LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12045 20.05.2016 Datum des Originals: 19.05.2016/Ausgegeben: 25.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4730 vom 29. April 2016 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS Drucksache 16/11866 Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit dem Dritt-Liga-Spiel SC Preußen Münster gegen 1. FC Magdeburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Zum Dritt-Liga-Spiel des 1. FC Magdeburg am 22.4.2016 in Münster gibt es unterschiedliche mediale Darstellungen. Alle Darstellungen lassen die Spekulation zu, dass personenbezogene Daten von Fans des 1. FC Magdeburg an Behörden in Nordrhein-Westfalen weitergegeben wurden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4730 mit Schreiben vom 19. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche personenbezogene Daten wurden im Vorfeld des Spiels des 1. FC Magdeburg gegen Preußen Münster am 22.4.2016 von Behörden des Landes Nordrhein- Westfalen in Sachsen-Anhalt abgefragt bzw. übermittelt? Nennen Sie Art, Umfang und Beschreibung (auf Feldebene) der Daten, anfragende sowie ggf. liefernde Behörde sowie ggf. beteiligte dritte Stellen. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Datenanfrage bzw. die Datenlieferung ? Siehe Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12045 2 3. Inwieweit bzw. welche Informationen wurden über möglicherweise anreisende Fans ohne Eintrittskarten bzw. mit Pyrotechnik angefragt bzw. erhalten? Nennen Sie ggf. Art, Umfang und Beschreibung (auf Feldebene) der Daten, anfragende sowie ggf. liefernde Behörde sowie ggf. beteiligte dritte Stellen. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 4. Wie viele Gegenstände wurden bei Fans des 1. FC Magdeburg sichergestellt? Schlüsseln sie die Zahlen nach Art der Gegenstände (Pyrotechnik etc.) auf. Dem Verlaufsbericht der einsatzführenden Behörde ist zu entnehmen, dass 3 Sturmhauben, 2 Zahnschutzvorrichtungen und 2 Paar Quarzhandschuhe sichergestellt wurden. 5. Wie vielen Fans des 1. FC Magdeburg wurde ein Aufenthalts- bzw. Platzverbot erteilt ? Geben Sie auch an, viele davon waren ohne gültige Eintrittskarte angereist waren bzw. wie viele gültige Eintrittskarten besaßen. Gegen insgesamt 22 Anhänger des 1. FC Magdeburg wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Aufenthaltsverbote wurden nicht verfügt. Zur Frage der Anreise mit oder ohne Eintrittskarten liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12045