LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1195 25.10.2012 Datum des Originals: 24.10.2012/Ausgegeben: 30.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 520 vom 18. September 2012 der Abgeordneten Andrea Milz und Ilka von Boeselager CDU Drucksache 16/1025 Was unternimmt die Landesregierung, damit die nordrhein-westfälischen Winzer an den EU-Förderprogrammen partizipieren können? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 520 mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie bekannt wurde, wird die EU ihre Hilfen für Winzer auch über 2013 hinaus mit Förderprogrammen gewährleisten. Auf Grund der vergleichsweise aufwendigen Verwaltung der EUMittel hat Herr Minister Remmel mit Schreiben vom 29.07.2011 (Az.: II-5-2323.1) mitgeteilt, dass Nordrhein-Westfalen kein eigenes Förderprogramm aufstellt. In dem Schreiben sicherte Herr Minister Remmel allerdings zu, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium in Rheinland-Pfalz eine kooperative Lösung im Sinne der nordrhein-westfälischen Winzer zu erreichen. Unklar war zum Zeitpunkt des Schreibens, wie eine Lösung aussieht und wann diese in Kraft tritt. 1. Was unternimmt die Landesregierung, damit die nordrhein-westfälischen Winzer an den EU-Förderprogrammen partizipieren können? Die Fördermittel der EU-Weinmarktförderung werden entprechend der Weinbaufläche auf die Bundesländer aufgeteilt. Für NRW stehen daher von insgesamt für Deutschland vorgesehenen ca. 39 Mio. € maximal ca. 7000,- € zur Verfügung. Angesichts dieses niedrigen Fördermittelbetrages und eines absehbar hohen Aufwands für ein eigenes Förderprogramm hält die Landesregierung die Umsetzung eines Förderprogramms im Rahmen der EU- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1195 2 Weinmarktförderung auf Landesebene für nicht gerechtfertigt. Das MKULNV steht in Kontakt mit dem zuständigen Ministerium in Rheinland-Pfalz, um Möglichkeiten einer Förderung über das in Rheinland-Pfalz bestehende Förderangebot zu prüfen; gleichwohl wird sich der Gesamtumfang der für NRW verfügbaren Mittel dadurch nicht erhöhen. 2. Wann wird es eine Regelung im Rahmen einer Amtshilfe oder eines Staatsver- trages mit Rheinland-Pfalz geben? Eine Förderung im Rahmen einer Amtshilfe durch die Behörden in Rheinland-Pfalz ist nicht möglich. Die Regelung kann nach hiesiger und rheinland-pfälzischer Auffassung nur über einen Staatsvertrag erfolgen. Angesichts der sehr geringen Fördersumme ist eine Zweckmäßigkeit jedoch fraglich und es gilt daher zu prüfen, ob das Ziel auf anderem Wege nicht effektiver erreicht werden kann (s. Antwort zu Frage 3). 3. Plant die Landesregierung ein eigenes Förderprogramm für die nordrhein- westfälischen Winzer für den Fall, dass es keine gemeinsame Lösung mit Rheinland -Pfalz gibt? Das MKULNV hat am 30.5.2012 alle vier nordrhein-westfälischen Weinbaubetriebe über den Weinbauverband Siebengebirge gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer zu einer Besprechung zu Förderbedarf und über bestehende alternative Fördermöglichkeiten eingeladen . Das Hauptinteresse der Winzer in NRW besteht danach in einer Investitionsförderung. Mittel dafür können schon jetzt im Rahmen des bestehenden Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) in Anspruch genommen werden. Sie stehen grundsätzlich zur Verfügung und zwar deutlich mehr, als die im Rahmen der EU-Weinmarktförderung insgesamt für NRW zu Verfügung stehenden, so dass bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen Unterstützung gewährt werden kann.