LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12094 30.05.2016 Datum des Originals: 30.05.2016/Ausgegeben: 02.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4736 vom 2. Mai 2016 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/11915 Wo sind die Kriminalitätsschwerpunkte in Nordrhein-Westfalen und wie soll dort Videoüberwachung weitere Straftaten verhindern? Wortlaut der Kleinen Anfrage Der „15-Punkte-Plan“ der Landesregierung infolge der Ereignisse in der Kölner Silvesternacht sieht die Ausweitung der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten in Ballungsräumen vor. Eine Überprüfung soll mehrere, die Voraussetzungen von § 15a Polizeigesetz NRW erfüllende, Orte ermittelt haben. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4736 mit Schreiben vom 30. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . 1. Wo wurden in den vergangenen 5 Jahren in Nordrhein-Westfalen Straftaten begangen ? (bitte auflisten nach Datum, Uhrzeit, GPS-Position, Straftatbestand, ggf. Beschreibung des Tathergang, Ermittlungsstatus) Für den angegebenen Zeitraum sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt etwa 7,5 Millionen Straftaten registriert. Deren Daten sind mit den PKS-Jahrbüchern auf der Internetseite der Polizei NRW veröffentlicht (https://www.polizei-nrw.de/kategorie__32.html). Im Hinblick auf die nachgefragten Einzelheiten dieser Straftaten bietet die PKS jedoch mangels entsprechender Detailtiefe ihres statistischen Datenmodells keine hinreichende Recherchegrundlage . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12094 2 Hierzu wären ggf. manuelle Recherchen im landesweiten Datenbestand des Vorgangsbearbeitungssystems der Polizei NRW sowie ggf. Einzelauswertungen der justiziellen Verfahrensakten erforderlich. Für solche landesweit bezirklich übergreifenden Recherchen und Auswertungen würde die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage verfügbare Zeit nicht ausreichen. 2. Welche öffentlich zugänglichen Orte hat die Landesregierung in den letzten 2 Jahren für eine mögliche Ausweitung der Videoüberwachung nach § 15a Polizeigesetz NRW überprüft? (bitte stellen Sie das Verfahren zur Ermittlung dieser öffentlich zugänglichen Orte, die verwendete Datengrundlage und die bisherigen Ergebnisse dar) Gemäß § 15a Absatz 3 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) obliegt die Entscheidung über die Einrichtung eines offenen Einsatzes optisch-technischer Mittel der jeweiligen Behördenleitung. 3. Wie hat sich die Kriminalität an den Orten, für die Ihrer Überprüfung nach die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung nach § 15a Polizeigesetz gegeben sind, in den letzten 2 Jahren entwickelt? (bitte beschreiben Sie die Entwicklung) Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Welche Maßnahmen sind bisher an diesen Orten zur Steigerung der Sicherheit und Prävention von Straftaten durchgeführt worden. (bitte beschreiben Sie die jeweiligen Maßnahmen) Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Wird es an den ausgesuchten Orten - ähnlich dem Kamera- und Einsatzkonzept in der Düsseldorfer Altstadt - Polizeikräfte dauerhaft vor Ort geben? Soweit eine Videobeobachtung eingerichtet wird, ist nach Ziffer 15a.0 Satz 3 der Verwaltungsvorschrift zum PolG NRW diese in einem Gesamtkonzept einzusetzen, das auf die spezifischen Gegebenheiten abgestimmt ist und ergänzende Maßnahmen vorsieht. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12094