LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11939 09.05.2016 Datum des Originals: 09.05.2016/Ausgegeben: 12.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4657 vom 8. April 2016 des Abgeordneten Christian Möbius CDU Drucksache 16/11677 Auswirkungen des geplanten Ausbaus der A57 zwischen dem Autobahnkreuz Köln- Nord und Neuss-Süd Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat kürzlich den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans der Öffentlichkeit vorgestellt, der u.a. einen 6-spurigen Ausbau der A57 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Nord und Neuss-Süd vorsieht. Es ist ein Ausbau der Autobahn auf insgesamt 6 Fahrstreifen vorgesehen. Das Projekt ist in der höchsten Kategorie „vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ vermerkt. Möglicherweise soll der Ausbau als ÖPP-Modell erfolgen. Bei einem Ausbau der A57 erscheint es dringend geboten, die Autobahnanschlussstellen nördlich des Autobahnkreuzes Köln-Nord, also die Anschlussstellen Köln-Chorweiler und Köln-Worringen zu überplanen. Im Bereich der Autobahnanschlussstelle Köln-Chorweiler fehlt die Anbindung des Chorweiler Zubringers auf die A57 in nördliche Richtung. Verkehre, die in nördliche Richtung fahren wollen, müssen derzeit einen umständlichen und nicht ausgeschilderten Umweg über mehrere Ausfahrten innerhalb des Kreuzes Köln-Nord nehmen, um die gewünschte Fahrtrichtung in nördlicher Richtung der A57 benutzen zu können. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die aus Richtung Krefeld kommen und die Kölner Vororte Esch, Pesch und Auweiler ansteuern wollen. Auch diese Verkehrsteilnehmer müssen eine umständliche Wegeführung über das Kreuz Köln-Nord zurücklegen. Dieser unnötige Verkehr führt zu einer zusätzlichen Belastung des ohnehin stauanfälligen Kreuzes Köln-Nord. Im Bereich der Anschlussstelle Köln-Worringen ist bei dem geplanten Ausbau der A57 landesseitig die Verlängerung des Blumenbergsweges (L43) zur Anschlussstelle Köln- Worringen dringend geboten. LKW-Verkehre aus dem Gewerbegebiet Köln-Feldkassel und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11939 2 vom REWE-Frischezentrum könnten so auf kurzem Wege auf die A57 abgeleitet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der in Kürze bevorstehenden Fertigstellung der Ortsumgehung Köln-Fühlingen erscheint die Verlängerung des Blumenbergsweges angezeigt. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4657 mit Schreiben vom 9. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Neugestaltung der Zuwegungen im Bereich des Kreuzes Köln-Nord/Anschlussstelle Köln-Chorweiler? Der Ausbau des Autobahnkreuzes (AK) Köln-Nord und der Ausbau der A 57 werden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in aufeinander folgenden Planungen betrieben. Zunächst wird das AK Köln-Nord ausgebaut. Anschließend folgt der 6-streifige Ausbau der A 57 AK Köln-N (A 1) - AD Neuss-S (A 46). Der Ausbau des AK Köln-Nord berücksichtigt den im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgewiesenen und mit dem derzeitigen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 bestätigten 6-streifigen Ausbau der A 57 AK Köln-N (A 1) - AD Neuss-S (A 46). Die Anschlussstelle Chorweiler selbst wird hierdurch nicht berührt. Eine Entscheidung über eine neue Konzipierung der Anschlussstelle Chorweiler wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 57 in Richtung Neuss getroffen. 2. Wie sieht der (zeitliche) Planungsstand aus? Der Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigt, noch in diesem Jahr bei der Bezirksregierung Köln die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des AK Köln-Nord zu beantragen. Über die Aufnahme der Planung des 6-streifigen Ausbaus der A 57 AK Köln-Nord bis Dormagen wird entschieden, nachdem der Planungsauftrag durch den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bestätigt worden ist. Dieser wird als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes aufbauend auf den BVWP 2030 voraussichtlich Ende dieses Jahres vom Bundesgesetzgeber beschlossen. Eine Einschätzung der voraussichtlichen Planungsdauer ist noch nicht möglich. 3. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Verlängerung des Blumenbergsweges (L43) zur Autobahnanschlussstelle Köln-Worringen? 4. Wie sieht der (zeitliche) Planungsstand aus? Die Fragen 3. und 4. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Neubau der L 43 zwischen der Anschlussstelle Köln-Worringen und der Neusser Landstraße (B 9) ist im Landesstraßenbedarfsplan in der Stufe 2 und damit nachrangig eingestuft. Für den Landesbetrieb Straßenbau NRW besteht kein Planungsauftrag, folglich wird die Maßnahme derzeit nicht beplant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11939 3 5. Inwiefern lassen sich die beiden Neugestaltungen der Zuwegungen zusammen mit dem Ausbau der A57 realisieren? Beim Ausbau der A 57 – einschließlich einer möglichen Neukonzipierung der Anschlussstelle Chorweiler – und dem Neubau der L 43 handelt es sich um eigenständige Projekte mit jeweils eigenem Verkehrswert. Es besteht keine Notwendigkeit, die Realisierung zeitlich miteinander zu verknüpfen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11939