LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12024 19.05.2016 Datum des Originals: 18.05.2016/Ausgegeben: 24.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4680 vom 7. April 2016 der Abgeordneten Dr. Stefan Berger und Heiko Hendriks CDU Drucksache 16/11764 Fördermittel für Wissenschaftler/innen aus Nordrhein-Westfalen Wortlaut der Kleinen Anfrage In einer Reihe von Forschungsrahmenprogrammen fördert die Europäische Kommission in thematischen Programmen Innovation und Forschung in Europa. Über das European Research Council (ERC) wird exzellenten, innovativen Forschern eine finanzielle Möglichkeit gegeben , eine unabhängige neue Forschungsgruppe aufzubauen oder eine bestehende Gruppe auf fünf Jahre zu erweitern, wobei hinsichtlich der Bewilligung keine thematischen Einschränkungen bestehen, sondern lediglich auf die Exzellenz der Forschung abgestellt wird. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch die Rahmenprogramme der Europäischen Union für Forschung und Innovation . Diese haben eine Laufzeit von jeweils 7 Jahren. Im nachgefragten Zeitraum sind dies das 7. Forschungsrahmenprogramm (2007 – 2013) und Horizont 2020 (2014- 2020). Die Daten über die geförderten Anträge werden den Mitgliedsstaaten von der Europäischen Kommission in der E-CORDA Datenbank (E-CORDA = External COmmon Research DAta Warehouse) zur Verfügung gestellt, die zwei- bis dreimal pro Jahr aktualisiert wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12024 2 1. Wie viele Anträge wurden von Wissenschaftler/innen aus Nordrhein-Westfalen seit 2013 an das European Research Council (ERC) gestellt? Aus den von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Daten lassen sich nur Aussagen über die geförderten Anträge ermitteln. Daher liegt eine Erhebung über die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller aus Nordrhein-Westfalen nicht vor. 2. Welche nordrhein-westfälischen Universitäten waren in den Jahren 2013-2015 besonders erfolgreich bei der Einwerbung von EU-Fördermitteln? Die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Daten geben zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung die Förderung in dem jeweiligen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation immer kumulativ an. Somit ist eine jahresscharfe Ermittlung nicht möglich. Für die Beantwortung der Frage werden daher das Ergebnis des 7. Forschungsrahmenprogramms und der aktuelle Stand in Horizont 2020 (März 2016) herangezogen. Im 7. Forschungsrahmenprogramm haben die nordrhein-westfälischen Universitäten in der Trägerschaft des Landes rd. 402 Mio. € Fördermittel eingeworben. Von diesem Betrag entfielen rd. 66% auf die Technische Hochschule Aachen und die Universitäten Bochum, Bonn, Duisburg-Essen und Münster (inkl. Universitätsklinikum). In Horizont 2020 wurden von den nordrhein-westfälischen Universitäten in der Trägerschaft des Landes bisher rd. 131 Mio. € eingeworben. Hiervon entfielen rd. 70 % auf die Technische Hochschule Aachen und die Universitäten Bochum, Bonn, Köln und Münster (inkl. Universitätsklinikum). 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Chancen von Nachwuchsforscher /innen bei zukünftigen Anträgen von Fördermitteln bzw. Drittmitteln zu verbessern? Die Landesregierung hat mit dem Handlungskonzept zu den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation eine Struktur geschaffen, die durch abgestimmte Maßnahmenbündel die Beteiligung nordrhein-westfälischer Akteure an der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung , aber auch an den dadurch entstehenden Wissens- und Innovationsnetzwerken steigern soll. Es wird kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. Im Rahmen des aktuellen "Handlungskonzeptes der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ im Kontext der Europa 2020 Strategie und der Leitinitiative Innovationsunion" (verabschiedet am 29. April 2014) sind unter dem Slogan "Kein Antrag ohne Beratung" verschiedene Maßnahmen formuliert, die Informationsangebote, Veranstaltungen, Beratungen und Unterstützungsangebote umfassen. Ein Großteil dieser Maßnahmen wird im Rahmen des Projekts „NRW.Europa“, dem Netzwerkknoten des europäischen Beratungsnetzwerks Enterprise Europe Network (EEN) in NRW durch das Trägerkonsortium bestehend aus ZENIT GmbH (als Gesamtkoordinatorin), der NRW.Bank und NRW.International als Konsortialpartner, durchgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12024 3 4. Als Exzellenzmaßnahme finanziert das Land Nordrhein-Westfalen das Junge Kolleg der NRW Akademie der Wissenschaft und Künste. Wie viele dieser Nachwuchswissenschaftler haben erfolgreich nationale und europäische Fördermittel eingeworben? Das Junge Kolleg der nordrhein-westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste umfasst derzeit 15 Frauen und 15 Männer. Eines der Kriterien für die Berufung in das Junge Kolleg sind besondere wissenschaftliche Leistungen. Das Einwerben von Fördermitteln ist keine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme in das Junge Kolleg. Da es jedoch ein Exzellenzkriterium im Rahmen der Bestenauslese ist, kann davon ausgegangen werden, dass alle Mitglieder bereits Fördermittel auf nationaler und/oder europäischer Ebene eingeworben haben. Eine detailliertere Beantwortung dieser Frage erfordert eine intensive Recherche, die im Rahmen der Beantwortungsfrist für Kleine Anfragen nicht leistbar ist. 5. Wie viele Antragsberatungen oder Kurse zur Antragsberatung wurden durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung durchgeführt (bitte nach jeweiliger Universität, und Ergebnis (Erfolg/Misserfolg) darstellen)? Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung führt keine Antragsberatungen oder Kurse durch. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12024