LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12040 19.05.2016 Datum des Originals: 19.05.2016/Ausgegeben: 24.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4718 vom 27. April 2016 der Abgeordneten Henning Höne und Karlheinz Busen FDP Drucksache 16/11849 Verschenkt Umweltminister Remmel Gesetze zum Geburtstag? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Über den Entwurf des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz, Drucksache 16/11154) wird seit vielen Monaten in der Landespolitik und bei betroffenen Verbänden engagiert diskutiert. Unter dem Motto „Kein Stillstand auf dem Land“ hat sich sogar ein Aktionsbündnis aus siebzehn Verbänden gegründet, die über 600.000 Mitglieder in Nordrhein-Westfalen vertreten. Die Kritik, die diese Verbände in der Vergangenheit formuliert haben, ist in der Landesregierung in den meisten Fällen nicht auf Widerhall gestoßen. Vor diesem Hintergrund macht die Berichterstattung des Bonner Generalanzeigers vom 25. April 2016 stutzig. Darin heißt es zu einem Festakt anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des NABU: „Minister Remmel betonte, mit der 2015 von der Landesregierung beschlossenen Biodiversitätsstrategie sei die Grundlage für die Neuausrichtung der Naturschutzpolitik geschaffen worden. Das neue Landes-Naturschutzgesetz soll das Geburtstagsgeschenk für den NABU NRW werden.“ Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4718 mit Schreiben vom 19. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12040 2 1. Hat der Bonner Generalanzeiger sinngemäß korrekt wiedergegeben, das Minister Remmel das Landesnaturschutzgesetz beim Festakt zum NABU-Jubiläum als „Geburtstagsgeschenk “ für den NABU bezeichnet hat? Im Kontext mit diesem besonderen Festakt ist scherzhaft der Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes , an dem im MKULNV drei Jahre gearbeitet wurde, als „Geschenk“ bezeichnet worden . 2. Welche anderen Gesetze und Verordnungen hat Minister Remmel seit seinem Amtsantritt Verbänden zum Geschenk gemacht? Keine. 3. Inwiefern mussten fachliche Bewertungen im Beratungsverfahren zum Gesetz hinten anstehen, um den Charakter eines Geschenks für einen einzelnen Verband nicht zu gefährden? Keine, die Inhalte des Entwurfs des Landesnaturschutzgesetzes richten sich, wie bei allen Gesetzentwürfen des MKULNV, ausschließlich nach den zu regelnden fachlichen Notwendigkeiten . Im Übrigen s. auch Antwort zu Frage 1. 4. Inwiefern ist mit der o.g. Äußerung des Ministers zu erklären, dass die Kritik am Gesetzentwurf, die von den 17 im Aktionsbündnis zusammengeschlossenen Verbänden vorgetragen wurde, bislang bei den Beratungen zum Gesetzentwurf kaum Beachtung gefunden hat? Die Kritik dieser Verbände hat im erheblichen Umfang Berücksichtigung gefunden. Dies belegt mein umfassendes Schreiben an diese Verbände vom 8. Januar 2016, in dem u. a. die Modifizierungen des Gesetzentwurfs, die aus den Gesprächsrunden mit den Verbänden resultieren , aufgezeigt werden. Der Waldbauernverband NRW (ein Verband des Aktionsbündnisses Ländlicher Raum) führt dazu aus: „Die meisten der im Ministerbrief vom 8. Januar 2016 angekündigten Anpassungen wurden im zweiten Gesetzesentwurf eingearbeitet“ (Zeitschrift „Die Waldbauern in NRW“, Heft Nr. 2 März/April 2016, S. 3). 5. Wie ordnet die Landesregierung die oben angeführte Äußerung des Ministers ein, wenn sie den Begriff der Klientelpolitik definiert? Siehe Antworten zu Frage 1 und Frage 3. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12040