LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12037 19.05.2016 Datum des Originals: 19.05.2016/Ausgegeben: 24.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4673 vom 15. April 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/11747 Nimmt die Landesregierung Unterrichtsausfall an Grundschulen durch verwaltungsinternes Chaos in Kauf? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Sicherstellung einer verlässlichen Beschulung ist eines der zentralen Qualitätsmerkmale guter Bildung. Dies gilt selbstverständlich gerade auch für den Unterricht der jüngsten Schülerinnen und Schülern an Grundschulen. Bei längerfristigen Ausfällen im Kollegium stellt das Land auf Grundlage zeitlich befristeter Verträge Vertretungslehrkräfte ein. Aus Kreisen betroffener Grundschulen ist zu erfahren, dass es im Zuständigkeitsbereich des Schulamts Düsseldorf im Rahmen der jüngsten Osterferien zu Schwierigkeiten bei Vertragsverlängerungen von Vertretungslehrkräften gekommen ist. Obwohl Verträge zu Beschäftigungsverlängerungen fristgerecht eingereicht wurden, waren einige Grundschulen am Tag des Wiederbeginns des Unterrichts am 4. April 2016 durch das Schulamt noch nicht über die entsprechenden Verträge informiert. Dies hatte nach Schilderung der Betroffenen zur Folge, dass die Lehrkräfte an diesen Grundschulen ihren Dienst aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht antreten durften und mithin der von ihnen zu erteilende Unterricht ausfiel oder durch andere Lehrkräfte kompensiert werden musste. Aus Kreisen des Schulamts verlautete, dass die interne Poststelle über die Ferien nicht durchgehend besetzt gewesen und die Verzögerung hierdurch zu erklären sei. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4673 mit Schreiben vom 19. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12037 2 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine nicht rechtzeitige Verlängerung der Verträge von Vertretungslehrkräften im Zuständigkeitsbereich des Schulamts Düsseldorf? Nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf, die das Schulamt Düsseldorf um Stellungnahme gebeten hat, gab es drei Fälle, in denen die Einstellung von Vertretungslehrkräften nicht unmittelbar nach den Osterferien erfolgen konnte. In zwei dieser Fälle wurde der Antrag auf Einstellung erst am 4. April 2016, dem ersten Schultag nach den Osterferien, gestellt. Eine Einstellung am gleichen Tag konnte nicht erfolgen. In dem dritten Fall hatte die Schulleitung den Antrag zwar rechtzeitig gestellt, jedoch konnte die Vertretungslehrkraft aufgrund der eigenen Urlaubsplanung den Arbeitsvertrag erst am 4. April 2016 unterschreiben. Der Dienstantritt erfolgte sodann am 5. April 2016. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wenn ja in welchem Umfang durch eine nicht rechtzeitige Verlängerung von Verträgen von Vertretungslehrkräfte im Zuständigkeitsbereich des Schulamts Düsseldorf Unterricht ausgefallen ist? Durch die oben genannten Fälle kam es nicht zu Unterrichtsausfällen. 3. Ist es zutreffend, dass die interne Poststelle des Schulamts Düsseldorf während der Osterferien oder für einen Teil der Osterferien geschlossen war? Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen: Nein. 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Vertragsverlängerungen für Vertretungslehrkräfte so zeitgenau durch die Schulämter bearbeitet werden, dass sie den Grundschulen rechtzeitig zum Wiederbeginn des Unterrichts vorliegen? Den Schulleitungen der Grundschulen sind das Verfahren und die entsprechenden Vorlaufzeiten bekannt. Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung ist der Schulaufsicht ein dringendes Anliegen, weshalb entsprechende organisatorische Vorkehrungen getroffen wurden und Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12037