LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025 19.05.2016 Datum des Originals: 18.05.2016/Ausgegeben: 24.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4653 vom 7. April 2016 der Abgeordneten Henning Höne und Dr. Joachim Stamp FDP Drucksache 16/11668 Mangelnder Versicherungsschutz der Asylsuchenden – Ein Problem in Nordrhein-Westfalen ? Wortlaut der Kleinen Anfrage Die Deutsche Presseagentur (DPA) berichtete am 30. März 2016 über einen Vorfall im bayerischen Dinkelscherben. Dort hat ein Asylbewerber einen Sachschaden an einem geparkten Auto in Höhe von etwa 4000 Euro verursacht. Der Geschädigte erhält aufgrund des nicht vorhandenen Versicherungsschutzes des Verursachers keine Schadensregulierung durch eine entsprechende Versicherung. Nach derselben DPA-Meldung war der Vorfall in Dinkelscherben kein Einzelfall in Deutschland. Aufgrund des anhaltenden Flüchtlingszustroms nach Deutschland wird darüber kontrovers diskutiert , ob es Sammel-Haftpflichtversicherungen für Flüchtlinge geben solle. Derartige Versicherungsprodukte sind am Versicherungsmarkt für Kommunen seit Ende des letzten Jahres erhältlich. Für einen entsprechenden Versicherungsschutz muss eine Prämie zwischen drei und fünf Euro pro Flüchtling und Monat durch die Kommunen aufgebracht werden. Während der bayerische Landkreis Miesbach ein solches Produkt „zur Wahrung des sozialen Friedens“ für die Asylbewerber abgeschlossen hat, sehen viele einen solchen Versicherungsschutz für Flüchtlinge kritisch, da eine Haftpflichtversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung darstellt. So weist das Landratsamt Augsburg nachvollziehbar auf die weitreichenden Folgen bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch die Kommunen hin: „Außerdem könnte dann jeder einkommensschwache Bürger darauf pochen, dass auch seine Privathaftpflicht von der Gemeinde übernommen wird“, wird eine Sprecherin in der Meldung zitiert. Der Bürgermeister von Dinkelscherben verweist in diesem Zusammenhang auf den Gesetzgeber in Berlin und sieht sich als Kommune nicht dazu in der Lage, mehrere Hundert Flüchtlinge zu versichern. Zur Versachlichung der Diskussion ist es daher angebracht, eine Situationsanalyse durchzuführen. Dabei ist festzustellen, ob der (mangelnde) Versicherungsschutz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025 2 von Asylsuchenden tatsächlich ein flächendeckend auftretendes Problem in Nordrhein-Westfalen ist. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4653 mit Schreiben vom 18. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das BAMF informiert auf seiner Internet-Seite unter der Rubrik Willkommen in Deutschland allgemein über Sach- und Personenversicherungen und gibt hier auch Hinweise zur Privathaftpflicht - und Kraftfahrzeugversicherung. Inwieweit vor Ort entsprechende Informationen über Verbraucherschutzeinrichtungen, Ehrenamtler oder andere Organisationen an Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge gegeben werden, ist diesseits nicht bekannt. 1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bekannt, bei denen ein Schaden durch Asylsuchende verursacht worden ist, in denen jedoch kein Haftpflichtversicherungsschutz des Schadenverursachers bestand (bitte detailliert auflisten)? Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Eine kurzfristige Abfrage in den Flüchtlingseinrichtungen des Landes hat ergeben, dass es keine belastbaren Daten für die erbetene Auflistung gibt. Nach den Rückmeldungen handelt es sich um kleinere Fallzahlen, die überwiegend in einer Schadenshöhe von jeweils bis ca. 2.000 € liegen. 2. In wie vielen nordrhein-westfälischen Kommunen wurde über den Abschluss einer Sammel-Haftpflichtversicherung für Asylsuchende diskutiert und abschließend von einer solchen Versicherung Abstand genommen (bitte detailliert auflisten)? 3. Wie viele nordrhein-westfälische Kommunen haben bisher eine so genannte Sammel -Haftpflichtversicherung für ihre Asylsuchenden abgeschlossen (bitte detailliert auflisten)? 4. Inwieweit erkennt die Landesregierung in diesem Zusammenhang konkreten weiteren Handlungsbedarf? 5. Inwiefern berät bzw. unterstützt die Landesregierung die Kommunen bzw. nach Anerkennung der Asylsuchenden als Flüchtlinge auch die Flüchtlinge selbst im Hinblick auf Aufklärung durch etwaige Haftungsrisiken durch einen Nichtabschluss von Versicherungen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Ob und ggf. zu welchen Konditionen eine Kommune eine Sammel-Haftpflichtversicherung für Asylsuchende abschließt oder nicht, unterliegt der jeweiligen kommunalen Eigenverantwortlichkeit. Erkenntnisse zu einer besonderen Häufung von Schadensfällen, die durch Asylsuchende verursacht werden, liegen nicht vor. Wie in anderen Fällen dieser Art besteht für alle Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, sich durch einen Vollkaskoschutz abzusichern. Grundsätzlich ist jedoch jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, nach dem Haftungssystem des Bürgerlichen Gesetzbuches dazu verpflichtet , mit seinem eigenen Vermögen Schadensersatz zu leisten. Das Risiko, gegenüber Dritten haftungspflichtig zu werden, kann durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025 3 abgesichert werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung keinen konkreten weiteren Handlungsbedarf mit Blick auf Beratung und Unterstützung der Kommunen. Gleiches gilt für Flüchtlinge, die mit der Anerkennung als Asylberechtigte grundsätzlich ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den Kommunen haben. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12025