LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12084 27.05.2016 Datum des Originals: 27.05.2016/Ausgegeben: 01.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4726 vom 29. April 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/11862 Welche Handlungsanweisungen gibt es seitens des Innenministeriums für syrische Pässe, die in besetzten IS-Gebieten ausgestellt worden sind? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuell leben laut Spiegel-Online-Bericht vom 18.04.2016 rund sechs Millionen Menschen in den vom IS kontrollierten Gebieten in Syrien und dem Irak. Viele Menschen dieser Regionen leiden besonders unter den Gräueltaten des IS und fliehen aus Angst um Leib und Leben vor der Terrororganisation auch nach Deutschland. Diesen Menschen Schutz zu gewähren, ist humanitäre Verpflichtung für unsere Gesellschaft. Laut eines Berichts der „Welt am Sonntag“ vom 20. Dezember 2015 brachte der IS aber zahlreiche Passämter unter seine Kontrolle und erbeutete Zehntausende Blanko-Pässe. Sicherheitsbehörden befürchteten demnach, dass die Dschihadisten die Pässe auch nutzen könnten, um Attentäter als Flüchtlinge getarnt nach Europa zu schleusen. Die IS-Miliz betreibe mit den Pässen offenbar auch einen regen Handel und verdiene damit Geld, berichtete die „Welt am Sonntag“ weiter. Solche „echten falschen Pässe“ seien schon für 1000 bis 1500 Dollar auf dem Schwarzmarkt zu haben. Noch immer flüchten täglich Menschen aus den besetzen IS-Gebieten wie beispielsweise der syrischen Stadt Rakka. Vom IS ausgestellte Pässe stellen für Deutschland und Europa ein Sicherheitsrisiko dar. Mit selbst ausgestellten Pässen Dschihadisten ins Land zu schmuggeln, ist nicht nur bequem, sondern bietet den zusätzlichen strategischen Nutzen, Zwietracht zwischen Flüchtlingen und Alteingesessenen zu säen, das Vertrauen zwischen Muslimen und Menschen anderen Glaubens zu zerstören und die Anwerbung neuer Anhänger für den IS zu erleichtern. Umso wichtiger sind Handlungsempfehlungen seitens der Innenministerien, wie mit Pässen aus diesem Gebiet in Syrien umgegangen werden soll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12084 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4726 mit Schreiben vom 27. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Den Sicherheitsbehörden ist durch internationalen Nachrichtenaustausch bekannt, dass der IS die Verfügungsgewalt über etwa 3.800 syrische Blankopässe erhalten hat. Die Dokumentennummern sind bekannt und in den Fahndungssystemen hinterlegt. Aus dem Führen eines solchen Passes lässt sich nicht automatisch der Schluss ziehen, dass die betreffende Person Verbindungen zum IS hat. Vielmehr wurden solche Dokumente ab Herbst 2015 auf dem Schwarzmarkt oder auch vom IS selbst verkauft. 1. Wie viele Pässe dieser Passbehörden sind derzeit in NRW registriert? Dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW sind insgesamt fünf Fälle mit NRW- Bezug bekannt, in denen sich Personen mit entweder zur Fahndung ausgeschriebenen Blankopässen bzw. mit für ungültig erklärten Dokumenten ausgewiesen haben. 2. Was für Handlungsanweisungen gibt es in NRW für syrische Pässe, die von den Passbehörden im syrischen IS-Gebiet ausgestellt worden sind? Zuständige Behörde ist das Bundesministerium des Innern (BMI). Das BMI hat im Dezember 2015 verfügt, dass Pässe, die im Einflussbereich des IS ausgestellt wurden, als ungültig zu betrachten sind. 3. Gibt es für Flüchtlinge mit Pässen aus IS-besetzten Gebieten ein gesondertes Verfahren bzw. eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung? Nein. Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12084