LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12042 19.05.2016 Datum des Originals: 19.05.2016/Ausgegeben: 24.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4702 vom 22. April 2016 der Abgeordneten Henning Höne und Christof Rasche FDP Drucksache 16/11817 Bodenampeln für Handy-Nutzer bald in allen NRW-Metropolen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am vergangenen Freitag (22.04.) berichtete die Deutsche Presse Agentur (DPA) davon, dass erste Kommunen in Deutschland, darunter auch die Stadt Köln, spezielle LED-Lichtleisten am Fahrbahnrand von Straßenbahnübergängen testen. Dadurch erhoffe man sich weniger schwere Verkehrsunfälle, die oftmals dadurch verursacht werden, dass Fußgänger vielmehr auf ihr Smartphone achten als auf ihre aktive Teilnahme am Straßenverkehr. Im vergangenen August ist in Witten im Ruhrgebiet ein 19-jähriger Fußgänger von einer Straßenbahn erfasst worden und dabei ums Leben gekommen. Er trug zum Unfallzeitpunkt Kopfhörer und war dadurch ebenfalls bei seiner Teilnahme am Straßenverkehr abgelenkt. Nach einer aktuellen Studie der Dekra seien insgesamt fast 17 Prozent der Fußgänger durch Nutzung ihres Smartphones im Straßenverkehr abgelenkt. Ziel muss es sein, die Menschen für eine achtsame Teilnahme am Straßenverkehr zu sensibilisieren und auf vorhandene Risiken durch Handynutzung im Straßenverkehr hinzuweisen. Dazu können neue technologische Einsatzmittel wie diese speziellen Bodenampeln zur zusätzlichen Verkehrssicherheit in nordrhein-westfälischen Kommunen beitragen. Darüber hinaus muss man Kraftanstrengungen unternehmen, um Innovationen in der Verkehrssicherheit aktiv zu fördern. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4702 mit Schreiben vom 19. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12042 2 1. Inwiefern begleitet die Landesregierung die begonnene Testphase zum Einsatz von Bodenampeln in Köln? Die von der Stadt Köln aufgrund zahlreicher schwerer Unfälle zur nachhaltigen Sicherung der Fußgänger an lichtsignalgesicherten Übergängen von Straßenbahnen entwickelten Bodenampeln sollen dazu dienen, die Aufmerksamkeit der Fußgänger, die u. a. durch die Nutzung ihres Mobiltelefons häufig vom Verkehrsgeschehen abgelenkt sind, zu verbessern. Die als rote LED-Lichtleisten gestalteten zusätzlichen Bodenindikatoren werden nach einer Straßenbahnanforderung zeitgleich mit den gegen Ausfall gesicherten Rotsignalen der Fußgänger im Gleiskörperbereich aktiviert. Diese an drei Straßenbahnübergängen von der Stadt probeweise eingesetzte Sicherungsvariante entspricht grundsätzlich nicht den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), die bei Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen zugrunde zu legen sind. Gleichwohl haben das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) und die Bezirksregierung Köln in Anerkennung der Bemühungen der Stadt Köln, den lang anhaltenden und besonderen Unfallgefahren an Straßenbahnübergängen im Stadtgebiet durch zusätzliche geeignete Sicherungsmaßnahmen entgegenzuwirken, der Erprobung dieser neuartigen Sicherungsvariante im Rahmen eines zeitlich begrenzten Verkehrsversuches gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ab März 2015 zugestimmt und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Ergebnisse des von der Stadt Köln durchgeführten und wissenschaftlich begleiteten einjährigen Verkehrsversuches werden voraussichtlich im Sommer dieses Jahres vorliegen. Nach Auswertung bleibt seitens des MBWSV festzustellen, ob diese Sicherungsvariante tatsächlich geeignet ist, um die Sicherheit der Fußgänger an Straßenbahnübergängen nachhaltig und dauerhaft zu verbessern, und inwieweit gegebenenfalls im Interesse der Rechtskonformität auf Bund-Länder-Ebene eine Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und Richtlinien zu erwirken ist, um deren Einsatz als anerkannte Regel der Technik zu sanktionieren . 2. Sind solche Testphasen in weiteren Kommunen in Nordrhein-Westfalen geplant? (Falls ja: Bitte detailliert angeben, in welchen Städten.) Nein; der Verkehrsversuch beschränkt sich aus systematischen Erwägungen (Vermeidung weiterer Anwendungen ohne hinreichende Erkenntnisse hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahme ) auf die Stadt Köln. 3. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, solche LED-Lichtleisten an Straßenbahnrändern in nordrhein-westfälischen Kommunen verpflichtend einzusetzen? Diese Frage kann erst nach Abschluss des Verkehrsversuches respektive nach abschließender fachlicher und rechtlicher Bewertung der wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Maßnahme beantwortet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12042 3 4. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Verkehrsteilnehmer für eine achtsame Teilnahme am Straßenverkehr zu sensibilisieren? Die Landesregierung hat das Thema „Ablenkung im Straßenverkehr“, insbesondere durch Nutzung von Kommunikations- und Informationstechnik während der Teilnahme am Straßenverkehr , im Fokus und in ihrem aktuellen Verkehrssicherheitsprogramm Nordrhein-Westfalen 2020 eingehend thematisiert. Sie unterstützt Kampagnen, etwa des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), die für die Gefahren aus Ablenkung sensibilisieren. Darüber hinaus nutzt sie die vom Land geförderten Verkehrssicherheitsnetzwerke als Kommunikationsplattformen . Studien zeigen darüber hinaus, dass die Fahrleistung von Autofahrenden bei der Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt deutlich beeinträchtigt wird. Vor diesem Hintergrund hat die Polizei NRW die Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung im Juni 2015 entsprechend angepasst . Wesentliche Punkte sind: Die verstärkte Integration des Themenkreises Ablenkung in die polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung sowohl auf Ebene der Kreispolizeibehörden als auch auf Landesebene, beispielsweise im Crash-Kurs NRW oder die Beteiligung an der bundesweiten Kampagne des Deutschen Verkehrssicherheitsrates „Eine Sekunde - 14m!“. Die Ausweitung der polizeilichen Kontrollen im Bereich der verbotswidrigen Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer sowohl bei Kraftfahrzeugen als auch bei Radfahrenden. Die Ausschöpfung der rechtlichen und kriminaltechnischen Möglichkeiten bei der Verkehrsunfallaufnahme durch Sicherstellung von Mobiltelefonen nach schweren Unfällen und deren Auswertung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft. 5. Inwieweit unterstützt die Landesregierung konkret Innovationen von neuen zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie etwa die Entwicklung von speziellen Apps, die auf drohende Gefahren im Straßenverkehr beim Gebrauch von Smartphones aktiv hinweisen könnten? Die Landesregierung ist gegenüber neuen und innovativen Verfahren und Methoden der Verkehrsunfallprävention aufgeschlossen. Daher beobachtet und bewertet sie stetig neue Entwicklungen und Möglichkeiten zur Verkehrsunfallprävention. Bezüglich des Einsatzes von Apps sind neben verkehrsfachlichen Erwägungen auch technische und datenschutzrechtliche Fragestellungen zu klären. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12042