LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12036 19.05.2016 Datum des Originals: 19.05.2016/Ausgegeben: 24.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4691 vom 20. April 2016 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/11802 Die SPD und ihr (Beteiligungs-)Verhältnis zu Hongkong – fallen Anspruch und Wirklichkeit auseinander? Wortlaut der Kleinen Anfrage Zum Vermögen der SPD gehört die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (ddvg). Die ddvg ist wiederum zu 100 Prozent an der CAVETE Global Ltd. mit Sitz in Hongkong beteiligt. Das Unternehmen wurde am 19. November 2014 gegründet, also zu einem Zeitpunkt, in dem bundesweit über internationale Steuerverschiebungen diskutiert wurde. Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gehörte von 2008 bis Juli 2010 dem Treuhand-Aufsichtsrat der ddvg an. Bundesministerin Barbara Hendricks war von November 2007 bis Dezember 2013 in ihrer Funktion als SPD-Bundesschatzmeisterin die Generaltreuhänderin der SPD bei der ddvg. Seitdem wird diese Funktion vom SPD-Bundesschatzmeister und nordrhein -westfälischen Bundestagsabgeordneten Dietmar Nietan ausgeübt. Aktuell gehört u.a. die nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Nadja Lüders dem Treuhand-Aufsichtsrat an. In der Landtagsdebatte am 20. April 2016 bestätigte der finanzpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Stefan Zimkeit, dass die SPD über ihre Beteiligungsgesellschaft eine Gesellschaft in Hongkong besitze. Er führte aus, dass es bei dieser Gesellschaft um 300 Arbeitsplätze gehe. Die Gesellschaft wolle insbesondere eine Online-Ausgabe der Zeitschrift Öko- Test in China auf den Markt bringen. Warum allerdings dafür eine Gesellschaft in Hongkong erforderlich ist und insbesondere aus welchen Gründen diese ausländische Gesellschaft wiederum eine 50 % Beteiligung an einer Gesellschaft CAVETE Beijing Consulting Co. Ltd. mit Sitz in Peking hält, wurde nicht erläutert. Diese Struktur offenbart das öffentlich zugängliche Unternehmensorganigramm der ddvg mit Stand Februar 2016. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12036 2 Mit der DDVG China GmbH, die ihren Sitz in Hamburg hat, besitzt die SPD bereits ein Unternehmen für das China-Geschäft. Dennoch gründete sie die CAVETE Global Ltd. mit Sitz in Hongkong und die CAVETE Beijing Consulting Co. Ltd. mit Sitz in Peking. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit (Tax Justice Network, TJN) setzte Hongkong auf Platz 2 seines Negativ-Schattenfinanzindexes 2015. Am Nachmittag des 20. April 2016 verbreitete der Finanzminister über die sozialen Medien „Erläuterungen“ zum Sachverhalt, die unter Berücksichtigung der oben geschilderten Gesellschaftsstruktur mehr Fragen als Antworten aufwerfen. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4691 mit Schreiben vom 19. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. 1. Hält die Landesregierung eine solche Gesellschaftsstruktur für üblich? 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Struktur aus steuermoralischer Sicht? 3. Eignet sich eine solche Gesellschaftsstruktur um international Steuerzahlungen zu verringern? 4. Kann eine operativ in China tätige Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland haben? 5. Will die Landesregierung solche Gesellschaftsstrukturen zukünftig verbieten? Es ist erstaunlich, dass die Landesregierung zu Gesellschaften von Parteien auf Bundesebene gefragt wird. Dennoch nimmt die Landesregierung gerne Stellung zu dem von der Bundes-SPD vorgetragenen Sachverhalt: Die Medienholding hat eine Niederlassung in Hongkong, um dort die Zeitschrift "Öko-Test" vertreiben zu können. Das alles wird im Geschäftsbericht ausgewiesen, die Geschäftsführer sind bekannt und die Steuern werden in Deutschland bezahlt. Das in die Nähe einer Briefkastenfirma zu rücken, nur um den Kampf der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen gegen die Steuerhinterziehung und -umgehung zu diskreditieren, ist befremdlich. Wenn wie hier die notwendige Transparenz gegeben ist und die Gesellschaftsstrukturen nicht zur Umgehung der Steuerpflicht in Deutschland genutzt wird, sondern dazu dient, ein operatives Geschäft im betreffenden Land durchzuführen, dann gibt es keinerlei Grund etwas zu verbieten . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12036