LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11825 25.04.2016 Datum des Originals: 25.04.2016/Ausgegeben: 28.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4605 vom 21. März 2016 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/11581 Wie waren die Kriterien zur Mittelverteilung im Rahmen des Städtebau-Sonderprogramms zur Integration von Flüchtlingen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch das Städtebau-Sonderprogramm zur Integration von Flüchtlingen werden laut Aussage der Landesregierung insgesamt 147 Projekte in 100 Städten und Gemeinden mit insgesamt 72 Millionen Euro gefördert. Ende 2015 hatte das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr dieses zusätzliche Programm aufgelegt, um den Kommunen bei der Integration zu helfen. Etwa jede zweite Kommune hatte sich dafür beworben, deswegen herrscht in vielen Gemeinden und Städten jetzt große Enttäuschung. Darüber hinaus üben zahlreiche Kommunen nun Kritik am Auswahlverfahren und verlangen Transparenz. Die Aussage von Herrn Minister Groschek , er werde versuchen, noch einige Maßnahmen in das reguläre Städtebauprogramm aufzunehmen , hat bei vielen Kommunen die Hoffnung geweckt, doch noch zum Zuge zu kommen. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4605 mit Schreiben vom 25. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie war die Expertenjury zur Auswahl der Projekte besetzt? Die Expertenjury setzte sich wie folgt zusammen: - Detlef Berthold, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen; - Anne Katrin Bohle, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen; LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11825 2 - Christa Müller-Neumann, Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren , Bezirksregierung Arnsberg; - Norbert Neske-Rixius, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein -Westfalen (entschuldigt); - Professorin Elke Pahl-Weber, Institut für Stadt- und Regionalplanung, Technische Universität Berlin; - Professorin Christa Reicher, Fakultät Raumplanung, Technische Universität Dortmund ; - Anton Rütten, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen; - Professor Dr.-Ing. J. Alexander Schmidt, Institut für Städtebau und Stadtplanung, Universität Duisburg Essen (entschuldigt). 2. Welche Kriterien haben bei der Auswahl der Projekte bzw. Kommunen zugrunde gelegen? Zur Auswahl der Projekte bzw. Kommunen wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt: - Erfüllung der formalen Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Sonderprogramm: Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Antragsunterlagen; Bereitstellung kommunaler Mittel für den Eigenanteil; grundsätzliche Förderfähigkeit der beantragten Maßnahmen mit Städtebauförderungsmitteln des Sonderprogramms. - Begründeter Beitrag zur sozialen Integration: Eignung des Standorts für die geplante Infrastruktur ; Projekt dient der Integration von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten und sozial Benachteiligten bspw. durch Bildungs-, Freizeit- und Kultur- oder Betreuungsangebote ; Projekt dient Begegnung, Austausch und/oder Verständigung von Einheimischen und Zugezogenen. - Partizipation aller im Quartier lebender Menschen: Das Projekt ist für die Öffentlichkeit allgemein zugänglich; Vorhaben wird mit einem partizipatorischen Ansatz begleitet. - Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projekts: Das Vorhaben geht konform mit bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben und wird bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen . - Nachhaltige Aufwertung/ Entwicklung des Quartiers: Einbindung in eine städtische Gesamtstrategie , in ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept oder in eine vergleichbare Planung ; Bedarf für eine quartiersbezogene Infrastruktur wird dargestellt; Infrastruktur ist multifunktional nutzbar. - Stadtteilmanagement/ Stadtteilbüro/ Stadtteilbeiräte/ Verfügungsfonds/ Organisation bürgerschaftlichen Engagements: Unterstützung von städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Investitionen; Ergänzung von/Verknüpfung mit bestehenden kommunalen und/oder bürgerschaftlichen Strukturen; eine Verstetigung des Ansatzes ist vorgesehen; die Einrichtung eines Verfügungsfonds ist geplant. - Innovation: Das Projekt weist besonders innovative Elemente bspw. im Hinblick auf seinen Gegenstand, das Umsetzungsverfahren, Partizipation etc. auf. Eine Gewichtung der Kriterien wurde nicht vorgenommen. 3. Welche Kommunen/Projekte wurden nicht berücksichtigt? (Bitte begründen) Nicht berücksichtigt wurden Projekte, die durch die unabhängige Fachjury für eine Förderung aus dem Sonderprogramm nicht vorgeschlagen wurden (Liste siehe Anlage). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11825 3 4. Ist eine Fortsetzung bzw. Neuauflage dieses Städtebauförderprogramms geplant? Eine Neuauflage oder Fortsetzung des Programms als reines Landesprogramm ist nicht geplant . Stattdessen werden Möglichkeiten zur Förderung weiterer Projekte im Rahmen der Bund-Länderförderung Städtebauförderung weiterverfolgt (siehe Antwort Frage 5). 5. Welche Kommunen bzw. Projekte können noch durch das reguläre Städtebauförderprogramm gefördert werden? Im Sonderprogramm beantragte Maßnahmen können gegenwärtig in der regulären Städtebauförderung gefördert werden, wenn ihr Zweck Fördergegenstand der Städtebauförderung und das Vorhaben Bestandteil einer gebietsbezogenen städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist. Welche im Sonderprogramm beantragten und nicht zur Förderung vorgeschlagenen Vorhaben ggf. durch das reguläre Städtebauförderprogramm gefördert werden können, wird zurzeit geprüft. Darüber hinaus setzt sich die nordrhein-westfälische Landesregierung beim Bund dafür ein, zur Bewältigung der Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingssituation bis zum Jahr 2019 auch die Förderung von Vorhaben außerhalb einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme zu ermöglichen . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11825