LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12093 30.05.2016 Datum des Originals: 30.05.2016/Ausgegeben: 02.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4731 vom 2. Mai 2016 der Abgeordneten Monika Pieper und Michele Marsching PIRATEN Drucksache 16/11876 Schulministerin Löhrmann ermutigt Schülerinnen und Schüler zur Wahl des Fachs Informatik , doch wer soll sie unterrichten? Wortlaut der Kleinen Anfrage Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Am Anfang war Ada. Frauen in der Computergeschichte “ hat Schulministerin Sylvia Löhrmann im Heinz Nixdorf MuseumsForum in Paderborn am 1. September 2015 die Bedeutung fundierter Kenntnisse in Informatik und Technik für Gesellschaft , Wirtschaft und Forschung herausgestellt. In diesem Zusammenhang hat sie Schülerinnen und Schüler ermutigt, die Welt der Naturwissenschaften für sich zu entdecken. Die MINT-Fächer böten spannende Einblicke in das, was unsere Welt im Innersten zusammenhält und seien gleichermaßen für Jungen und für Mädchen interessant, so die Ministerin. Angebote des Fachs Informatik werden als Wahlfach an den Schulen in NRW bislang nur von einer geringen Anzahl von Schülerinnen und Schülern wahrgenommen. Klaus Klemm gibt in seiner Studie „Lehrerinnen und Lehrer der MINT-Fächer: Zur Bedarfsund Angebotsentwicklung in den allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufen I und II am Beispiel Nordrhein-Westfalens“ (2015) für das Fach Informatik einen Anteil des Unterrichts in den MINT-Fächern von lediglich 4,9% aus. Auch wählen nur wenige Schülerinnen und Schüler das Fach Informatik in der gymnasialen Oberstufe. Sollte nun der Anteil der Schülerinnen und Schüler steigen, die das Fach Informatik wählen wollen, stellt sich die Frage, ob es an den Schulen in NRW im ausreichenden Maße Lehrerinnen und Lehrer mit der Lehrbefähigung für dieses Fach gibt. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4731 mit Schreiben vom 30. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12093 2 1. Wie viele Informatiklehrerinnen und -lehrer unterrichten im laufenden Schuljahr in den nordrhein-westfälischen Schulen der Sekundarstufe I und II? Bitte nach Schulformen aufschlüsseln. Die Zahl der Informatiklehrerinnen und -lehrer an Schulen der Sekundarstufen I und II kann, untergliedert nach Schulformen, der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 2. Wie ist die regionale Verteilung der Lehrkräfte für Informatik an Schulen der Sekundarstufe I und II? Bitte auf Grundlage der neuesten vorliegenden Daten nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt darstellen. Die Zahl der Informatiklehrerinnen und -lehrer an Schulen der Sekundarstufen I und II kann, untergliedert nach Regierungsbezirken und Kreisen/kreisfreien Städten, der Anlage 1 entnommen werden. Hinweis: Da Lehrkräfte in mehreren Kreisen/kreisfreien Städten eingesetzt werden können, werden sie an jeder einzelnen Schule gezählt. Die Summe der in Anlage 1 ausgewiesenen Lehrkräfte ist daher höher als die Zahl der Informatiklehrkräfte insgesamt (Doppelzählung). 3. Wie viele Schulen der Sekundarstufe I und II haben keine Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Informatik in ihrem Kollegium? Bitte aufgrund der neuesten vorliegenden Daten nach Schulformen sowie Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt darstellen. Die Zahl der Schulen der Sekundarstufen I und II ohne Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für das Fach Informatik kann, untergliedert nach Schulformen, Regierungsbezirken und Kreisen /kreisfreien Städten, der Anlage 2 entnommen werden. Lehrkräfte Hauptschule 119 Realschule 532 Sekundarschule 46 Gemeinschaftsschule 9 Gesamtschule 337 Gy mnasium 1.383 Quelle: Amtliche Schuldaten 2015/16 Lehrkräfte mit Lehrbefähigung Informatik an Schulen der Sekundarstufen I und II nach Schulformen - 2015/16 - Schulform LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12093 3 4. In welchem Umfang wurde das Fach Informatik in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 von Lehrkräften mit und ohne Lehrbefähigung in diesem Fach unterrichtet ? Bitte für die Sekundarstufe I an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen nach erteilten Stunden insgesamt, erteilten Stunden mit Lehrbefähigung , erteilten Stunden ohne Lehrbefähigung sowie dem relativen Anteil der Stunden ohne Lehrbefähigung aufgeschlüsselt darstellen. Die Zahl der in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 an den Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien