LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12052 23.05.2016 Datum des Originals: 20.05.2016/Ausgegeben: 27.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4692 vom 21. April 2016 der Abgeordneten Henning Höne und Karlheinz Busen FDP Drucksache 16/11804 Der Wolf erweitert sein Revier – Wird die Landesregierung auch zukünftig reagieren anstatt zu agieren? Wortlaut der Kleinen Anfrage In einer Pressemitteilung vom 5. April 2016 bestätigt das Umweltministerium den fünften Nachweis eines Wolfes in Nordrhein-Westfalen seit 2009. In mehreren Fällen haben Wölfe dabei Nutztiere gerissen. Wie der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Bezirksverbandes Ostwestfalen -Lippe im Artikel „Wölfe und Schafe werden keine Freunde“, welcher am 9. April 2016 in der Neuen Westfälischen erschienen ist, erklärt, greife ein Wolf im Gegensatz zum Luchs nicht gezielt ein Beutetier, sondern reiße auch mehrere Tiere. Zudem bringe ein angreifender Wolf höchste Unruhe in eine Schafherde. Seit der ersten Wolfsichtung sind nun sieben Jahre des Schweigens vergangen, bis das Umweltministerium am 12. April 2016 einen Wolfsmanagementplan veröffentlicht hat, der vom Umweltministerium, dessen nachgeordneten Behörden, der Bezirksregierung Detmold, Jagdverbänden , dem Schafzuchtverband NRW, dem Waldbauernverband und den Landwirtschaftsverbänden erarbeitet worden ist. Darin werden die derzeit bestehenden Handlungsabläufe sowie Strukturen beschrieben, die bei einem Erstkontakt mit dem Wolf greifen. Auch geht der Plan auf Maßnahmen ein, die im Konflikt- oder Schadensfall erforderlich sind. Ulf Helming, Wolfsbeauftragter des Schafzuchtverbandes NRW und Mitglied der AG „Wolf in NRW“, kommentiert diesen Plan im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben (Ausgabe 15, Seite 11) wie folgt: „Nachdem der SZV bereits 2009 ein Positionspapier zum Thema Wolf verfasst und dem Ministerium vorgelegt hat, ist es auch mir persönlich ein Rätsel, warum erst jetzt die erste Stufe des Managementplans veröffentlich wurde.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12052 2 Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4692 mit Schreiben vom 20. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Themen hat die AG „Wolf in NRW“ seit ihrer Konstituierung im Jahr 2009 beraten und wann werden die Ergebnisse dazu veröffentlicht? Die AG „Wolf in NRW“ wurde erstmalig im März 2010 einberufen. Bisher gab es fünf Sitzungstermine . Die Hauptaufgabe der AG besteht darin, fachliche Vorschläge für eine Konzeption zum Umgang mit dem Wolf in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln und innerhalb der beteiligten Gruppen bereits vor der Erarbeitung in Grundzügen abzustimmen. In den Sitzungen der AG wurden bestimmte Themen regelmäßig wiederkehrend erörtert, wie zum Beispiel die Themen „Aktuelle Situation des Wolfes in NRW bzw. in Deutschland“, „Wolfsmanagementplan“, „Wolfsmonitoring “ und „Wolfsberater-Netzwerk“. Daneben wurden weitere Themen wie beispielsweise „Konfliktfeld Wolf und Nutztiere“, „Entschädigungsregelung“ und „Erklärung zur natürlichen Rückkehr des Wolfes“ besprochen. Die Ergebnisse der Sitzungen sind zusammenfassend im Wolfsmanagementplan veröffentlicht worden. Dieser ist frei zugänglich im Internet veröffentlicht, ebenso wie die Liste des Wolfsberater-Netzwerks (Quelle: https://www.waldund -holz.nrw.de/naturschutz/der-wolf-in-nrw/). 2. Warum hat es sieben Jahre nach Einsetzung der AG „Wolf in NRW“ gedauert, bis der Wolfsmanagementplan veröffentlicht worden ist? Es wurde lediglich ein Jahr für die Erarbeitung und Veröffentlichung des Wolfsmanagementplans benötigt. Zunächst hat das LANUV in der 4. Sitzung der AG „Wolf in NRW“ am 13. Februar 2015 vorgeschlagen, einen „Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe“ zu erarbeiten. Nach Erarbeitung des Leitfadens wurde der vom LANUV erarbeitete Entwurf in der 5. Sitzung der AG „Wolf in NRW“ diskutiert. Die Veröffentlichung dieses Wolfsmanagementplans erfolgte dann nach weiteren inhaltlichen Abstimmungen am 11. April 2016. 3. Ab wann rechnet die Landesregierung damit, dass Wölfe in NRW sesshaft werden ? Die Rückkehr der Wölfe ist ein natürlicher, nicht vorhersagbarer Vorgang, so dass der Landesregierung keine Prognosen zum Beginn einer möglichen dauerhaften Anwesenheit von Wölfen in Nordrhein-Westfalen möglich sind. 4. Wie sehen auf die im Wolfsmanagementplan verwiesenen Nachfolgeregelungen im Falle einer Etablierung von territorialen Einzelwölfen, Paaren oder Wolfsrudeln in Nordrhein-Westfalen aus? Von einer festen Ansiedlung von Wölfen ist auszugehen, wenn territoriale Einzelwölfe, Paare oder Wolfsrudel über die Dauer von einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden können. Die Feststellung erfolgt durch das LANUV. Im Falle einer Etablierung von Wölfen in Nordrhein-Westfalen wird das Monitoring im Sinne der bundesweit geltenden Monitoringstandards (BfN-Skript 413: Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland, 2015) intensiviert. Methodisch kann dies z. B. durch den Einsatz von Wildkameras und aktive Spurensuche in den betreffenden Bereichen umgesetzt werden. Des Weiteren wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen eine Gebietskulisse bestimmt, in der eine Förderung von Präventionsmaßnahmen erfolgt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12052