LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11932 09.05.2016 Datum des Originals: 09.05.2016/Ausgegeben: 12.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4688 vom 20. April 2016 des Abgeordneten Werner Lohn CDU Drucksache 16/11799 Sicherheit in den Fußballamateurligen – Hooligantourismus auf dem Land? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Rande des Ligaduells zwischen den beiden Oberligisten SV Lippstadt 08 und den Sportfreunde Siegen kam es am vergangenen Wochenende in der Lippstädter Innenstadt zu einer Massenschlägerei zwischen Hooligans, die nicht nur den beiden Vereinen aus der Oberliga Westfalen zugeordnet werden konnten. Laut Bericht der Lippstädter Lokalzeitung „Der Patriot“ vom 19. April 2016 sorgten ca. 60 bis 70 Hooligans für einen Ausnahmezustand. Beide Lager trafen erstmals vor dem Lippstädter Rathaus aufeinander und zogen später zum Stadion des SV Lippstadt weiter. Bei der Schlägerei vor dem Lippstädter Rathaus wurde vor allem das Inventar verschiedener Cafes auf dem Platz zerstört und als Schlagwaffen genutzt. Erst durch ein großes Polizeiaufgebot wurden beide Gruppen auf dem Weg am Weitermarsch zum Stadion gehindert. Dabei nahm die Polizei die Personalien auf. 16 mutmaßliche Täter kamen aus Lippstadt selbst, während 10 aus Ahlen stammten und 10 aus den Niederlanden angereist waren. Aus Siegen selbst sollen knapp 40 Personen an der Randale beteiligt gewesen sein. Auf der Internetvideoplattform Youtube sind diese Ausschreitungen ebenfalls veröffentlicht worden: https://www.youtube.com/watch?v=yC4_c5kTgjM . Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4688 mit Schreiben vom 9. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Vorfälle von Randale (oder erheblichen Ausschreitungen) durch gewaltbereite sogenannte „Fans“ bei Spielen der Amateurligen (von den DFB- Kreisligen bis zur DFB-Regionalliga) sind der Landesregierung seit 2012 bekannt (bitte nach Vereinen mit Kurzbeschreibung chronologisch auflisten)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11932 2 Der standardisierte Informationsaustausch Fußball umfasst auch den Ligaspielbetrieb der Regionalligen. Statistische Kennzahlen der Regionalligen sind entsprechend dem Jahresbericht Fußball der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zu entnehmen. Eine zusammenfassende Aufbereitung etwaiger Vorfälle der Regionalliga West wird nicht vorgenommen. Eine darüber hinaus gehende standardisierte Erfassung von Vorfällen, Kennzahlen oder einem Störerpotential in darunter befindlichen Spielklassen erfolgt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht. 2. Wie viele gewaltbereite Anhänger von Amateurvereinen (ab den DFB-Kreisligen bis zur DFB-Regionalliga) sind der Landesregierung bekannt (bitte nach Vereinen aufschlüsseln)? Siehe Antwort zur Frage 1. 3. Gibt es Vorgaben der Landesregierung für die Erarbeitung von Sicherheitskonzepten für Spiele unterhalb der 3. Liga des DFB, insbesondere für sogenannte Risikospiele? Das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) bildet die Grundlage für ein abgestimmtes und einheitliches Handeln aller Beteiligten rund um die Sicherheit bei Sportveranstaltungen. Es setzt dabei auf einen ganzheitlichen Ansatz. Die Umsetzung der im NKSS enthaltenen Empfehlungen erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf Basis der Initiative „Mehr Sicherheit bei Fußballspielen“ an Standorten der ersten vier Spielklassen (einschließlich der Regionalliga West) sowie darüber hinaus an Standorten mit Vereinen, in deren Anhängerschaft sich gewaltbereite bzw. gewaltsuchende Gruppen befinden. Zu den einzelnen Aspekten der Initiative „Mehr Sicherheit bei Fußballspielen“ verweise ich auf die diesbezüglich erfolgten parlamentarischen Befassungen, zuletzt insbesondere die Sitzung des Innenausschusses am 28. August 2014 und meinen hierzu vorgelegten Bericht (Vorlage 16/2103). Maßnahmen der Polizei Nordrhein-Westfalen aus Anlass von (Sport-) Veranstaltungen sind darüber hinaus an die Polizeidienstvorschrift 100 VS-NfD Führung und Einsatz der Polizei Nummer 4.1 sowie den ergänzenden Landesteil E gebunden. 4. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu gewaltbereiten Fans aus dem Ausland vor, die Spiele unterhalb der 3. Liga des DFB besuchen, um dort wie im oben genannten Fall Gewalt auszuüben? Erkenntnisse ausländischer Polizeibehörden über Fußballstörer, die nach oder durch Deutschland reisen, werden der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze von ihren Partnerdienststellen im Verbund der so genannten National Football Information Points anlassbezogen und unabhängig von der Spielklasse mitgeteilt. Eine Auswertung hinsichtlich gewaltbereiter Fans aus dem Ausland, die lediglich zu Spielen unterhalb der 3. Liga anreisen, erfolgt grundsätzlich nicht. Eine notwendige händische Auswertung ist innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11932 3 5. Durch welche präventiven beziehungsweise repressiven Maßnahmen will die Landesregierung Gewalt außer- und innerhalb der Stadien im Amateurbereich (unterhalb der 3. Fußballbundesliga) wie im eingangs beschriebenen Fall verhindern? Siehe Antwort zur Frage 3. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11932