LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11985 12.05.2016 Datum des Originals: 12.05.2016/Ausgegeben: 18.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4625 vom 1. April 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/11627 Asylverfahren belasten Verwaltungsgerichte Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ende März 2016 äußerte sich der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, zu den Folgen der Flüchtlingskrise in Bezug auf die deutschen Verwaltungsgerichte . Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Eingangszahlen an deutschen Verwaltungsgerichten mehr als verdoppelt. Dies sei überwiegend auf die steigenden Fälle um Asylstreitigkeiten zurückzuführen . In NRW haben sich solche Fälle seit 2011 mehr als vervierfacht. Somit betragen Asylrechtsfragen nun 41% der zu bearbeitenden Verfahren der Verwaltungsgerichte NRW. Seegmüller zufolge werden sich an den steigenden Zahlen auch kurzfristig keine Änderungen ergeben. Bedauerlich sei vor allem, dass es ein Vollzugsdefizit gäbe. Urteile werden nicht vollstreckt und somit steige die Resignation unter den Richtern, da viele Urteile „letztlich für den Papierkorb geschrieben“ werden. Grundsätzlich sei zwar die Abschiebehaft ein Mittel, um zu verhindern, dass ausreisepflichtige Ausländer zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht auffindbar sind, jedoch werde dieses Mittel zu selten angewandt. Dies könne auch an den komplizierten Voraussetzungen liegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11985 2 Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4625 mit Schreiben vom 12. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . Vorbemerkung der Landesregierung Hinsichtlich der von dem Fragesteller angesprochenen, auf den Anstieg der gerichtlichen Asylverfahren zurückzuführenden Belastungssituation der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zu bemerken , dass auf Initiative der Landesregierung mit dem Zweiten und Dritten Nachtragshaushalt 2015 insgesamt 59 zusätzliche Planstellen für Richter/Richterinnen am Verwaltungsgericht sowie 39 zusätzliche Planstellen und Stellen im Assistenzbereich eingerichtet wurden. Der Fragesteller geht ersichtlich von der Annahme aus, dass verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Asylrechtsstreitigkeiten im Ergebnis stets zu einer durchsetzbaren Ausreisepflicht führen. Dies trifft rechtlich jedoch nicht in jedem Fall zu, da Abschiebungshindernisse – je nach den Umständen des Einzelfalles – auch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden können. Entscheidungen über die Verhängung von Abschiebehaft trifft die ordentliche Gerichtsbarkeit. Im Übrigen erfolgt die Vollstreckung von zur Ausreise verpflichtenden Entscheidungen, insbesondere die Rückführung abgelehnter Antragsteller, nicht durch die Verwaltungsgerichte, sondern durch die für die Durchsetzung der Ausreisepflicht zuständigen Ausländerbehörden. Vor diesem Hintergrund wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Verfahren in Asylrechtsstreitigkeiten wurden seit 2015 bis März 2016 abgeschlossen ? In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2015 an den Verwaltungsgerichten 11.891 Asylrecht- Hauptsacheverfahren und 9.627 Asylrecht-Eilverfahren erledigt. Im 1.Quartal 2016 wurden 3.539 Asylrecht-Hauptsacheverfahren und 2.609 Asylrecht-Eilverfahren erledigt. 2. Wie viele der Urteile hätten bei Vollstreckung zu einer Abschiebung führen müssen ? 3. Wie viele dieser Urteile wurden tatsächlich vollstreckt? 4. Hätten mehr Urteile vollstreckt werden können, wenn das Mittel der Abschiebehaft konsequenter angewandt worden wäre? 5. Welche Pläne hat die Landesregierung, damit zukünftig mehr Urteile vollstreckt werden? Hinsichtlich der Fragen 2 bis 5 wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11985