LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11868 02.05.2016 Datum des Originals: 29.04.2016/Ausgegeben: 06.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4609 vom 23. März 2016 des Abgeordneten Rainer Deppe CDU Drucksache 16/11588 EnergieAgentur.NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Recherchen der taz und des ARD-Magazins Monitor, deren Ergebnisse am 17. März veröffentlicht wurden, gibt es zwischen der EnergieAgentur.NRW (EA), dem Landesumweltund Landeswirtschaftsministerium sowie der Privatwirtschaft problematische Interessensverflechtungen . Den Beteiligten wird vor allem vorgeworfen, den wahren (privatrechtlichen) Unternehmenscharakter und die Eigentümerstruktur der EA zu verschleiern. Laut der taz steht hinter den Aktivitäten der EA die Firma „Agiplan GmbH“, die mit 50 Prozent beteiligt ist. Die anderen 50 Prozent hält die „EE Energy Engineers GmbH“. Der Grund für diese Verschleierung sei, dass die Agiplan von Fördermitteln profitiere, über deren Verteilung sie selbst mitentscheide . Zudem verspreche sich die EA von einem Auftreten als unabhängige staatliche Stelle mehr Erfolg bei ihren Beratungstätigkeiten. Die Tatsache, dass an der Agiplan (25 Prozent) und damit auch an der EA eine Gesellschaft beteiligt ist, die mit Dämmstoffen handelt, wird als großer Interessenskonflikt gesehen. Zusätzlich steht der Vorwurf im Raum, dass Agiplan-Mitarbeiter nicht nur den Eindruck erweckt haben, Mitarbeiter der Landesregierung zu sein, sondern auch dem Umweltminister und der Ministerpräsidentin bei der Vorbereitung von Terminen und Reden zugearbeitet haben. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4609 mit Schreiben vom 29. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11868 2 Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Vorlage 16/3823 hat das Umweltministerium am 01.04.2016 umfangreich zur Berichterstattung der „taz.die tageszeitung“ und des Magazins „MONITOR“ vom 17. März 2016 über die EnergieAgentur.NRW informiert. 1. Wer hält die restlichen 75 Prozent der Anteile an der Agiplan GmbH (Bitte alle Anteilseigner und deren Gesellschafter benennen)? Die Liste der Gesellschafter ist im Handelsregister und im Unternehmensregister (www.unternehmensregister .de) frei zugänglich und jederzeit kostenpflichtig verfügbar. 2. Wer sind die Gesellschafter der EE Energy Engineers (Bitte alle Anteilseigner und deren Gesellschafter benennen)? Nach den dem MKULNV vorliegenden Informationen ist Gesellschafter der ee energy engineers GmbH zu 100 % die TÜV NORD Energieagentur GmbH & Co. KG, Essen. 3. Welche Anweisungen seitens der Landesregierung gibt es, damit die Mitarbeiter der EnergieAgentur.NRW und/oder der Agiplan deutlich darauf hinweisen, dass sie Mitarbeiter eines privaten Unternehmens sind? Weder das Umweltministerium noch die EnergieAgentur.NRW erwecken den Anschein, dass die EnergieAgentur.NRW eine staatliche Behörde sei. Die EnergieAgentur.NRW arbeitet im Auftrag der Landesregierung als operative Plattform mit breiter Kompetenz im Energie- und Klimaschutzbereich. Sie ist damit ein von wirtschaftlichen Interessen Dritter unabhängiges Kompetenzzentrum des Landes NRW für Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz . Die EnergieAgentur.NRW ist keine „staatliche Behörde des Landes“. Das Land NRW hat im Jahr 1990 die „Energieagentur NRW“ und im Jahr 1996 die „Landesinitiative Zukunftsenergien NRW“ gegründet. Die beiden Einrichtungen sind zum 01.01.2008 als „EnergieAgentur.NRW GmbH“ zusammengeführt worden. Seit ihrer Gründung 1990 arbeitet die EnergieAgentur .NRW im Auftrag des Landes NRW auf unterschiedlichen vertraglichen Grundlagen. Im Internetauftritt der EnergieAgentur.NRW GmbH wird das Dienstleistungsverhältnis zwischen dem Land und der EnergieAgentur.NRW GmbH auch entsprechend dargestellt. Das Umweltministerium hat darüber hinaus aus aktuellem Anlass die Energieagentur gebeten, das bestehende Dienstleistungsverhältnis bei allen Außenauftritten darzustellen. Das Land NRW hat als Auftraggeber einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftragnehmers gegenüber kein Weisungsrecht, weil es keine Arbeitsverhältnisse zwischen dem Land und dem Personal gibt. 4. Welche bzw. wie viele Mitarbeiter der Agiplan, Prisma Consult oder EnergieAgentur .NRW sind in die Dienste des Landes gewechselt (et vice versa)? Da es sich bei der agiplan GmbH, der prisma consult GmbH und der EnergieAgentur.NRW GmbH nicht um staatliche Behörden und auch nicht um einen nachgeordneten Bereich des MKULNV, sondern um privatwirtschaftliche Unternehmen handelt, gibt es keine öffentlich zu- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11868 3 gänglichen Informationen zu Personalwechseln zwischen den Einrichtungen. Daten, bei welchem Arbeitgeber eine (ehemalige) Mitarbeiterin oder ein (ehemaliger) Mitarbeiter eingestellt wird, werden nicht erhoben. Eine Abfrage bei allen weiteren Ministerien war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Den bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage beteiligten Ressorts sind folgende Fälle bekannt : 1. zwei Wechsel von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zum MKULNV 2. zwei Wechsel von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern von Agiplan zum MWEIMH. 3. ein Wechsel einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters vom Land zu energy engineers GmbH. 5. Lassen sich die Ministerpräsidentin und der Umweltminister von privaten Dienstleistern zuarbeiten, die aus EFRE-Mittel finanziert werden? Von privaten Dienstleistern werden keine ministeriellen Tätigkeiten erbracht. Know-how, das private Dienstleister im Rahmen von Projekten oder Verträgen erlangen, wird der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11868