LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11912 04.05.2016 Datum des Originals: 03.05.2016/Ausgegeben: 10.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4658 vom 7. April 2016 des Abgeordneten Dr. Günther J. Bergmann CDU Drucksache 16/11678 Zusagen bei technischem Hochwasserschutz im Kreis Kleve einhalten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Oktober 2014 teilte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW mit, dass bis Ende 2025 alle Hochwasserschutzanlagen am Rhein von Düsseldorf bis Emmerich an die heutigen technischen Regeln angepasst werden . Ursprünglich wollte die Landesregierung nach den Hochwässern Mitte der 90er Jahre dieses Ziel bis Ende 2015 erreicht haben. Der Verlautbarung vom Herbst 2014 lag der so genannte „Fahrplan Deichsanierung“ zugrunde . Mit diesem Fahrplan reagierte die Landesregierung auf die bis dahin eingetretenen erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung eines modernen technischen Hochwasserschutzes . Der untere Niederrhein ist wegen seiner geografischen Lage ganz besonders auf sicheren Hochwasserschutz angewiesen. Es ist lange bekannt, dass z.B. der Zustand großer Teile der Rheindeiche im Kreis Kleve (dort sind die Deichverbände Bislich-Landesgrenze, Kleve-Landesgrenze sowie Xanten-Kleve als KöR für die Rheinkilometer 819 bis 865 [Grenze NL] zuständig ) Investitionen in den technischen Hochwasserschutz dringend erforderlich macht. Aktuelle Presseberichterstattungen über Verzögerungen bei Deichsanierungen am Niederrhein lassen auch die Menschen im Kreis Kleve erneut aufhorchen. Sie fragen sich, inwieweit die fünf rechtsrheinischen sowie vier linksrheinischen noch umzusetzenden Maßnahmen von dieser Verzögerung betroffen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass stetig steigende Kosten sich auch in höheren Deichgebühren, sprich Kosten für die Rheinanlieger, niederschlagen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11912 2 Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4658 mit Schreiben vom 3. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Bericht vom 05.04.2016 (Vorlage 16/3839) wurde der aktuelle Sachstand zur „Sanierung der Hochwasserschutzanlagen am Rhein“ dem Landtag vorgelegt. 1. Woraus resultieren die Verzögerungen bei der Deichsanierung am Niederrhein? Die in o.g. Bericht dokumentierten Verzögerungen sind auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen . Es gab bei der Besetzung der mit dem Haushalt 2015 bereitgestellten zusätzlichen Stellen zur Verbesserung der Zulassungssituation bei der Bezirksregierung Düsseldorf zunächst Schwierigkeiten , entsprechend qualifizierte Bewerber zu finden und alle Stellen zu besetzen. Derzeit läuft eine weitere Ausschreibung zur Besetzung von Ingenieurstellen, für die im ersten Ausschreibungsverfahren keine geeigneten Bewerberinnen/Bewerber gefunden werden konnte. Darüber hinaus mussten vorgelegte Unterlagen nachträglich durch die Hochwasserschutzpflichtigen ergänzt werden, damit das erforderliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden konnte. Auch sind die Antragsunterlagen für den Beginn der Planfeststellungsverfahren teilweise nicht wie verabredet bei der Bezirksregierung Düsseldorf von den Hochwasserschutzpflichtigen vorgelegt worden. Die sich in diesen Fällen ergebenden Verschiebungen sind in Gesprächen zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf, den Hochwasserschutzpflichtigen und meinem Haus abgestimmt worden. Der „Fahrplan Deichsanierung“ wurde daraufhin entsprechend fortgeschrieben und in der Besprechung am 20. Januar 2016 gemeinsam verabschiedet . 2. Welche der insgesamt neun auf dem Gebiet des Kreises Kleve noch offenen Maßnahmen (fünf rechtsrheinische des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, vier linksrheinische des Deichverbandes Xanten-Kleve) sind von Verzögerungen betroffen ? Deichverband Xanten-Kleve: Rheinbrücke Emmerich bis Altrhein-Schöpfwerk bei Griethausen. Die Antragsunterlagen mussten nachträglich ergänzt werden; dadurch verschiebt sich der vorgesehene Planfeststellungstermin um 6 Monate. Deichverband Bislich-Landesgrenze: Rees 2. PA. Die verspätet eingereichten Antragsunterlagen auf Planfeststellung mussten nach Prüfung auf Verfahrensfähigkeit überarbeitet werden. Hierdurch verschiebt sich der vorgesehene Planfeststellungstermin um 6 Monate. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11912 3 3. Wie lautet der aktuelle planungsrechtliche Status der insgesamt neun auf dem Gebiet des Kreises Kleve noch offenen Maßnahmen (fünf rechtsrheinische des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, vier linksrheinische des Deichverbandes Xanten-Kleve)? Der mit den Deichverbänden abgestimmte aktuelle Fahrplan weist folgenden Status für die einzelnen Abschnitte aus: Deichverband Xanten-Kleve: Mauer Grieth – Hof Knollenkamp planfestgestellt: 31.03.2015. Hof Knollenkamp – Brücke Emmerich Vorlage der Planfeststellungsunterlagen bei der BR bis 06.2020; vorgesehene Planfeststellung bis 12.2021. Rheinbrücke Emmerich bis Altrhein-Schöpfwerk bei Griethausen z.Zt. Planfeststellungsverfahren. Griethausen bis Schleuse Brienen, Schleuse Brienen Vorlage der Planfeststellungsunterlagen bei der BR bis 12.2018 vorgesehene Planfeststellung bis 06.2020. Deichverband Bislich-Landesgrenze: Haffen-Mehr 5. u. 7. PA Vorlage der Planfeststellungsunterlagen bei der BR bis 09.2017; vorgesehene Planfeststellung bis 03.2019. Rees, 8. PA Vorlage der Planfeststellungsunterlagen bei der BR bis 12.2020; vorgesehene Planfeststellung bis 06.2022. Rees 3. PA Vorlage der Planfeststellungsunterlagen bei der BR bis 09.2016; vorgesehene Planfeststellung bis 03.2018. Rees 4. PA planfestgestellt: 17.11.2014. Rees 2. PA z.Zt. Planfeststellungsverfahren. 4. Wie lange werden diese Verzögerungen bei den einzelnen Maßnahmen jeweils dauern? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Zu welchen erhöhten Kosten wird es für die Mitglieder der Deichverbände (Bürgerinnen und Bürger in den Verbandsgebieten) aus Sicht der Landesregierung kommen ? Die Landesregierung geht davon aus, dass sich durch die unter Frage 2 benannten Verzögerungen keine Erhöhung der Kosten für die Mitglieder der Deichverbände ergibt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11912