LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12098 30.05.2016 Datum des Originals: 30.05.2016/Ausgegeben: 02.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4729 vom 29. April 2016 der Abgeordneten Henning Höne, Karlheinz Busen und Christof Rasche FDP Drucksache 16/11865 Wann geht es mit der Planung der Ortsumgehung Warendorf/Freckenhorst endlich voran ? Wortlaut der Kleinen Anfrage Die Ortsumgehung Warendorf/Freckenhorst (L 547) ist zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Entlastung der Ortslagen und für die weitere Entwicklung der Region unverzichtbar. Folgerichtig wurde die Maßnahme im Landesstraßenbedarfsplan mit der Dringlichkeitsstufe 1 priorisiert . Der erste Bauabschnitt, die Nordwestumgehung zwischen B 64n und L 793, steht mit 2,7 km Länge und Gesamtkosten von 7,38 Millionen Euro sogar im geltenden Landesstraßenausbauplan 2007-2011, der die Bauabsichten des Landes für einen Zeitraum von fünf Jahren umfasst. Die Realisierung der Ortsumgehung Warendorf/Freckenhorst hängt entscheidend vom Bau der B 64n Warendorf ab. Denn die L 547 bindet unmittelbar an die B 64n an, Umgehungsverkehre bedürfen daher für die Weiterführung im regionalen Netz der B 64, d.h. ohne die B 64n hätte die L 547 keine Anbindung nach Norden. In dem Fall müsste die L 547 nach Norden eigenständig wieder an den alten Verlauf der L 547 angebunden werden. Die B 64 Ortsumgehung Warendorf ist im vordringlichen Bedarf des zurzeit noch geltenden Bundesfernstraßenbedarfsplanes 2004 enthalten. In der Planungspriorisierung des Landes von 2011 stand das Projekt auf Grün, es konnte also immer mit Hochdruck geplant werden. Zur Fortschreibung des derzeitigen Bedarfsplanes wird zurzeit der Bundesverkehrswegeplan 2030 als langfristiger Rahmenplan aufgestellt. Der Entwurf der Bundesregierung schlägt nach gutachtlicher Überprüfung sämtliche Ortsumgehungen im Zuge der B 64 zwischen Münster und Herzebrock-Clarholz – dazu gehört auch die Umgehung Warendorf – erneut für eine vordringliche Einplanung vor. Nach Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans 2030 soll zum Jahresende der neue Bedarfsplan 2016-2030 gesetzlich beschlossen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12098 2 Da die Ortsumgehung Warendorf im alten Bundesfernstraßenbedarfsplan 2004 im vordringlichen Bedarf eingestuft ist und keinerlei Anzeichen dafür bestehen, dass sich daran im neuen Bundesfernstraßenbedarfsplan etwas ändern wird, gibt es aus rechtlicher Sicht für die Landesregierung keinen Grund, sich mit der Planung der B 64n weiter zurückzuhalten. Vor diesem Hintergrund wäre es nun auch dringend angezeigt, die Planungen für die beiden Teilabschnitte der Ortsumgehung Warendorf/Freckenhorst voranzubringen. Doch nach der im Juli 2015 aktualisierten Planungspriorisierungsliste des Landes soll der südwestliche Bauabschnitt der L 547 zwar vorrangig geplant werden, der nordwestliche hingegen nur nachrangig. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4729 mit Schreiben vom 30. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit einer schnellstmöglichen Realisierung der Ortsumgehung Warendorf/ Freckenhorst mit Blick auf die bestehenden Belastungen der Anwohner vor Ort und die wirtschaftliche Entwicklung der Region? Die Realisierung der Ortsumgehung (OU) würde eine wichtige regionale Verbindung verbessern und die Ortsdurchfahrt von Freckenhorst von dem starken Verkehr entlasten sowie Fahrzeiten des derzeitigen Durchgangsverkehrs verkürzen. 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die beiden Bauabschnitte der L 547? Der Vorentwurf für den 2. Bauabschnitt (BA) OU Warendorf/Freckenhorst Süd-West ist weit fortgeschritten. In Bezug auf den 1. BA der OU Warendorf/Freckenhorst Nord-West hat der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 3. Mai 2016 einer gebündelten Anschlussstelle der B 64, der L 547 Umgehungsstraße Freckenhorst und der L 547 zugestimmt. Hier steht die planerische Ergänzung des neuen Abschnitts zur Anbindung an die B 64 aus. 3. Wird die Landesregierung die positive Bewertung der B 64n im Bundesverkehrswegeplan 2030 zum Anlass nehmen, die Planungen für beide Abschnitte der Ortsumgehung Warendorf/Freckenhorst nun mit Hochdruck voranzubringen? 4. Wann wird die Landesregierung ihre Priorisierungsliste für Straßenbauplanungen überarbeiten und auch den ersten Bauabschnitt der L 547 als vorrangig einstufen? Hierüber wird nach der Entscheidung des Bundes über die B 64 Warendorf neu zu beraten sein. 5. Wie schätzt die Landesregierung die zeitliche Abfolge der weiteren Planungsschritte für die beiden Bauabschnitte der L 547 bis zum Erlass von Planfeststellungsbeschlüssen ein? Vor dem Hintergrund der bestehenden Abhängigkeiten (s. Antwort zu 3. und 4.) wird der 2. BA OU Warendorf/Freckenhorst Süd-West zurzeit vorrangig geplant, während über die weitere Planung des 1. BA noch zu entscheiden sein wird. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12098