LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11930 09.05.2016 Datum des Originals: 09.05.2016/Ausgegeben: 12.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4664 vom 8. April 2016 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/11725 Risse in den Betonschutzwänden entlang der A1 bei Blankenheim Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits in den Jahren 2011 und 2012 wurden vermehrt Risse in Betonschutzwänden auf Autobahnen in Nordrhein-Westfalen festgestellt. In der Vorlage zu TOP 10 in der Sitzung des Ausschusses für „Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr“ vom 4. September 2014 hatte die Landesregierung Folgendes zu Rissen in Betonschutzwänden berichtet: Ein Sanierungskonzept werde derzeit von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Landesbetriebs Straßen.NRW, der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und der Bauwirtschaft erarbeitet. Der Landesbetrieb ist bestrebt, schnellstmöglich eine einheitlich anwendbare Sanierungslösung zu finden. Seit dem Herbst 2014 gilt auf dem Abschnitt der Bundesautobahn 1 zwischen den Anschlussstellen Nettersheim und Blankenheim eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Grund dafür sind die maroden Betonschutzwände auf dem Mittelstreifen auf einer Länge von 5,5 Kilometern. Infolge der aufgetretenen Mängel bei den Betonschutzwänden im Mittelstreifen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den betroffenen Streckenabschnitten für PKW auf 100 km/h und für LKW auf 60 km/h heruntergesetzt worden. Zudem gilt für LKW ein Überholverbot. Da die Verkehrsteilnehmer seit rund 18 Monaten keine sichtbare Verbesserung der Situation wahrnehmen konnten, halten sich immer weniger von ihnen an das Tempolimit. Im Februar 2016 wurde zudem ein Tempolimit auf der Krebsbachalbrücke bei Mechernich eingerichtet. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4664 mit Schreiben vom 9. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11930 2 1. Was wurde von Seiten der Landesregierung in den vergangenen 18 Monaten unternommen, um die Probleme mit den Betonschutzwänden entlang der Autobahn 1 zwischen Nettersheim und Blankenheim in den Griff zu bekommen? Nach den positiv verlaufenen Anfahrversuchen zu der von der BASt, der Beton- und Stahlindustrie und Straßen.NRW entwickelten Sanierungslösung wurde die Modelllösung im Rahmen eines Pilotvorhabens auf der A 43 realisiert. Anschließend wurde die Umsetzungsmöglichkeit für die anderen Strecken geprüft. Mit dem Abschluss dieser Prüfung wurden die Ausschreibungsunterlagen auf die Situation an der A 1 angepasst und die Maßnahme ausgeschrieben. 2. Wann ist mit einer abschließenden Sanierung der Betonschutzwände des oben genannten Autobahnabschnitts zu rechnen? Nach der Submission der Ausschreibung am 20.04.2016 ist der Baubeginn für den 13.06.2016 vorgesehen. Die Bauarbeiten sollen gegen Ende der 30. Kalenderwoche abgeschlossen sein. 3. Was wurde aus der Sanierungslösung, die in der Antwort (Drucksache 16/7742) auf die Kleine Anfrage 2969 thematisiert wurde? Die in der Kleinen Anfrage 2969 thematisierte Sanierungslösung wurde von einem Fachgremium der BASt, der Beton- und Stahlindustrie sowie Straßen.NRW erarbeitet und von der DEKRA Automobil GmbH positiv nach DIN EN 1317 getestet. Die Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen erfolgte am 22.12.2014. Die Sanierungslösung sieht die Verschraubung eines U-Profiles auf der Betonschutzwand vor. Sie wurde für das so genannte Step90-Profil getestet, das auch auf der A 1 in dem angesprochenen Abschnitt vorhanden ist. Damit kann die Sanierungslösung in diesem Abschnitt zum Einsatz kommen. 4. Wie viele Geschwindigkeitsverstöße wurden auf dem Streckenabschnitt seit Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung festgestellt? Hierzu liegen keine Informationen vor. 5. Wie sieht die von der Landesregierung in der Ausschusssitzung am 4. September 2014 angekündigte Sanierungslösung für schadhafte Betonschutzwände aus? Siehe Antwort zu Frage 3 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11930