LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11958 09.05.2016 Datum des Originals: 09.05.2016/Ausgegeben: 12.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4636 vom 5. April 2016 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/11643 Fahrzeuge im Katastrophenschutz: Moderne und leistungsfähige Ausstattung als Anerkennung für herausragende Leistungen von Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Erwerb von Fahrzeugen für Feuerschutz und Hilfeleistung in Nordrhein-Westfalen“ (Drs.-Nr. 16/10605) wurde am 29. Dezember 2015 dargelegt, dass landesweit 2.080 Fahrzeuge aus dem landesseitigen Erwerb für den Brandschutz und die Hilfeleistung zur Verfügung stehen. Das Alter der von Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen beschafften und für den Einsatz vorgesehen Fahrzeuge ist dabei sehr unterschiedlich: Landesweit stehen beispielsweise 15 Löschgruppenfahrzeuge 16 mit Tragkraftspritze (LF 16-TS) zur Verfügung, die sämtlich älter als 27 Jahre sind. Die 130 in früheren Jahren landesseitig erworbenen Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz (LF KatS) sind sämtlich älter als 25 Jahre. Ferner zeigt sich bei der übersandten Aufstellung, dass die landesseitig gestellten und vorhandenen Fahrzeuge nicht dem Ausstattungssoll des ergänzenden Katastrophenschutzes, das seit dem 31. Dezember 2009 gilt, umfänglich entsprechen. Dabei sind Art und der Umfang der damaligen Ergänzung durch das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden neu festgelegt worden. Die Neuerungen dienten dazu, den gewandelten Anforderungen des Zivilschutzes unter Berücksichtigung neuer Gefahren von nationaler Bedeutung Rechnung zu tragen und gleichzeitig die ehrenamtlichen Hilfskräfte weiter einzubeziehen. Immer mehr Städte und Gemeinden sehen sich derzeit gezwungen, in die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen einzutreten, weil das Land Nordrhein-Westfalen seinerseits Ersatzbeschaffungen nicht tätigt, obwohl Mittel aus dem Aufkommen aus der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11958 2 Feuerschutzsteuer zur Verfügung stehen. Einige der in die Beschaffung eintretenden Kommunen melden, dass sie diese Fahrzeuge dem Katastrophenschutz nicht widmen wollen. Insgesamt wurden in den Haushaltsjahren 2014 und früher 130,6 Millionen Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nicht verausgabt (vgl. Drs.-Nr. 16/10604). Der absolute Tiefpunkt der zentralen Beschaffung wurde im Haushaltsjahr 2014 realisiert: Von 15 Millionen Euro, die für den Erwerb von Fahrzeugen zur Verfügung gestellt wurden, wurden gerade einmal 102.000 Euro investiert. Von Seiten der Landesregierung wurde dieses deutliche Missverhältnis mit dem Aufdecken des Feuerwehrfahrzeug-Kartells begründet, in dessen Folge in den Jahren 2011 bis 2014 temporär keine Beschaffungen durchgeführt wurden. Da die Haupt- und Ehrenamtlichen der Feuerwehren und der anerkannten Hilfsorganisationen in 2015 Herausragendes bei der Unterbringung und Versorgung von asylsuchenden Menschen in Nordrhein-Westfalen geleistet haben und zum Teil über die strukturellen und individuellen Leistungsgrenzen hinaus Einsatz gezeigt haben, sollte es unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausgabereste aus der Feuerschutzsteuer und dem Zerschlagen des Feuerwehrfahrzeug-Kartells nun doch möglich sein, eine landesseitige Anerkennung dieser Leistungen durch das zur Verfügung stellen von moderner und leistungsfähiger Ausrüstung zu gewähren – auch, wenn es im Interesse eines funktionsfähigen Katastrophenschutzes des genannten Anlasses nicht bedarf. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4636 mit Schreiben vom 9. