LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11931 09.05.2016 Datum des Originals: 09.05.2016/Ausgegeben: 12.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4617 vom 29. März 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11604 Mittel zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 21. Januar 2016 ist der Runderlass mit Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge in Kraft getreten. Dem Vernehmen nach sind die zur Verfügung stehenden Mittel um ein vielfaches überzeichnet. Viele Antragsteller gehen leer aus. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4617 mit Schreiben vom 9. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. 1. Wie viel wird die Landesregierung in den kommenden Jahren in die Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge investieren? (Bitte bis 2018 die geplanten jährlichen Ausgaben auflisten.) Die Landesregierung stellt den Bewilligungsbehörden jährlich ein - auf Basis eines vom Gutachter F + B aus Hamburg entwickelten Schlüssels -bedarfsorientiertes Budget für den Mietwohnungsneubau zur Verfügung, aus dem auch Maßnahmen für Wohnraum für Flüchtlinge gefördert werden. Über Tilgungsnachlässe setzt das Land insbesondere auch für die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge zusätzliche Anreize für Investitionen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung. Über Maßnahmen entscheiden die Bewilligungsbehörden eigenverantwortlich nach Maßgabe der Wohnungssituation vor Ort im Rahmen des ihnen zugeteilten Budgets unter Berücksichtigung der städtebaulichen und wohnungspolitischen Qualitäten. Eine konkrete Zielzahl für die Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge kann aus den vorstehenden Gründen nicht genannt werden. Landesweit stehen 450 Mio. Euro an zinsgünstigen Darlehen für den Mietwohnungsneubau zur Verfügung. Über alle Programmteile beträgt das Fördervolumen z. Zt. 800 Mio. Euro. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11931 2 2. Wie viel Wohnraum soll damit gefördert werden? (Bitte konkrete Planziele in qm² und Wohnungen pro Jahr angeben.) Siehe Antwort zu 1. 3. Welche Projekte haben bisher einen Zuschlag erhalten? (Bitte alle Maßnahmen nach Ort, Antragsteller, Investitionssumme, Wohnraum in qm², Anzahl einzelner Wohnungen und Anteil aus Förderung des Landes auflisten.) Förderzusagen im 1. Quartal 2016: 6 Wohneinheiten : 36 Wohnfläche in qm: 2.686 Bewilligungsvolumen in € : 3.720.500 Darüber hinausgehende Informationen zum Antragsteller bzw. zur Maßnahme unterliegen nach Auskunft der NRW.Bank dem Datenschutz (Bankgeheimnis). Zu diesem frühen Zeitpunkt liegen die Förderzahlen erfahrungsgemäß noch auf niedrigem Niveau, weil das Bewilligungsgeschäft erst in der 2. Jahreshälfte abhängig von der Förderreife der Maßnahmen zunimmt. Die Anzahl der Förderanträge und -anzeigen im Jahr 2016 lässt eine zunehmende Dynamik im öffentlich geförderten Wohnungsbau erkennen. 4. Wie viele Förderungsanträge gibt es insgesamt? (Bitte alle eingegangenen Anträge auflisten nach Datum des Antrags, Stadt/Ort, Antragsteller, geplanter Wohnraum in qm², geplante Anzahl von Wohnungen, beantragte Mittel, geplanter Umsetzungszeitraum.) Nach dem Runderlass des MBWSV vom 21.01.2016 besteht eine Berichtspflicht für die Bewilligungsbehörden für den Mietwohnungsneubau erst zum 31.05.2016, für Maßnahmen beim selbst genutzten Wohneigentum zum 30.06.2016 und für investive Maßnahmen im Bestand zum 30.09.2016. 5. Hält die Landesregierung die zur Verfügung stehenden Mittel für angemessen? Nein. Deshalb soll der Förderrahmen der NRW.BANK auf 1,1 Mrd. EUR ausgeweitet werden. Die Landesregierung setzt sich zudem für zusätzliche Bundesmittel zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11931