LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11867 02.05.2016 Datum des Originals: 29.04.2016/Ausgegeben: 06.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4641 vom 5. April 2016 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/11648 Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen: Was macht die Umsetzung des Landtagsbeschlusses ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 16. Dezember 2015 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes im Landtag Nordrhein-Westfalen mit einer breiten Mehrheit von SPD, CDU und Bündnis `90/DIE GRÜNEN verabschiedet. Zur abschließenden Lesung des Gesetzesentwurfes brachten die drei Fraktionen gemeinsam einen Entschließungsantrag unter dem Titel „Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen : Tragende Säulen im Zivil- und Katastrophenschutz zukunftsfähig in Nordrhein-Westfalen aufstellen!“ (Drs.-Nr. 16/10483) ein. Ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehren sind auf die Akzeptanz und die Toleranz ihrer Familien sowie auf die Bereitschaft ihrer Arbeitgeber zur Freistellung angewiesen. Beides droht aber zu schwinden, wenn die Ehrenamtlichen über lange und ständig wiederkehrende Zeiträume von ihrem Arbeitsplatz gerufen werden, um „die Straße zu fegen oder zu sichern“. Zum Schutz des Ehrenamtes und damit auch zum Schutz des bewährten Systems aus Ehrenund Hauptamtlichkeit in der allgemeinen Gefahrenabwehr benötigen wir in Nordrhein-Westfalen einen anderen Umgang mit der technischen Hilfeleistung bei der Ölspurbeseitigung. Im Zuge der damaligen Beratungen gab es zwischen verschiedenen Beteiligten die Absicht, eine Rahmenvereinbarung zur nachhaltigen Verbesserung der Situation und damit zur Minimierung des Aufwands der Feuerwehren bei der Beseitigung von Ölspuren zu schließen. Die angedachte Untersuchungsphase soll bis zum 31. Dezember 2016 laufen. Anlässlich des genannten Entschließungsantrages forderte der Landtag die Landesregierung auf, gemeinsam mit dem Verband der Feuerwehren und den Kommunalen Spitzenverbänden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11867 2 eine Vereinbarung derart zu treffen, dass im Rahmen einer Untersuchung eine tragfähige Lösung für die Beseitigung von Ölspurverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Wege der technischen Hilfeleistung mit dem vorrangigen Ziel entwickelt wird, die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehren von dieser Aufgabe zu entlasten. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4641 mit Schreiben vom 29. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Ist die Rahmenvereinbarung zur nachhaltigen Verbesserung der Situation und damit zur Minimierung des Aufwands der Feuerwehren bei der Beseitigung von Ölspuren von allen Beteiligten inzwischen rechtsgültig unterschrieben? 2. Wenn nein: Warum nicht? Die Vereinbarung wurde von allen Beteiligten unterschrieben. 3. Wird die Landesregierung die von allen Beteiligten unterschriebene Rahmenvereinbarung der Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage als Anlage beifügen? Ja, die unterschriebene Rahmenvereinbarung ist als Anlage beigefügt. 4. Wie sieht die Umsetzung der Untersuchungsphase bis zum 31. Dezember 2016 konkret aus (Zeitplan, Meilensteine, Verantwortlichkeiten)? Die erste Sitzung der Projektgruppe fand am 11.04.2016 statt. Hier wurde das weitere Vorgehen abgestimmt. Zur Aufbereitung des Themenkomplexes wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Mai die Arbeit aufnehmen wird. Im September wird die Projektgruppe sich mit den ersten Zwischenergebnissen der Arbeitsgruppe befassen. Es ist derzeit vorgesehen, dass der Schlussbericht im Dezember fertiggestellt und verabschiedet wird. 5. Eine mögliche Alternative zur Umsetzung einer nachhaltigen Verringerung des Aufwands von Feuerwehren bei der Beseitigung von Ölspuren könnte auch darin liegen, kommunale Bauhöfe/technische Betriebe mit der Aufgabe unter Ausgleichszahlungen des Landes und des Bundes anhand der in einer Kommune gelegenen Straßenkilometer zu betrauen. Hierdurch könnte gleichsam auch die Problematik des Winterdienstes auf übergeordneten Straßen einer praktikablen Lösung zugeführt werden. Ist solche eine Überlegung auch Gegenstand einer Handlungsalternative im Rahmen der Untersuchungsphase bis zum 31. Dezember 2016? § 56 Absatz 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sowie § 2 des Straßenreinigungsgesetzes NRW eröffnen die Möglichkeit, dass sich Gemeinden und der Landesbetrieb Straßenbau LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11867 3 NRW auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen gegen Kostenersatz gegenseitig Aufgaben im Bereich des Straßenbetriebsdienstes und der Winterwartung übertragen. Solche Kooperationen sind vielfach gängige Praxis. Die angesprochene Untersuchung ist ergebnisoffen angelegt. Es sollen möglichst alle Varianten , die zu einer Reduzierung der Feuerwehreinsätze bei Ölverunreinigungen beitragen können , diskutiert und bewertet werden. Die Einbindung Dritter ist ausdrücklich als eine Variante vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Vereinbarung mit den kommunalen Bauhöfen eine denkbare Möglichkeit. Der Winterdienst ist nicht Gegenstand der Untersuchung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11867