im Fach Informatik erteilten Unterrichtsstunden kann, untergliedert nach mit und ohne Lehrbefähigung, Schulformen und Schuljahren, der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Zu den im Vergleich zu anderen Fächern erhöhten Anteilen der von Lehrkräften ohne entsprechende Lehrbefähigung erteilten Unterrichtsstunden wird auf Folgendes hingewiesen: Das Fach Informatik kann nach den Stundentafeln der Sekundarstufe I im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Schulformen Realschule, Gymnasium und Sekundarschule angeboten werden. Gesamtschulen können das Fach Informatik im Rahmen der Ergänzungsstunden und seit dem Schuljahr 2015/16 auch im Wahlpflichtbereich anbieten. Damit können die Schulen unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen in eigener Verantwortung entscheiden, ob Informatikkurse angeboten werden. insgesamt mit Lehrbef. ohne Lehrbef. Hauptschule 2014/15 2.794 428 2.366 84,7% 2015/16 2.436 373 2.062 84,7% Realschule 2014/15 7.086 3.144 3.942 55,6% 2015/16 6.640 3.027 3.614 54,4% Gesamtschule 2014/15 2.155 477 1.678 77,9% 2015/16 2.094 542 1.552 74,1% Gymnasium 2014/15 4.518 2.870 1.648 36,5% 2015/16 4.280 2.737 1.544 36,1% Quelle: Amtliche Schuldaten NRW Erteilter Unterricht in der Sekundarstufe I im Fach Informatik nach Lehrbefähigung, Schulformen und Schuljahren Schulform Jahr erteilte Stunden Anteil ohne Lehrbef. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12093 4 Daneben können auch weitere außerunterrichtliche Angebote mit Bezug zur Informatik an den Schulformen der Sekundarstufe I eingerichtet werden. Hierdurch ergibt sich auch für Hauptschulen , für die das Fach Informatik nicht Bestandteil der Stundentafel ist, die Möglichkeit, z. B. im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften informatische Kompetenzen zu vermitteln. Solche unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angebote im Bereich Informatik können insbesondere dann eingerichtet werden, wenn eine entsprechende Nachfrage von Seiten der Schülerinnen und Schüler besteht und Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen besitzen. Oft setzen sich Lehrkräfte, die zum Fach Informatik affine Fächer unterrichten, mit sehr großem persönlichem Engagement für die Einrichtung von Informatikkursen oder entsprechenden Arbeitsgemeinschaften ein, um Schülerinnen und Schüler für informatische Themen zu begeistern. Diese Lehrkräfte werden auch dann für solche Angebote im Bereich der Informatik eingesetzt, wenn ihre fachlichen Qualifikationen nicht formal dokumentiert sind bzw. sie über Informatik affine Lehrbefähigungen verfügen. So lässt sich anhand der Amtlichen Schuldaten 2015/16 feststellen, dass jede zweite Lehrkraft, die das Unterrichtsfach Informatik ohne eine entsprechende Lehrbefähigung unterrichtet, eine Lehrbefähigung im Fach Mathematik und/oder Physik besitzt. Im Bereich der Gesamtschulen ist es auf Grundlage des neuen Kernlehrplans Informatik für den Wahlpflichtbereich seit dem Schuljahr 2015/16 möglich, ab Klasse 6 oder 7 Informatikkurse im Wahlpflichtunterricht anzubieten. Hierbei ist die weitere Entwicklung und Nachfrage nach solchen Kursen abzuwarten, um nach Bedarf Qualifikationserweiterungen und Fortbildungen für das Fach Informatik in der Sekundarstufe I anzubieten. 5. Wie gestaltet sich die Altersstruktur der Lehrkräfte für Informatik an den nordrhein -westfälischen Schulen der Sekundarstufen I und II? Bitte aufgrund der neusten vorliegenden Daten entsprechend der Tabellen zu 3.1 Altersstruktur der Lehrkräfte in der Veröffentlichung „Das Schulwesen in quantitativer Sicht 2014/15“ darstellen . Die Altersstruktur der Informatiklehrerinnen und -lehrer an Schulen der Sekundarstufen I und II kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12093 5 Hauptschule Realschule Sekundarschule Gemeinschaftsschule Gesamtschule Gymnasium insgesamt bis 30 Jahre 1 8 1 - 15 119 144 31 - 40 Jahre 10 59 11 - 61 404 545 31 - 35 Jahre 3 24 3 - 33 208 271 36 - 40 Jahre 7 35 8 - 28 196 274 41 - 50 Jahre 35 190 11 2 94 332 664 41 - 45 Jahre 15 109 9 - 45 188 366 46 - 50 Jahre 20 81 2 2 49 144 298 51 - 60 Jahre 58 207 23 7 125 259 679 51 - 55 Jahre 22 62 10 3 53 94 244 56 - 60 Jahre 36 145 13 4 72 165 435 61 Jahre und älter 15 68 - - 42 269 394 insgesamt 119 532 46 9 337 1.383 2.426 Quelle: Amtliche Schuldaten 2015/16 Altersklasse Altersstruktur der Lehrkräfte mit Lehrbefähigung Informatik an Schulen der Sekundarstufen I und II Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12093