LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11960 09.05.2016 Datum des Originals: 09.05.2016/Ausgegeben: 12.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4640 vom 5. April 2016 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/11647 Angriffe auf und Respektlosigkeiten gegenüber Einsatzkräften von Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen: Wie weit ist die Umsetzung des Landtagsbeschlusses? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen sind unverzichtbare Säulen des Staats- und Gemeinwesens in unserem Land. Sie treten im täglichen Einsatz für den Schutz der Bevölkerung ein. Im Gegenzug dürfen – müssen – die Einsatzkräfte auf den Staat vertrauen, dass Angriffe auf und Respektlosigkeiten gegenüber Einsatzkräften nicht hingenommen werden, sondern der Schutz der Einsatzkräfte uns ein besonderes Anliegen ist. Im Rahmen des mit Stimmen von SPD, CDU und Bündnis `90/DIE GRÜNEN angenommenen Entschließungsantrages „Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen: Tragende Säulen im Zivil- und Katastrophenschutz zukunftsfähig in Nordrhein-Westfalen aufstellen!“ (Drs.-Nr. 16/10483) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Landesregierung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Dienstherren dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten und ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Feuerwehr- und Rettungsdienst besser auf konfliktträchtige Einsatzsituationen vorbereitet werden. Dazu sollen die Fähigkeiten zur Früherkennung potentieller Gewalt- und Aggressionssituationen und gleichzeitig die Fähigkeit zur Deeskalation verbessert werden. Ferner wurde die Landesregierung mit dem Beschluss aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Meldebögen um die Aufnahme von verbalen und tätlichen Angriffen gegen Einsatzkräfte sowohl der Feuerwehren als auch der anerkannten Hilfsorganisationen erweitert werden. Ziel ist es, dass systematisch Aggressionen und Gewalt gegen Einsatzkräfte erhoben und ausgewertet werden können, um daraus Maßnahmen für die tägliche Praxis zu entwickeln. Des Weiteren wurde die Landesregierung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das vorbenannte Ziel auf Landesebene zu erreichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11960 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4640 mit Schreiben vom 9. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Landesregierung hat der Schutz der Einsatzkräfte im Rettungsdienst und bei den Feuerwehren hohe Priorität. Die Landesregierung unterstützt deshalb die kommunalen Dienstherren, ihre Beschäftigten besser auf konfliktträchtige Situationen vorzubereiten. In der Diskussion mit den kommunalen Dienstherren ist deutlich geworden, dass die zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte vielschichtige Aspekte hat und keine monokausalen Erklärungen zulässt. Das erfordert insbesondere eine sorgfältige Analyse der unterschiedlichen Einsatzsituationen, in denen Beschäftigte Gewalt erfahren, um hieraus gezielt Handlungsempfehlungen herzuleiten bzw. weiter zu entwickeln. Dazu ist - auch im Interesse der kommunalen Dienstherrn, die solche Maßnahmen im Rahmen der ihnen obliegenden Fürsorge für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen müssen - eine methodisch belastbare quantitative und qualitative Erhebung von Art, Umfang und Ursachen der Gewalthandlungen gegen Einsatzkräfte erforderlich. 1. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um in Zusammenarbeit mit dem Institut der Feuerwehr und den kommunalen Dienstherrn dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten und ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Feuerwehr- und Rettungsdienst besser auf konfliktträchtige Einsatzsituationen vorbereitet werden? Die Landesregierung hat das Thema „Gewalt gegen Rettungskräfte“ bereits in der Vergangenheit im Hinblick auf präventive Maßnahmen vertieft für die Fortbildungsveranstaltungen für Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vorgesehen. Schwerpunkte sollten hierbei auf die Bereiche Deeskalation, Konfliktmanagement und Selbstverteidigung gelegt werden. Die Landesregierung plant gemeinsam mit betroffenen Akteuren aus dem Kreis der Verbände (§ 57 BHKG) eine im Sinne der Vorbemerkung angelegte wissenschaftliche Studie, die auf Erkenntnissen aus dem Bereich des Rettungsdienstes aufsetzt und für einen repräsentativen Bereich quantitative und qualitative Aussagen über Art, Umfang und Ursachen der Gewalthandlungen gegen Einsatzkräfte ermöglicht. Die Funktionsträger und Führungskräfte der Feuerwehren werden schon jetzt beim Institut der Feuerwehr zum Thema Deeskalation in einem Tagesseminar und im Rahmen der Schulung „Psychosoziale Unterstützung“ fortgebildet. Das Institut der Feuerwehr hat daneben in diesem Jahr erstmalig zwei Seminare zur Thematik „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ in die Reihe der Fortbildungsseminare für Führungskräfte aufgenommen. Die Seminare sind inhaltsgleich und werden an externen Veranstaltungsorten durchgeführt. Das erste Seminar hat bereits im März stattgefunden. Das zweite Seminar ist für den Juni geplant. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Seminare sind: Schulung der Wahrnehmung Gefahrensituationen erkennen, Entwickeln von Strategien für die eigene Person/das Team (Vorbeugende Maßnahmen) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11960 3 Betrachtung einzelner Einsatzsituationen aus Sicht der Eigensicherung (theoretisch/praktisch) Zeigen und Üben von einfachen Selbstverteidigungstechniken für den Selbst- und Kollegenschutz auf Grundlagen des Avci Wing Tsun Systems Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen wird zudem in der zweiten Jahreshälfte zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ ein Symposium veranstalten, bei dem Repräsentanten der Feuerwehren und Rettungsdienste, der kommunalen Arbeitgeber, der Hilfsorganisationen und Gewerkschaften ein Forum erhalten, das Phänomen „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ mit Vertretern aus Wissenschaft und Forschung zu diskutieren, um Lösungsansätze zur Vermeidung von Gewalt zu beschreiben. 2. Was hat die Landesregierung bisher auf Bundesebene unternommen, damit die Meldebögen um die Aufnahme von verbalen und tätlichen Angriffen gegen Einsatzkräfte sowohl der Feuerwehren als auch der anerkannten Hilfsorganisationen erweitert werden? Die Landesregierung prüft derzeit verwaltungspraktikable Lösungen und rechtliche Möglichkeiten. 3. Wie will die Landesregierung das Ziel, systematisch Aggressionen und Gewalt gegen Einsatzkräfte zu erheben und auszuwerten, um daraus Maßnahmen für die tägliche Praxis zu entwickeln, auf Landesebene erreichen? s. Antwort zu Frage 1. 4. Wie sieht die Umsetzung der Landeskonzeption aus der Beantwortung zu Frage 3 konkret aus (Zeitplan, Meilensteine, Verantwortlichkeiten)? Die Landesregierung sieht vom Zeitplan her den Abschluss der Studie noch in diesem Jahr vor. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird sich eine Bewertung und eine Abstimmung von Maßnahmen mit den kommunalen Spitzenverbänden als Vertretern der kommunalen Dienstherren und Aufgabenträger im Brandschutz und Rettungsdienst sowie ggf. eine Verbändeanhörung nach § 57 BHKG anschließen. Über den zeitlichen Verlauf sowie Art, Umfang und Finanzierung der dann hierauf aufsetzenden Maßnahmen kann derzeit noch keine Prognose abgegeben werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11960