LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1192 25.10.2012 Datum des Originals: 23.10.2012/Ausgegeben: 30.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 433 vom 28. August 2012 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/864 Schulsozialarbeit Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 433 mit Schreiben vom 23. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Schulsozialarbeit an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Aspekt auch unter dem Gesichtspunkt der Sozialprävention. Durch die Einstellung von 250 Schulsozialarbeitern an Hauptschulen zum Schuljahr 2003/2004 sind hier wichtige Akzente gesetzt worden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Finanzierung der Schulsozialarbeit speist sich aus unterschiedlichen Quellen. Zunächst einmal leisten die Kommunen Schulsozialarbeit im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß § 13 SGB VIII. Darüber hinaus finanziert das Land Schulsozialarbeit über insgesamt 593 Zuschlagstellen bzw. Tarifstellen, die bei den Schulkapiteln 05 320 – öffentliche Hauptschulen, 05 330 – öffentliche Realschulen, 05 380 – öffentliche Gesamtschulen und 05 390 – öffentliche Förderschulen und Schulen für Kranke veranschlagt sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1192 2 Seit 2008 können die Schulen gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 23.01.2008 (BASS 21-13 Nr. 6) die Öffnung freier und besetzbarer Lehrerstellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit beantragen. Schließlich hat sich die Landesregierung im Rahmen der Verhandlungen über das Bildungsund Teilhabepaket gemäß § 28 SGB II dafür eingesetzt, dass zusätzliche Bundesmittel für den Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit bereitgestellt werden. Bundestag und Bundesrat haben im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Bildungs- und Teilhabepaket am 25.2.2011 dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt, wonach u.a. die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 46 SBG II) ab 2011 ansteigt. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Bundesbeteiligung danach seit 2011 insgesamt 35,8%. Dabei entfallen 2,8 Prozentpunkte der Bundesbeteiligung auf die Refinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung von Hortkindern. Dieser Teil der Erhöhung der Bundesbeteiligung ist befristet bis Ende 2013. Die Landesregierung hat die Umsetzung der Schulsozialarbeit in einem gemeinsamen Erlass der Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales, Schule und Weiterbildung und Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 7.7.2011 geregelt. Die Umsetzung obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Gebietskörperschaften entscheiden eigenverantwortlich über die Verteilung der Mittel und somit auch über den Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit. Die Landesregierung setzt sich angesichts der Befristung der Mittelbereitstellung durch den Bund dafür ein, dass der Bund seine Verantwortung auch ab dem 1.1.2014, möglichst auf Dauer, wahrnimmt. Die Landesregierung kann in diesem Rahmen ausschließlich über die vom Land finanzierten Stellen für Schulsozialarbeit Auskunft erteilen. Über den Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit durch Kommunen, Kommunalverbände und freie Träger der Jugendsozialarbeit liegen keine Informationen vor. 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Stellen es in der Schulsozialarbeit insgesamt gibt? Nein. Es liegen auch keine Informationen über die konkreten Entscheidungen der Gebietskörperschaften zur Nutzung der zusätzlichen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor. 2. Wie viele Stellen gibt es in der Schulsozialarbeit in den verschiedenen Schulfor- men? Nach einer Auswertung der Stellendatei vom 31.08.2012 stellt das Land insgesamt 837,2 Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1192 3 Schulform Stellen im Epl. 05 Grundschule ohne flexible Schuleingangsphase 44,6 Hauptschule 316,1 Realschule 37,5 Gymnasium 21,6 Sekundarschule 6,6 Weiterbildungskolleg 13,3 Gesamtschule 268,1 Förderschule 39,0 Berufskolleg 90,4 Summe 837,2 3. In welcher Höhe werden Mittel von Bund, Land, Kommunen und Sonstigen (z. B. Stiftungen) für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt? Das Land finanziert Fachkräfte für Schulsozialarbeit über in einzelnen Schulkapiteln veranschlagte Zuschlagsstellen zur Grundstellenzahl bzw. Tarifstellen. Kapitel Stellen Art der Stelle 05 320 öff. Hauptschulen 250 Zuschlagsstellen 05 330 öff. Realschulen 3 Tarifstellen (umgewandelte Stellen des Ganztagszuschlags) 05 380 öff. Gesamtschulen 240 Tarifstellen (umgewandelte Stellen des Ganztagszuschlags) 05 390 öff. Förderschulen und Schulen für Kranke 100 Zuschlagsstellen zur Grundstellenzahl Darüber hinaus finanziert das Land die auf Antrag der Schulen nach Maßgabe des o.a. Runderlasses vom 23.01.2008 für Zwecke der Schulsozialarbeit geöffneten Lehrerstellen (Grundstellen bzw. Stellen des Ganztagszuschlags). Der Bund beteiligt sich nach derzeitiger Hochrechnung im Umfang von 98,374 Mio. EUR für das Jahr 2012 an den Angeboten der Schulsozialarbeit in NRW. Nach einer Meldung der Kreise und kreisfreien Städte werden im Rahmen des BuT derzeit 1.419 Fachkräfte für Schulsozialarbeit beschäftigt. Bezüglich der Finanzierung der Schulsozialarbeit seitens der Kommunen und Sonstigen (z.B. Stiftungen) liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Gibt es eine Koordinierungsstelle für den Bereich der Schulsozialarbeit? Das Ministerium für Schule und Weiterbildung führt regelmäßig Koordinierungskonferenzen zu Fragen der Schulsozialarbeit mit den Bezirksregierungen, den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen/Lippe sowie mit dem Fachinstitut für Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen (ISA) in Münster durch. Auch auf der kommunalen Ebene gibt es eine Vernetzung der unterschiedlichen Träger der Schulsozialarbeit. So hat die Stadt Dortmund zum Beispiel eine Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit im Regionalen Bildungsbüro eingerichtet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1192 4 Am 24.11.2012 wird sich in Duisburg eine Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit (LAG) konstituieren. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport werden den Prozess begleiten.