LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11913 04.05.2016 Datum des Originals: 03.05.2016/Ausgegeben: 10.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4676 vom 13. April 2016 des Abgeordneten Thorsten Schick CDU Drucksache 16/11752 Holzlagerplätze bei erneuten Sturmkatastrophen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Obwohl der Sturm Kyrill vor über 9 Jahren am 18. und 19. Januar 2007 in Europa wütete, sind viele Auswirkungen noch heute sichtbar. Die größten Waldschäden entstanden in den Wäldern von Nordrhein-Westfalen. Besonders betroffen waren die Waldgebiete Südwestfalens. Im Märkischen Kreis, im Hochsauerlandkreis und im Bereich Wittgenstein, wurde ein Drittel des Verlustes von 30 Millionen Festmeter verzeichnet . Eine Schwierigkeit, die sich bei der Aufarbeitung und Vermarktung des Holzes sehr schnell zeigte, war die Suche nach geeigneten Lagerflächen. Im Februar wurden von den Forstämtern in den Hauptschadensgebieten in Südwestfalen zahlreiche Nass- und Trockenlagerplätze mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 50.000 Festmetern gesucht, um das Sturmholz über Jahre zu lagern. Auf Grund der trockenen Witterung stellte sich ein großer Bedarf an Nasslagerplätzen heraus. Eine Lehre aus der Katastrophe sollte sein, dass vor Ort im Schadensfall sehr schnell gehandelt werden muss. Gerade für die Zwischenlagerung des Holzes sollten Pläne in der Schublade liegen. Besonders Nasslagern kommt eine große Bedeutung zu, da sie sicherstellen, dass gefallenes Holz auch über einen längeren Zeitraum heimischen Sägewerkern zur Verfügung steht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11913 2 Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4676 mit Schreiben vom 3. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Schadensausmaß und die Auswirkungen auf den Holzmarkt von Sturmschadensereignissen sind nicht vorhersehbar. Erst nachdem im Schadensfall möglichst genaue Angaben erarbeitet sind, kann eine angemessene strategische Planung und Organisation der Sturmschadensbewältigung erarbeitet werden. Daraus leiten sich alle nötigen Maßnahmen wie auch die Einrichtung von regionalen Lagerungsmöglichkeiten für das aufgearbeitete Sturmholz ab. Die konkreten Erfahrungen aus dem Orkan Kyrill werden detailliert im Abschlussbericht der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu den Folgen des Sturmereignisses „Kyrill“ vom 18./19. Januar 2007 (Landtags-Vorlage 14/3295) beschrieben. Der Bericht setzt sich u.a. auch kritisch mit dem Möglichkeiten und Grenzen einer Nassholzlagerung auseinander. Darin heißt es: „Bestimmende Motive zum Betreiben von Nasslagern sind die Verringerung des Holzangebotes nach Kalamitäten zur Vorbeugung weiteren Preisverfalls und die Sicherung der Rohstoffversorgung in den Jahren nach der Kalamität. Aus den in Nordrhein-Westfalen gesammelten Erfahrungen, insbesondere mit den Stürmen Vivian und Wiebke Anfang der 90iger Jahre, verbot sich die Anlage von Nassholzlagern in staatlicher Regie . Das kaufmännische und das technische Risiko bei der Betreibung konnte das Land Nordrhein-Westfalen nicht eingehen, da die Haftungsfragen bei einem Nassholzlagerplatz in staatlicher Regie sehr komplex sind. Die Entscheidung, Nasslager anzulegen und zu betreiben und die Einigung über die Aufteilung der entstehenden Kosten, liegen beim Käufer und Verkäufer, also der Holzindustrie und dem Waldbesitz.“ Diese Einschätzung ist nach wie vor gültig. Eine umfassende Prozessbeschreibung im Falle eines Großschadenereignisses im Landesbetrieb Wald und Holz ist im „Handbuch Sturm“ festgehalten. Daneben betreibt jeder Forstbetrieb sein eigenes Risikomanagement. Auch Sägebetriebe bereiten sich auf extreme Schadensanfälle durch geeignete Maßnahmen vor, die möglicherweise auch darin bestehen, betriebsnahe Lagerplätze vorzuhalten (betriebliche Risikovorsorge). 1. Gibt es Trockenlagerplätze, die kurzfristig im Märkischen Kreis verfügbar wären (bitte um genaue Angabe von Ort und Lagerkapazität)? Der Landesregierung sind keine speziell als „Trockenlagerplätze“ ausgewiesenen Flächen bekannt . Bei Bedarf können diese kurzfristig eingerichtet werden. 2. Gibt es Pläne für Nasslagerplätze, für die kurzfristig eine Betriebsgenehmigung erteilt werden könnte bzw. bereits erteilt ist (bitte um genaue Angabe von Ort und Lagerkapazität)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11913 3 3. Innerhalb welcher Zeit wären die Lagerplätze verfügbar? 4. Hält die Landesregierung die unter 1.) und 2.) aufgeführten Lagerplätze für ausreichend ? Da Sturmereignisse wie Kyrill hinsichtlich Zeit, Ort und der betroffenen Holzmenge nicht planbar sind, ist die Vorhaltung von Nassholzlagerplätzen auch aus ökonomischen Gründen wenig sinnvoll. Aus den Erfahrungen von Kyrill sind die Suchkriterien für geeignete Holzlagerflächen bekannt. Erst nach Identifizierung dieser Flächen können die notwendigen behördlichen Genehmigungen eingeholt werden. Wesentlich wichtiger als die Vorhaltung von Lagerplätzen ist im Falle eines Schadereignisses die Holzaufarbeitung mit den Holzaufnahmemöglichkeiten des Holzmarktes zu koordinieren. Vom Grundsatz her sollten Sturmhölzer erst dann im Wald aufgearbeitet werden, wenn diese bereits vermarktet sind. Denn dann können die geernteten Hölzer gleich in die Sägeindustrie verbracht werden. Bei einem solchen Vorgehen ist ein Aufbau von besonderen Lagerungskapazitäten entbehrlich. Die Landesregierung hat aus den Erfahrungen mit Kyrill gelernt und mit dem „Handbuch Sturm“ diese für die Forstverwaltung dokumentiert. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11913