der Abgeordneten Henning Höne, Holger Ellerbrock und Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/11574 Blockade in der Bezirksregierung Köln – Wann und wie geht es weiter mit dem dritten Bauabschnitt der Kölner Nord-Süd-Stadtbahn? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Stadtverwaltung von Köln herrscht großer Unmut über die Bezirksregierung Köln. Denn „das größte Bauprojekt des Jahres 2016 der Stadt Köln“ (Kölnische Rundschau, 17. März 2016) gerät ins Wanken. Der geplante Beginn des dritten Bauabschnitts der Nord-Süd-Stadtbahn verzögert sich bis auf weiteres. Seit Monaten steht der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln aus. „Uns gehen alle Termine flöten“, wird der Leiter des Amtes für Stadtbahnbau in den Medien zitiert. Mit Blick auf die zu erwartenden enormen Mehrkosten hält sich die Stadt Köln bedeckt. Um belastbare Zahlen nennen zu können, müsste Klarheit über den tatsächlichen Termin des Baubeginns herrschen. Der ist jedoch zum Ärger der Stadt Köln nach wie vor völlig offen. Zunächst ging man davon aus, dass der erforderliche Beschluss im Januar vorläge. Dann kam nach Medienberichten das Signal aus der Bezirksregierung, dass nach Karneval der Beschluss gefasst würde. Aktuell sei „die zuständige Mitarbeiterin“ (Kölnische Rundschau, 17. März 2016) erkrankt, sodass die Kommune keine verlässlichen Szenarien für den weiteren Fortlauf des Bauvorhabens entwickeln kann. Es heißt, die Leitungsebene der Kölner Stadtverwaltung habe bereits sehr früh bei der Bezirksregierung nachgehakt, um das geplante Bauvorhaben zügig realisieren zu können. Leider wurden diese Bemühungen der Kommune von der Bezirksregierung jedoch offenkundig nicht honoriert (vgl. Kölnische Rundschau 17. März 2016). Daher ist es jetzt wichtig, dass die Verantwortlichen nun schnell zu einem Beschluss kommen, sodass die drohenden ausufernden Mehrkosten so gering wie möglich gehalten werden und Klarheit über das weitere Vorgehen herrscht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11824 2 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4602 mit Schreiben vom 25. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Planfeststellung in Nordrhein-Westfalen ist ein förmliches Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG). Es bildet u.a. die Grundlage bedeutsamer Vorhaben im öffentlichen Interesse, bei dem die vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt werden. Das Planfeststellungsverfahren zielt unter Abwägung gegenläufiger Belange auf den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses ab. Der Planfeststellungsbeschluss erfolgt in alleiniger Zuständigkeit durch die Planfeststellungsbehörde, vorliegend der Bezirksregierung Köln. Aus diesen Gründen ist die Landesregierung am Planfeststellungsverfahren zur Kölner Nord- Süd Stadtbahn nicht beteiligt. Sie wird auch nicht über die jeweiligen Verfahrensschritte in Kenntnis gesetzt. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage beruht daher auf der eingeholten Stellungnahme der Bezirksregierung Köln. 1. Wann wurden die erforderlichen Unterlagen von der Stadt Köln bei der Bezirksregierung Köln eingereicht? Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurde am 22. Mai 2014 gestellt. Die Unterlagen lagen vom 2. Juni bis 1. Juli 2014 öffentlich aus. Die 130 Einwendungen wurden vom 19. Januar bis 21. Januar 2015 erörtert. Die Stadt Köln reichte am 30. Juli 2015 eine erforderliche Planänderung ein. Diese geänderten Unterlagen lagen vom 10. August bis 9. September 2015 aus. Bis zum 23.September 2015 konnten dagegen Einwendungen erhoben werden. Die 23 Einwendungen zur Planänderungen wurden am 6. November 2015 erörtert. Die Stadt Köln hat auf Grund bilateraler Vereinbarungen erneut geänderte Planunterlagen am 25. November 2015 und am 8. Dezember 2015 vorgelegt. 2. Inwiefern ist es zutreffend, dass die Stadtverwaltung Köln bei der Bezirksregierung Köln proaktiv nachgefragt hat, um das Verfahren entsprechend zeitnah zum Abschluss zu bringen? Zwischen den Behörden findet nach Angabe der Bezirksregierung Köln fortwährend ein Austausch über das Verfahren statt. Mit der sogenannten proaktiven Nachfrage ist nach Ansicht der Bezirksregierung Köln vermutlich ein Schreiben des Baudezernenten der Stadt Köln vom 29. Februar 2016 gemeint. Die Antwort sei am 16. März 2016 erfolgt. 3. Wann kann die Stadt Köln nach den enormen zeitlichen Verzögerungen nun endlich mit einem Planfeststellungsbeschluss seitens der Bezirksregierung Köln verlässlich rechnen? Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist nach Angaben der Bezirksregierung Köln in Kürze zu rechnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11824 3 4. Welche Gründe sind ursächlich für die Verzögerungen innerhalb der Bezirksregierung Köln, die zu nachvollziehbaren Verärgerungen in der Stadt Köln führen? (Bitte detailliert darstellen.) Zunächst wird auf den bei der Antwort zu Frage 1 dargestellten zeitlichen Ablauf verwiesen. Die Planänderungen der Stadt Köln haben zu einer erneuten Erörterung im November 2015 geführt. Danach bestand nach Angabe der Bezirksregierung Köln nur wenig Zeit um Baurecht zu schaffen, das die erforderliche Rodung, die durch einen vorsorglichen Beschluss des Rates erlaubt war, ermöglicht hätte. Die dem Beschluss zugrunde liegende Abwägung der unterschiedlichen Interessen und Belange in diesem Verfahren konnte nach Angaben der Bezirksregierung Köln in dieser kurzen Zeit nicht abgeschlossen werden. 5. Inwiefern ist die Landesregierung bereit, die durch das verzögerte Verfahren der Bezirksregierung Köln verursachten zu erwartenden Mehrkosten der Stadt Köln zu kompensieren? Für eine etwaige Kompensation besteht nach den Schilderungen der Bezirksregierung Köln kein Anlass. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11824