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Jahr 2007 hat der Bund mit den Ländern im Rahmen der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ ein Ausstattungskonzept zur Ergänzung des Katastrophenschutzes vereinbart, in dem er durch ein finanzielles Engagement in Höhe von jährlich 57 Mio. Euro seiner Verpflichtung aus § 11 Absatz 1 Satz 2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz nachkommen und für den ergänzenden Katastrophenschutz Fahrzeuge finanzieren will. Die Höhe der zugesagten Mittel wurde allerdings in den Folgejahren deutlich reduziert. Das 2007 verabredete Ausstattungskonzept kann damit nicht mehr ausfinanziert werden. Die vom Bund zugesagten Fahrzeuge wurden bei der Planung dieser Konzepte insbesondere im Bereich der Gefahrenabwehr bei ABC-Lagen entsprechend vorgesehen und eingebunden. Die in der Kleinen Anfrage genannten Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz (LF KatS) gehören ebenfalls zu der zuvor beschriebenen Bundesausstattung. 1. In wie vielen Fällen treten Städte und Gemeinden in die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen ein, die ursprünglich über das Land Nordrhein-Westfalen erworben und technisch außer Dienst gestellt wurden (Übersicht für die Jahre 2010 – 2015, Angabe der Städte, Angabe zum Fahrzeug, durch die Stadt übernommene Investitionskosten)? Hier ist nicht bekannt, dass Gemeinden Fahrzeuge für Zwecke des Katastrophenschutzes beschafft haben, weil das Land seinen Beschaffungszusagen nicht nachgekommen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11958 3 2. In wie vielen Fällen treten Städte und Gemeinden in die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen ein, die ursprünglich über die Bundesebene erworben und technisch außer Dienst gestellt wurden (Übersicht für die Jahre 2010 - 2015, Angabe der Städte, Angabe zum Fahrzeug, durch die Stadt übernommene Investitionskosten)? Hier ist nicht bekannt, dass Gemeinden Fahrzeuge zu Zwecken des Katastrophenschutzes beschafft haben, weil Ersatzbeschaffungen des Bundes nicht erfolgt sind. 3. In welcher Weise wird die Landesregierung die aufgelaufenen Ausgabereste aus der Feuerschutzsteuer für den Erwerb von Fahrzeugen verwenden (Jahr; Fahrzeugart; Investitionshöhe; Erfüllung Ausstattungssoll ergänzender Katastrophenschutz: ja/nein; verbleibender Ausgaberest)? In Fortführung der bestehenden Konzepte finden seit Beginn des Jahres Gespräche zu einer Beschaffungsinitiative mit den kommunalen Spitzenverbänden und den beteiligten Organisationen statt, die auch aus den angesprochenen Haushaltsresten finanziert werden soll. Einzelheiten stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Abstimmung. Weitere Informationen dazu werden nach der Abstimmung bekanntgegeben. 4. Wird die Landesregierung für die zu erwerbenden Fahrzeuge eine doppelte Verwendung zulassen (Katastrophenschutz, Brandschutz und Hilfeleistung)? Die Doppelnutzung ist ein etabliertes Grundprinzip sowohl zwischen dem Zivil- und Katastrophenschutz als auch dem Katastrophen- und Brandschutz. Eine Änderung ist nicht beabsichtigt. 5. Wird die Landesregierung die Landeszuschüsse an Gemeinden zur Förderung des Brandschutzes und der Hilfeleistung, die seit 2010 unverändert 35,62 Millionen Euro betragen, an die Ertragsentwicklung der Feuerschutzsteuer anpassen (einmalige Erhöhung, Dynamisierung, anteilige Auskehrung der Ausgabereste aus der Feuerschutzsteuer oder vgl.)? Eine Anpassung ist nicht vorgesehen, da die Gemeinden aufgrund der Schwankungen keine kontinuierliche Investitionsplanung mehr vornehmen könnten. Im Übrigen besteht Konsens mit den Kommunalen Spitzenverbänden darüber, dass zum Erhalt der Leistungsfähigkeit im Brand- und Katastrophenschutz größere Beträge für Investitionen vorzuhalten sind. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11958