LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12044 20.05.2016 Datum des Originals: 19.05.2016/Ausgegeben: 25.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4675 vom 14. April 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11751 Ergebnisse der landesweiten Überprüfung und Registrierung von Marokkanern und Algeriern Am 12. April 2016 wurden in 33 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen asylbegehrende Personen aus Marokko und Algerien überprüft bzw. durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert. 471 Personen stellten einen Asylantrag, 5 Personen entzogen sich vor Ort der Registrierung bzw. Antragstellung und 15 Personen verweigerten sich ihrer Erfassung. Rund 30 % (etwa 200 Personen) der Zielgruppe wurden nicht angetroffen. Ihr Verbleib ist ungewiss, wie diverse Medien berichten. In vier Fällen ergaben die Überprüfung der Fingerabdrücke Übereinstimmungen mit nationalen und internationalen Datenbanken. Diese Personen wurden umgehend in Gewahrsam genommen. Medienberichten zur Folge war die gemeinsame Aktion des Landes mit dem Bamf und der Polizei gezielt für die Personengruppe organisiert worden. Die Chancen auf Asyl für Personen aus Marokko und Algerien sind gering. Laut der „Westdeutschen Zeitung“ vom 13.04.2016 wurden und werden die Asylverfahren nun zügig bearbeitet. Innenminister Jäger kündigte die vollständige Abarbeitung der Anträge innerhalb weniger Tage an. Bisher seien alle Bescheide „durchweg negativ“ ausgefallen. Die BILD-Zeitung vom 13.04.2016 berichtet, dass der Operationstag bewusst gewählt wurde, weil in den Einrichtungen Zahltag für die monatlichen 143 Euro Taschengeld war. 2015 sind 10.300 Marokkaner und 14.000 Algerier nach Deutschland gekommen. Ein Großteil davon wurde in NRW aufgenommen, so die BILD. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12044 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4675 mit Schreiben vom 19. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Aus welchen 33 Einrichtungen wurden wie viele Personen jeweils kontrolliert? (Bitte die Einrichtungen mit Ortsangabe und Anzahl der Personen, differenziert nach Nationalität und Geschlecht angeben sowie die Anzahl der abgetauchten bzw. nicht angetroffenen Personen auflisten.) Die Einrichtungen sowie die Angaben zu den Personen sind in nachfolgender Aufstellung enthalten . Die Aufstellung enthält 32 Einrichtungen. Eine Einrichtung, die Notunterkunft Castrop- Rauxel II, wurde kurz vor der Maßnahme geschlossen und die Flüchtlinge auf die anderen 32 Einrichtungen verteilt. Diese Unterkunft ist daher in der Aufstellung nicht enthalten. Personen nicht angetroffen kontrolliert Algerien Marokko m w 1 NU Ahlen II Ahlen 7 1 6 2 4 6 0 2 NU Arnsberg Arnsberg 14 5 9 5 4 9 0 3 NU Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach 11 5 6 1 5 6 0 4 NU Bergkamen Bergkamen 43 14 29 8 21 26 3 5 NU Eschweiler II Eschweiler 11 1 10 4 6 10 0 6 NU Geilenkirchen Geilenkirchen 11 0 11 3 8 10 1 7 NU Geldern II Geldern 14 7 7 4 3 7 0 8 NU Hagen III Hagen 42 16 26 15 11 26 0 9 NU Hamm Hamm 35 12 23 7 16 23 0 10 NU Hennef II Hennef 9 1 8 2 6 8 0 11 NU Ibbenbühren I Ibbenbühren 22 8 14 5 9 14 0 12 NU Leverkusen III Leverkusen 12 2 10 6 4 10 0 13 NU Lippstadt I Lippstadt 14 1 13 2 11 13 0 14 NU Lünen I Lünen 2 0 2 0 2 2 0 15 NU Monschau II Monschau 19 5 14 8 6 12 2 16 NU Oberhausen II Oberhausen 21 5 16 7 9 14 2 17 NU Reken Reken 11 3 8 0 8 6 2 18 NU Siegburg Siegburg 10 5 5 2 3 5 0 19 NU Soest II Soest 14 2 12 7 5 11 1 20 NU Stolberg II Stolberg 8 2 6 1 5 6 0 21 NU Voerde I Voerde 16 2 14 3 11 13 1 22 NU Wermelskirchen I Wermelskirchen 3 0 3 0 3 1 2 23 ZUE Rüthen Rüthen 35 13 22 7 15 22 0 24 ZUE Bad Berleburg Bad Berleburg 26 12 14 6 8 13 1 25 ZUE Duisburg Duisburg 49 20 29 8 21 28 1 26 ZUE Essen Essen 43 9 34 12 22 33 1 27 ZUE Kerken Kerken 33 6 27 8 19 27 0 28 ZUE Möhnesee Möhnesee 14 6 8 1 7 7 1 29 ZUE Neuss Neuss 44 22 22 6 16 19 3 30 ZUE Rees Rees 10 0 10 2 8 10 0 31 ZUE Rheinberg Rheinberg 47 15 32 11 21 28 4 32 ZUE Wickede Wickede 30 2 28 13 15 25 3 Summe: 680 202 478 166 312 450 28 Anzahl Nationalität Geschlecht lfd. Nr. Landeseinrichtung Ort LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12044 3 2. Mit welchen Resultaten sind die Asylverfahren inzwischen abgeschlossen worden ? (Bitte die Gesamtzahl der abgelehnten Anträge, die noch nicht abgeschlossenen Verfahren und die Anzahl positiver Bescheide auflisten. Bei positiven Bescheiden oder noch nicht abgeschlossenen Verfahren bitte Begründung angeben .) Hierzu kann die Landesregierung keine Angaben machen. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Asylanträgen liegt allein beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 3. Wie viele Marokkaner und Algerier sind im letzten Jahr bis zum 31.03.2016 nach Nordrhein-Westfalen gekommen? In der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2016 sind nach Nordrhein-Westfalen insgesamt 7.737 Algerier und 8.185 Marokkaner gekommen. 4. Bis wann werden alle noch nicht abgewickelten oder begonnenen Verfahren für ins Land gekommene Marokkaner und Algerier abgeschlossen? Hierzu kann die Landesregierung keine Angaben machen. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Asylanträgen liegt allein beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 5. Wann werden Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden bzw. die 15 Personen , die sich des illegalen Aufenthalts schuldig gemacht haben, abgeschoben? (Bitte konkrete Zeitangaben machen und den aktuellen Aufenthaltsort der Personen angeben.) Die Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger ist zulässig, wenn die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen ist und der Abschiebung keine Vollzugshindernisse entgegenstehen. Im Übrigen darf aufgrund der Änderung des Aufenthaltsgesetzes durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 gem. § 59 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden. Einer Bekanntgabe kommt eine öffentliche Nennung eines Abschiebungstermins gleich. Das Land wird die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten für eine Rückführung nutzen und sich dafür einsetzen, dass der Bund die Bedingungen für eine Rückführbarkeit in die betroffenen Länder verbessert. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12044