LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12058 20.05.2016 Datum des Originals: 20.05.2016/Ausgegeben: 27.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4720 vom 26. April 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11851 Ekelunterkünfte für NRW-Bereitschaftspolizisten bei Obama-Besuch in Hannover Wortlaut der Kleinen Anfrage Unzumutbar waren die Unterbringungsräumlichkeiten für drei Hundertschaften der nordrheinwestfälischen Bereitschaftspolizei am vergangenen Wochenende in Hameln. Die Polizisten waren wegen des Besuchs des US-amerikanischen Präsidenten in Hannover eingesetzt. Offensichtlich war die Übernachtungsherberge sehr stark verschmutzt. Eine Grundreinigung hatte in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft offenbar nicht stattgefunden. Sowohl Polizeivertreter als auch Medien berichten von Erbrochenem, Fäkalien, Blut und diversen anderen groben Verschmutzungen in der Unterkunft. Die Polizisten wurden nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Zustände andernorts untergebracht . Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage4720 mit Schreiben vom 20. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wer organisiert für die nordrhein-westfälische Polizei die Unterbringung und Verpflegung bei Einsätzen, die über mehrere Tage gehen? Die Verpflegung und Unterbringung obliegt sowohl bei Einsätzen in Nordrhein-Westfalen als auch in anderen Ländern der jeweils einsatzführenden Polizeibehörde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12058 2 2. Welche Standards sind bei der Unterbringung und Verpflegung von Polizisten einzuhalten ? Die Unterbringung und Verpflegung von Bereitschaftspolizeihundertschaften richtet sich nach einer bundesweit vereinbarten Rahmenvorgabe, dem "Leitfaden 150 - Versorgung der Polizei im Einsatz". Darin sind die für die Unterbringung räumlichen Mindestanforderungen beschrieben, wie z. B. Mindestgröße, Mobiliar, Belüftung, Beheizung und Sanitärräume. Der Leitfaden gibt unter anderem auch vor, dass Unterkünfte vor einer Nutzung zu reinigen sind. Für alle Räume werden zudem regelmäßige Reinigungsintervalle vorgegeben. NRW hat ergänzend zu dem Leitfaden noch weitergehende Regelungen zur Versorgung geschaffen , welche Rahmenvorgaben enthalten, die insbesondere die Vielfalt des Essens, aber auch dessen Nährwert sicherstellen sollen. Soweit möglich sind darin auch unterschiedliche in der Person liegende (gesundheitliche, religiöse oder weltanschauliche) Anforderungen berücksichtigt . Über den Leitfaden 150 hinausgehen auch die NRW-internen Vorgaben für die Bereitstellung sanitärer Anlagen. 3. Finden vorab Begehungen in potentiellen Unterbringungseinrichtungen statt? Grundsätzlich werden bei länderübergreifenden Unterstützungseinsätzen Unterkünfte rechtzeitig vor Bezug durch Beauftragte der unterzubringenden nordrhein-westfälischen Kräfte besichtigt . 4. Wie schnell wurde eine neue Unterkunft für die drei Einsatzhundertschaften der Polizei gefunden? (Bitte Zeitabläufe und involvierte Personen/Behörden von der Ankunft der Bereitschaftspolizei bis zum „Umzug“ in andere Räume wiedergeben .) Dem Land Niedersachsen wurden zur Bewältigung des Einsatzes aus Anlass des Besuches des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika im Zeitraum 24.04.2016 bis 25.04.2016 unter anderem Kräfte der Bereitschaftspolizei NRW im Umfang einer Abteilungsführung mit Führungsgruppe, vier Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH) und Kräften der Technischen Einsatzeinheiten zum Auf-/Abbau von Absperrgittern unterstellt. Dabei variierten die jeweiligen Anreise-, Einsatz- und Abreisezeiten im Zeitraum 21.04.2016 bis 26.04.2016. Den Kräften der Bereitschaftspolizei NRW wurde durch die einsatzführende Behörde die Linsing Kaserne in Hameln als Unterkunft zugewiesen. Ein Vorauskommando der eingesetzten Abteilungsführung nahm am Morgen des 21.04.2016 die weitläufige Liegenschaft, die über eine Vielzahl an Wohnblöcken verfügt, in Augenschein. Die Liegenschaftsverwalter der Kaserne zeigten den nordrhein-westfälischen Beamten eine Auswahl an Zimmern, die einen einfachen aber guten Allgemeinzustand aufwiesen. Aufgrund dieser Eindrücke wurde die Unterkunft zunächst akzeptiert. Gegen Mittag des 21.04.2016 erfolgte eine weitere Besichtigung durch ein Vorkommando der ersten eingesetzten BPH. Dieses stellte hierbei Zimmer fest, die erhebliche Reinigungs- und Ausstattungsmängel aufwiesen. Der Betreiber sagte zu, diese dokumentierten Mängel bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Folgetag zu beseitigen. Am Nachmittag des 22.04.2016 wurde jedoch festgestellt, dass keine nachhaltige Abhilfe geschaffen worden war. Die hygienischen Mängel wurden erneut dokumentiert und an den Liegenschaftsverwalter übergeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12058 3 Trotz durchgeführter Reinigungsarbeiten wurde in den Wohnblöcken, die für das Gros der Kräfte bestimmt waren, bis zum Eintreffen der ersten BPH um 20.00 Uhr keine Änderung der Situation erreicht. Um 22.00 Uhr wurde dieser BPH durch die einsatzführende Behörde, die fortlaufend über die Situation unterrichtet war, ein Reservehotel angeboten. Gegen 23.00 Uhr wurde dieses Angebot durch den Hundertschaftsführer angenommen und um 00.00 Uhr erfolgte der Aus- bzw. Umzug in die neue Unterkunft. Eine Unterbringung der weiteren am 23.04.2016 anreisenden BPH kam nach einer Besichtigung des zuständigen Abteilungsführers ebenfalls nicht in Betracht. In der Kaserne verblieben lediglich ca. 30 Beamte der Technischen Einsatzeinheiten, deren Zimmer nicht zu beanstanden waren. Alle übrigen Kräfte wurden in Hotels bzw. zu einem kleinen Teil für eine Nacht in einer Jugendherberge untergebracht. Über die Vorgänge an besagtem Wochenende war mein Ministerium unterrichtet. In Gesprächen mit dem Land Niedersachsen, an denen auch ich beteiligt war, wurde die Unterbringungssituation erörtert. Das Land Niedersachsen sorgte kurzfristig für angemessene Unterkünfte. 5. Welche Konsequenzen zieht die nordrhein-westfälische Landesregierung aus den Vorfällen vom vergangenen Wochenende? Länderübergreifende Unterstützungseinsätze sind langjährig geübte Praxis und entsprechen der gelebten Solidarität im Rahmen des Föderalismus. Der Umgang der Länder untereinander ist durchweg partnerschaftlich. Etwaige Problemfelder bei Unterstützungseinsätzen - sofern sie überhaupt aufgetreten sind - konnten in der Vergangenheit grundsätzlich einvernehmlich und kurzfristig einer Lösung zugeführt werden. Dies war auch bei dem Einsatz zur Unterstützung des Landes Niedersachsen aus Anlass des Besuches des Präsidenten der Vereinigten Staaten in Hannover im Zeitraum 24.04. bis 25.04.2016 der Fall, bei dem die vorgesehene Unterkunft in Hameln unstreitig nicht den Vorgaben des Leitfadens 150 entsprach. Es handelte sich jedoch um einen bedauerlichen Einzelfall. Ein grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht nicht. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12058