LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11881 03.05.2016 Datum des Originals: 03.05.2016/Ausgegeben: 09.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4651 vom 4. April 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/11658 Bundesförderung - Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Bundesbildungsministerium unterstützt Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen. Alle Kreise und kreisfreien Städte können sich um die Finanzierung von bis zu drei kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren bewerben. Die Kommunen stehen vor der Herausforderung eine gelingende Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft zu bewältigen. Bei dieser großen Herausforderung spielt Bildung eine wichtige Rolle. Denn nur durch Bildung wird den Neuzugewanderten ein Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht und die nachhaltige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert. Die Anfang Februar veröffentlichte Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“- des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, ermöglicht es den Kreisen und den kreisfreien Städten, einen Förderantrag zur Finanzierung von bis zu drei kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren zu stellen. Aufgabe der kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren ist der Aufbau kommunaler Bildungsstrukturen und - gremien bei Nutzung und Erweiterung bestehender Strukturen. Außerdem sollen die relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung identifiziert und eingebunden werden. Über die vor Ort vorhandenen Bildungsakteure und Bildungsangebote soll Transparenz hergestellt werden. Abschließend können die kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren als Berater von Entscheidungsinstanzen der Kommunen fungieren. Durch die Zusammenführung des Bildungsangebots und der Bildungsbedarfe soll das Ehrenamt gestärkt und eine Bündelung der Kräfte vor Ort erreicht werden. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Als Bemessungsgrundlagen dienen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 Prozent gefördert werden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11881 2 können. Kommunen mit bis zu 200.000 Einwohnern (EW) können eine kommunale Koordinatorin / einen kommunalen Koordinator beantragen, ab 200.000 (EW) bis zu zwei und ab 500.000 EW bis zu drei. In der Bekanntmachung des BMBF vom 14. Januar 2016 wird auf die Termine zur Einreichung der Förderanträge hingewiesen: Diese sind der 1. März, der 1.Juni und der 1. September. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 4651 mit Schreiben vom 3. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet . 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bundesförderung zur Unterstützung der Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen durch sog. kommunale Koordinatoren ? Das Land Nordrhein-Westfalen begrüßt die Möglichkeit der Einrichtung der kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte. Zur Integration der Flüchtlinge ist ein passgenaues Angebot der Maßnahmen wichtig. Die Landesregierung merkt an, dass eine frühere Einbeziehung der Länder bei der Entwicklung der Förderrichtlinie hilf-reich gewesen wäre. Seitens der Landesregierung bestand der Wunsch, die neuen Bildungskoordinatoren an bewährten Strukturen vor Ort wie den Kommunalen Koordinierungen, den Kommunalen Integrations -zentren oder den Bildungsbüros zu implementieren. 2. Welche nordrhein-westfälischen Kommunen haben zum 1. März einen Förderantrag eingereicht? Zu an den Bund gerichteten Anträgen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Welche konkreten Landes-Förderprogramme für Kommunen gibt es im Bereich Flüchtlinge/Asyl aktuell? Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunen in den Bereichen Flüchtlinge/Asyl mit Programmen im Bereich Wohnen, Gesundheit, Schule, Hochschule, Bildung und Verbraucherschutz . Im Jahr 2016 hat die Landesregierung hierfür mehr als 4 Milliarden Euro veranschlagt, von denen mehr als die Hälfte an die Kommunen in NRW gehen. Beispielhaft sind hier das Programm KOMM-AN NRW zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe oder die Basissprachkurse zur Förderung der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge sowie die Förderung von „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, sog. „Brückenprojekte “ für Kinder aus Flüchtlingsfamilien, zu nennen. Eine umfassende Übersicht kann auf der Internetseite der Staatskanzlei unter: https://www.land.nrw/de/massnahmen-der-landesregierung-zur-fluechtlingssituation eingesehen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11881 3 4. Welche konkreten Bundes-Förderprogramme für Kommunen gibt es im Bereich Flüchtlinge/Asyl aktuell? Hierzu liegen der Landesregierung keine Übersichten vor. 5. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass alle Kreise und Städte auch personell in der Lage sind, den Überblick über existierende Förderprogramme zu behalten , um sicher-zustellen, dass allen Kommunen die fristgerechte Antragstellung für die Wahrnehmung der bestehenden Fördermöglichkeiten erhalten? Die Landesregierung fördert eine intensive Kommunikation auf allen Ebenen. Die Kommunen werden durch aktuelle Pressearbeit, über gezielte Informationen an die Fachebene und über Veranstaltungen auf Förderprogramme hingewiesen und informiert. So hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales frühzeitig im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte des Landes über das zum 1. Mai 2016 in Kraft tretende Förderpro-gramm KOMM-AN NRW informiert. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11881