LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11966 10.05.2016 Datum des Originals: 10.05.2016/Ausgegeben: 13.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4681 vom 18. April 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/11774 Umsetzung der nach den Terroranschlägen vom 7. Januar 2015 in Paris angekündigten Verstärkungsmaßnahmen für die Polizei Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach den Terroranschlägen vom 7. Januar 2015 in Paris hat Innenminister Jäger Personalverstärkungen für die Polizei im Bereich Personen-/Objektschutz und für den Aufbau weiterer Mobiler Einsatzkommandos angekündigt. In der Vorlage 16/2674 vom 20. Februar 2015 heißt es dazu auf Seite 2: „Es ist daher beabsichtigt, die Ausstattung der Behörden für den Personen- und Objektschutz in den kommenden Jahren schrittweise in einem Umfang von bis zu 100 Stellen nachhaltig zu verstärken. Zusätzlich werden drei weitere Mobile Einsatzkommandos (60 Stellen) aufgebaut, um im Bedarfsfall zusätzliche Observationskapazitäten für die Terrorismusbekämpfung mobilisieren zu können.“ Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4681 mit Schreiben vom 9. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele der von Innenminister Jäger angekündigten 100 zusätzlichen Kräfte im Bereich des Personen-/Objektschutzes haben inzwischen ihren Dienst angetreten? (Bitte jeweils nach Kreispolizeibehörden getrennt unter Angabe des Antrittszeitpunkts einzeln auflisten.) Mit der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) 2015 sind zunächst 50 Planstellen über den Stellensockel Personen-/Objektschutz auf ausgewählte Kreispolizeibehörden (KPB) verteilt worden. Die Berechnungsergebnisse der BKV insgesamt setzen sodann den Maßstab LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11966 2 für das tatsächlich zu verteilende Personal im jährlichen Nachersatzverfahren zum 01.09. eines Jahres. KPB Objektschutz 50 Planstellen BKV 2015 Aachen 1,83 Bielefeld 1,25 Bochum 1,39 Bonn 2,45 Dortmund 1,89 Düsseldorf 14,96 Essen 5,56 Gelsenkirchen 1,43 Hagen 1,27 Herford 1,22 Köln 1,90 Krefeld 2,61 Minden-Lübbecke 1,21 Mönchengladbach 1,20 Münster 2,48 Paderborn 1,52 Recklinghausen 1,31 Rhein-Erft-Kreis 0,79 Unna 1,20 Wuppertal 2,52 Im Zuge der Erstellung der BKV 2016 werden die bisherige Verteilung sowie die Verteilung weiterer 25 Planstellen derzeit überprüft. Mit der BKV 2017 soll die Verteilung der letzten 25 Planstellen erfolgen. 2. Wie viele Personen bzw. Objekte werden von diesen zusätzlichen Kräften aktuell geschützt? (Bitte jeweils nach Kreispolizeibehörden getrennt einzeln auflisten.) Eine personenscharfe Zuweisung dieser zusätzlichen Kräfte auf die in den jeweiligen Kreispolizeibehörden zu schützenden Personen oder Objekte erfolgt nicht. 3. Wie viele der von Innenminister Jäger angekündigten drei Mobilen Einsatzkommandos (60 Stellen) sind bis heute tatsächlich aufgestellt worden? (Bitte unter Angabe des ge-nauen Zeitpunkts der Indienststellung der MEK’s beantworten.) Die Aufstellung von drei zusätzlichen Mobilen Einsatzkommandos ist Teil eines Gesamtkonzepts, das in einem ersten Schritt als kurzfristige Stärkungsmaßnahme die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11966 3 personelle Aufstockung der Fahndungsgruppe Staatsschutz und die Verstärkung des Polizeilichen Staatsschutzes vorsieht. Der Aufbau von Organisationseinheiten, wie einem Mobilen Einsatzkommando, lässt sich nicht von heute auf morgen realisieren. Abgesehen von haushaltsrechtlichen Entscheidungen sind u.a. Fragen der Organisation, der Personalgewinnung, der Ausrüstung und der Unterbringung zu klären sowie personalvertretungsrechtliche Beteiligungen durchzuführen. Die Verwendung in einem Mobilen Einsatzkommando setzt das erfolgreiche Absolvieren eines mehrstufigen Auswahlverfahrens und einer Einführungsfortbildung voraus. Von der landesweiten Stellenausschreibung bis zur Verwendung in einem Mobilen Einsatzkommando vergehen vom Grundsatz her etwa zweieinhalb Jahre. Die ersten zusätzlichen Kräfte werden voraussichtlich Anfang 2018 einsatzbereit zur Verfügung stehen. 4. Wie sieht der weitere Zeitplan bis zum Abschluss der von Innenminister Jäger angekündigten Personalverstärkungen für den Bereich des Personen- /Objektschutzes bzw. des Aufbaus der drei weiteren MEK’s konkret aus? Die Aufbauphase der beiden weiteren Mobilen Einsatzkommandos soll nach derzeitiger Planung zum Ausschreibungstermin 02.01.2017 beginnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 5. Aus welchen Bereichen wurden bzw. werden die Kräfte für den Bereich des Personen-/Objektschutzes bzw. für die Aufstellung der drei MEK’s jeweils rekrutiert? (Bitte jeweils aufschlüsseln, aus welchen Direktionen sich die Betroffenen beworben haben bzw. umgesetzt worden sind.) Die Aufgabenwahrnehmung des Objektschutzes erfolgt in nahezu allen KPB durch wechselnde operative Einsatzkräfte, in der Regel des Wachdienstes. Für eine Verwendung in einem MEK können sich grundsätzlich Mitarbeiter aus allen Bereichen der Polizeibehörden bewerben, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die überwiegende Zahl der Bewerber stammt erfahrungsgemäß aus der Direktion GE. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11966