LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12019 17.05.2016 Datum des Originals: 13.05.2016/Ausgegeben: 20.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4667 vom 11. April 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/11728 Leitung von Ermittlungskommissionen bei der Polizei Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Funktion des Gruppenführers bei der Bereitschaftspolizei ist eine vollwertige Führungsaufgabe zur Leitung einer Gruppe. Deshalb werden Gruppenführer bei der Bereitschaftspolizei regelmäßig als solche bestellt. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4667 mit Schreiben vom 13. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Inwieweit handelt es sich bei der Leitung einer Ermittlungskommission nach Ansicht der Landesregierung um eine vollwertige Führungsaufgabe? Der Erlass MIK NRW - 404 - 27.29.02 / 412 - 27.29.02 - vom 10.11.2014 regelt die Führungsfortbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Die Anlage 5 der Vorschrift - zuletzt geändert mit Erlass vom 02.01.2015 - definiert abschließend die Funktionen, die zur Zielgruppe der Führungsfortbildung gehören. Die Leiter/Leiterinnen von Ermittlungskommissionen gehören demnach zur Zielgruppe der Führungsfortbildung I, soweit eine förmliche Aufgabenübertragung/-zuweisung von mindestens 6 Monaten erfolgt ist. Der Erlass MIK NRW - 403 - 26.00.05 - vom 22.02.2016 regelt, welche Funktionen im Hinblick auf das Beurteilungswesen das Merkmal Mitarbeiterführung erfüllen. Die Vorschrift nimmt insoweit auf die Zielgruppenzuordnung der Führungsfortbildung (s.o.) Bezug. Die Funktionsinhaberinnen /-inhaber der in der Zielgruppenzuordnung für die Führungsfortbildung I und II definierten Funktionen (vgl. Erlasse vom 10.11.2014 und 02.01.2015, Az.: 404-27.09.02 und 412- 27.09.02) werden mit dem Merkmal Mitarbeiterführung beurteilt, wenn sie die Funktion für die Dauer von mindestens 6 Monaten im Regelbeurteilungszeitraum ausgeübt haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12019 2 2. Wie viele Leiterinnen und Leiter von Ermittlungskommissionen der Polizei Nordrhein -Westfalen wurden in dieser Position von den Behörden offiziell als solche bestellt (Bitte nach Kreispolizeibehörden getrennt jeweils einzeln auflisten.)? Dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW liegt keine Übersicht über die Anzahl der Leiterinnen und Leiter von Ermittlungskommissionen vor. 3. Welches statusrechtliche Amt haben die jeweiligen Leiterinnen und Leitern von Ermittlungskommissionen (Bitte nach Kreispolizeibehörden getrennt jeweils einzeln auflisten.)? Es wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. 4. In welcher Form wird den Beamten, die eine Ermittlungskommission leiten, besondere Anerkennung/Wertschätzung entgegengebracht? Mit der Leitung von Ermittlungskommissionen werden ausschließlich erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betraut, die sich in ihren Dienststellen bereits über Jahre hinweg persönlich und fachlich als besonders geeignet erwiesen haben. Anerkennung und Wertschätzung erhalten die in der Leitung von Ermittlungskommissionen betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Vorgesetzte. Erbrachte Leistungen werden im Rahmen von Beurteilungen berücksichtigt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12019