LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12097 30.05.2016 Datum des Originals: 30.05.2016/Ausgegeben: 02.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4728 vom 29. April 2016 der Abgeordneten Henning Höne, Karlheinz Busen, Dr. Björn Kerbein und Christof Rasche FDP Drucksache 16/11864 Planung und Bau der Ortsumgehungen Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz zügig angehen Wortlaut der Kleinen Anfrage Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 hat für die bedarfsgerechte Ertüchtigung und die Entlastung der Ortslagen im Zuge der Bundesfernstraße B 64 zwischen Münster und Rheda-Wiedenbrück die Signale erfreulicherweise auf Grün gestellt. Die Ortsumgehungen in Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz, auf die die Anwohner schon seit vielen Jahren warten, wurden vom Bundesverkehrsministerium für die Prioritätsstufe „Vordringlicher Bedarf“ vorgeschlagen. Die Einschätzungen der Projektgegner konnten sich angesichts des unabweislichen Bedarfes und der massiven Beeinträchtigungen durch ein großes Verkehrsaufkommen mit hohem Schwerverkehrsanteil nicht durchsetzen. Da die neuen Ausbaugesetze als Handlungsgrundlage für den Bund schon 2017 in Kraft sein werden, kommt es nun für das Land Nordrhein-Westfalen darauf an, vordringliche Projekte auch zeitnah zu planen und vorzubereiten. Schließlich werden die verfügbaren Bundesmittel nicht nach Quote bereitgestellt, sondern in Abhängigkeit von den Planungs- und Bauleistungen des Landes. Das NRW-Verkehrsministerium ist daher aufgerufen, die bereits in der Laufzeit des derzeit noch geltenden Bundesfernstraßenbedarfsplanes 2004 begonnenen Planungen für die Ortsumgehungen zu forcieren und zum Abschluss zu bringen. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4728 mit Schreiben vom 30. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12097 2 1. Seit wann ruhen die Planungen für die Ortsumgehungen Beelen und Herzebrock- Clarholz und wann werden sie in den beiden Fällen voraussichtlich wieder aufgenommen ? 2. In der Planungspriorisierung der Landesregierung von 2011 heißt es für die Ortsumgehungen Beelen und Warendorf: „nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen“. Nach vorliegenden Berichten wurde für die Ortsumgehung Beelen der Vorentwurf nicht fertiggestellt und für die Ortsumgehung Herzebock-Clarholz der fertige Vorentwurf nicht dem zuständigen Bundesministerium zugeleitet. Wie, wann und mit welchen Folgen hat das zuständige Landesministerium in beiden Fällen die Festlegung „nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen “ entschieden? Die Ortsumgehung (OU) Warendorf ist im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen und wird vorrangig geplant. Die OU Beelen und die OU Herzebrock-Clarholz sind im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nachrangig im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht ausgewiesen . Insofern waren sie im Rahmen der Planungspriorisierung 2011 von vornherein nachrangig zu betrachten. Bei der OU Beelen wurde die Planung eingestellt und der kurz vor dem Abschluss stehende Entwurf der OU Herzebrock-Clarholz wurde 2012 fertig gestellt. 3. Wann wird die Landesregierung die Planungen für die B 64, insbesondere auch die Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz mit dem bereits im Ministerium vorliegenden Vorentwurf, wieder aufnehmen, nachdem die Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringlich eingestuft wurden? Die Landesregierung wird nach Vorliegen des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung die anstehenden Planungsaufträge umsetzen. Hier wird auch die Umgehung Herzebrock-Clarholz angegangen. 4. Wird die Landesregierung im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans und zur Fortschreibung des Bundesfernstraßenbedarfsplanes die bekannten Ergebnisse der gutachtlichen Vorbewertung sowie den Vorschlag des Bundes im Interesse der betroffenen Gemeinden, der regionalen Wirtschaft und des Landes unterstützen? Die Landesregierung wird die Entwicklung der Achse Münster – Rheda-Wiedenbrück weiter unterstützen. 5. Für die Vorbereitung und Moderation der Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan hatte die Landesregierung einen „Runden Tisch“ eingerichtet: Sollte zur Beschleunigung der anstehenden Planungsverfahren nun nicht auch für die Umsetzung der Ergebnisse des Bundesverkehrswegeplanes ein Runder Tisch des Landes eingerichtet werden? Der Landesbetrieb Straßenbau hat bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des BVWP den Auftrag bekommen, Werkstattgespräche durchzuführen, um die Planungen und Perspektiven zu erläutern. Diese werden zurzeit vorbereitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12097 3 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12097