LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12029 19.05.2016 Datum des Originals: 18.05.2016/Ausgegeben: 24.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4717 vom 25. April 2016 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/11847 Wieso wurden die digitalen Spuren im Vorfeld des Terroranschlags in Essen nicht erkannt ? Wortlaut der Kleinen Anfrage Am 16.04.2016 kam es in einem Sikh-Tempel in Essen während der Feierlichkeiten einer Hochzeit zu einem Terroranschlag, bei dem glücklicher Weise niemand ermordet wurde. Drei Menschen wurden durch die Detonation einer Bombe, versteckt in einem Rucksack, verletzt, einer von ihnen schwer. Der Anschlag wurde nach derzeitigem Stand von 2 Tätern vollzogen. Einer der Tatverdächtigen , der 16-jährige Salafist Y. T., soll geständig sein und über ein Facebook-Profil verfügen (vgl. http://www.welt.de/politik/deutschland/article154609507/16-jaehriger-Salafist-bekenntsich -zu-Terrorakt-in-Essen.html). Auf diesem Profil wurden gemäß Welt online deutliche Spuren hinterlassen, die eine terroristische und verfassungsfeindliche Einstellung des Attentäters verdeutlichen. So sollen auf dem Facebook-Profil Postings getätigt worden seien, die radikale Islamisten und IS-Terroristen wie Denis Cuspert verherrlichten. Der zweite Tatverdächtige, M. B., wurde ebenfalls festgenommen. Die Fahndungserfolge wurden dabei durch Videoüberwachungsmaßnahmen erzielt. Diese Videoüberwachungsmaßnahmen erhalten damit präventiven Charakter, da weitere Anschläge von den beiden Tatverdächtigen nun nicht mehr möglich sind, so lange sie in Gewahrsam sind. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4717 mit Schreiben vom 18. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12029 2 1. Seit wann sind Y. T. und M. B. den Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein- Westfalen bekannt? (Bitte unter Angabe der jeweiligen Gründe für die Kenntniserlangung der Sicherheitsbehörden von Y. T. und M. B. inkl. Zeitangabe jeweils einzeln auflisten.) Das unter Aliaspersonalien geführte Facebook-Profil des M. B. ist dem Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen seit Ende Juli 2015 nach einem Hinweis aus dem Verfassungsschutzverbund bekannt. Nach weiteren Ermittlungen des Verbunds wurde Ende November 2015 eine Zuordnung des Profils zu seiner Person möglich und das Polizeipräsidium Essen über das Facebook-Profil des M. B. in Kenntnis gesetzt. Y. T. ist Anfang Januar 2015 im Rahmen der Bearbeitung eines Bedrohungssachverhaltes polizeilich bekannt geworden. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über mögliche Verbindungen der beiden Festgenommenen in die Islamistenszene vor? (Bitte eventuelle Kontakte zu Zellen/Netzwerken, verbotenen Vereinigungen, verfassungsfeindlichen Organisationen etc. und deren Mitgliedern inkl. Zeitangabe jeweils einzeln auflisten .) Im Rahmen der Ermittlungen wurden verschiedene Kennverhältnisse zu Personen aufgedeckt , die der salafistischen Szene zugerechnet werden. Um laufende Ermittlungsverfahren nicht negativ zu beeinflussen, können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Details mitgeteilt werden. 3. Seit wann kennen die Behörden das Facebook-Profil von Y. T.? Das Facebook-Profil des Y. T. ist den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden im Rahmen der Ermittlungen nach dem Sprengstoffanschlag am 16.04.2016 in Essen bekannt geworden . 4. Hat Facebook Y. T. den Behörden in Deutschland gemeldet? Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden sind nicht durch Facebook informiert worden . 5. Wird die Landesregierung das Gespräch mit Vertretern von Facebook und anderen sozialen Netzwerke suchen, um mit diesen Vereinbarungen zur Unterstützung beim gemeinsamen Kampf gegen den Terror zu erzielen? Die Landesregierung unternimmt in ihrem Zuständigkeitsbereich große Anstrengungen im Kampf gegen Radikalisierung und Gewalt. Eine Zusammenarbeit mit einem international tätigen Dienstanbieter wie Facebook ist jedoch nicht allein Angelegenheit der Behörden des Landes NRW, sondern betrifft alle Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gleichermaßen. Insofern ist ein koordinierter Kontakt auf der Ebene der Bundesbehörden angezeigt, zumal Facebook Inc. als Betreiberin ihren Sitz in den Vereinigten Staaten hat. Ein solcher Kontakt hat bereits unter der Leitung des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz stattgefunden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12029