LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11938 09.05.2016 Datum des Originals: 09.05.2016/Ausgegeben: 12.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4665 vom 12. April 2016 des Abgeordneten Dr. Günther J. Bergmann CDU Drucksache 16/11726 B 220n als Ortsumgehung Kleve-Kellen schnell realisieren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die rund 50.000 Einwohner zählende Kreisstadt Kleve umfasst mit ihren 15 Ortsteilen eine Fläche von rund 98 Quadratkilometern. Als Mittelzentrum nimmt die Stadt am unteren Niederrhein zentrale Funktionen für die Nachbarkommunen und über die deutschniederländische Grenze hinaus wahr. Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, Besucherinnen und Besucher und nicht zuletzt die Studierenden und Lehrenden der Hochschule Rhein-Waal benötigen dafür eine leistungsstarke Infrastruktur. Eine wichtige Rolle spielt dabei die B 220n. Von der B 57 kommend stellt sie eine bis zur vorhandenen B 220 verlaufende Entlastungsstraße dar. Durch sie wird beinahe eine Halbierung der Verkehrsmenge innerhalb der Ortslage Kellen erwartet. Sie soll als Ortsumgehung (OU) des Klever Stadtteils Kellen dienen, aber auch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung der Umweltbelastung beitragen. All dies hat in dem im März vorgelegten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030, wie schon im vorherigen BVWP, erneut zum Status „Vordringlicher Bedarf“ geführt. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis der 2,9 Kilometer langen, geschätzt 8,5 Millionen Euro teuren Bundesstraße liegt bei über zehn, was aus allen gelisteten Maßnahmen ausgesprochen positiv heraussticht. Fachleute und Gutachter sind sich einig, dass die Realisierung des Projektes für die Erfordernisse des Fernverkehrs, aber auch für den regionalen Bedarf von immenser Bedeutung ist. Die von Fachleuten von Straßen.NRW erstellten Vorplanungsunterlagen befinden sich derzeit in der Vorprüfung bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Durchführung von Planungen und des Planfeststellungsverfahrens im Rahmen der Auftragsverwaltung fällt in die Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen, denn Bundesstraßen können bekanntlich erst gebaut werden, wenn durch die beauftragte Landesverwaltung baureife Pläne abschließend erstellt wurden. Somit liegt es an der Landesregierung, für die zügige Baureife der OU Kleve-Kellen zu sorgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11938 2 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4665 mit Schreiben vom 9. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Stand der laufenden Planungen bzgl. der B 220n? Der straßenplanerische Vorentwurf ist genehmigt. Die Planfeststellungsunterlagen sind erarbeitet. Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll kurzfristig noch im April 2016 bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden. 2. Wie viele der benötigten Grundflächen der im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens 2007 festgelegten Trasse befinden sich bereits heute im Besitz der öffentlichen Hand? Für den Bau des Straßenkörpers ist eine Fläche von ca. 11 Hektar Flächen erforderlich. Hiervon sind ca. 6 Hektar im Besitz der öffentlichen Hand. Dazu kommen weitere Flächen für Kompensationsmaßnahmen von ca. 25 Hektar. Davon sind insgesamt 18 ha im Besitz der öffentlichen Hand. 3. Mit welchem weiteren Zeitrahmen rechnet die Landesregierung für das anstehende Planfeststellungsverfahren, um zügig Baureife zu erlangen? Der Zeitrahmen ist abhängig vom Verlauf des Verfahrens, den dort vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie etwaigen Klagen. Er ist deshalb nicht verantwortlich zu benennen. 4. An welcher Position stehen Planung und Realisierung der B 220n ministeriumsintern? Das Vorhaben ist im Rahmen der landesweiten Priorisierung vorrangig eingestuft. 5. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Baubeginn der B 220n? Der Baubeginn ist zeitlich abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens (vgl. Frage 3), der Bauvorbereitung sowie der Bereitstellung der Finanzmittel durch den Bund. Er ist wegen der damit verbundenen Unwägbarkeiten nicht verantwortlich zu benennen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11938