LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12083 27.05.2016 Datum des Originals: 27.05.2016/Ausgegeben: 01.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4723 vom 27. April 2016 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/11854 Ausrüstung der Polizeikräfte des Wachdienstes mit CO-Warnern – Tödliche Gefahr Kohlenmonoxid: Farblos, geschmacklos, geruchlos Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer wieder kommt es vor, dass Polizeieinsatzkräfte zu Einsatzorten gerufen werden, an denen ein plötzlicher Kohlenmonoxid-Anstieg in der Raumluft zu verzeichnen ist. Nicht selten treffen polizeiliche Einsatzkräfte vor den Spezialisten der Feuerwehr und Rettungsdiensten ein. Häufig sind dies Fälle klassischer Brandeinsätze, vermehrt aber auch unbeabsichtigte CO- Freisetzungen durch defekte Feuerstätten oder vorsätzlich herbeigeführte CO-Freisetzungen in suizidaler Absicht. Da sich Kohlenmonoxid dadurch auszeichnet farblos, geruchlos, geschmacklos zu sein, ist ein Kohlenmonoxid-Anstieg in der Raumluft für Polizeieinsatzkräfte nicht feststellbar und kann im schlimmsten Fall tödlich enden. Mindestens sind jedoch die Gefahren, die aus solchen Situationen erwachsen können, für die Beamten kaum einzuschätzen. Dieser alltäglichen Gefahr kann mit der Anschaffung von geeigneten CO-Warnern für die Beamten begegnet werden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4723 mit Schreiben vom 27. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Wie viele Polizeieinsatzkräfte waren in NRW im Rahmen ihres Einsatzes in den letzten 10 Jahren von einer CO-Vergiftung betroffen? Der Landesregierung liegen keine Informationen zu Einsatzlagen mit verletzten oder getöteten Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten (PVB) aufgrund von CO-Vergiftungen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12083 2 2. Wie viele Polizeieinsatzkräfte sind in den letzten 10 Jahren im Rahmen ihres Einsatzes an einer CO-Vergiftung verstorben? Siehe Beantwortung zur Frage 1. 3. Wie steht die Landesregierung zur Anschaffung von CO-Warnern für die Polizeieinsatzkräfte des Wachdienstes in NRW? Die Betriebssicherheit solcher Geräte (regelmäßige Wartung und Überprüfung), die Betriebsfähigkeit und das Mitführen als Einsatzausrüstung stellen eine Vielzahl von Anforderungen, die bei Nichtbeachtung eines einzelnen dieser Punkte zur Funktionsunfähigkeit führen können. Eine Folge könnte somit eine trügerische Sicherheit darstellen, die die eingesetzten PVB dazu anleiten könnte, bewusst in gefährdete Bereiche vorzugehen. Dies steht im Widerspruch zu den Handlungsanweisungen des polizeilichen Leitfadens 371- „Eigensicherung“. Dieser Leitfaden enthält u. a. zu den in der Vorbemerkung aufgeführten Einsatzanlässen umfangreiche Verhaltensempfehlungen für die eingesetzten PVB. Er ist Gegenstand der Aus- und Fortbildung der PVB und wird ihnen ausgehändigt. Sowohl im Leitfaden 371, als auch in der fachpraktischen Ausbildung wird u. a. darauf hingewiesen, dass brennende Räume - insbesondere auch aufgrund der Gefahr einer CO-Vergiftung - nicht zu betreten sind. Dies gilt umso mehr für die weiteren in der Vorbemerkung beschriebenen Gefahrensituationen. Die Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit dem Austritt von lebensgefährlichen Gasen und Stoffen ist vorrangige Aufgabe von Fachdiensten. Insofern sind die Anweisungen und Gefahrenhinweise der Fachdienste zu befolgen. Daher sind diese Gefahrenbereiche auch erst nach Freigabe durch die Fachdienste zu betreten. Um diesen Vorgaben zu entsprechen, wird bereits bei der bloßen Vermutung derartiger Gefahren unmittelbar die Feuerwehr angefordert. 4. Welche Kosten entstehen dem Land, um die Polizei in NRW mit geeigneten CO- Warnern auszustatten (aufgeschlüsselt nach Polizeibeamten im Wachdienst bzw. Streifenwagen)? Die Kosten für eine mögliche Ausstattung der Polizei in NRW mit CO-Warnern können nur auf der Basis einer Schätzung ermittelt werden. Die Preisermittlung erfolgte dabei unter Beachtung der technischen Entwicklung und durch einen Querschnittsvergleich der aktuellen Preise am Markt sowie unter Berücksichtigung von Mengenrabatt. Die Kosten für Wartung und Pflege sind in den Schätzpreisen nicht enthalten und richten sich nach den technischen Anforderungen des zu beschaffenden Gerätes. Bei der persönlichen Ausstattung der PVB im Wachdienst und vergleichbaren Funktionen wurde eine Anzahl von 25 000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) zu Grunde gelegt. Bei einem Stückpreis von ca. 300 Euro würden demnach zur Ausstattung Haushaltsmittel (HHM) in Höhe von 7,5 Mio. Euro benötigt. Bei einer möglichen Ausstattung von Fahrzeugen wurde eine Gesamtzahl von 6000 Fahrzeugen zu Grunde gelegt. Zur Ausstattung dieser Fahrzeuge wären demnach HHM i.H.v. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12083 3 1,8 Mio. Euro erforderlich. Bei einer Ausstattung der aufgelisteten Fahrzeuge mit je zwei Geräten verdoppelte sich die Summe entsprechend. 5. Besteht die Möglichkeit, dass sich Polizeibehörden des Landes NRW CO- Warngeräte aus eigenen Haushaltsmitteln für die Polizeieinsatzkräfte beschaffen? Nein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12083