LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12099 30.05.2016 Datum des Originals: 30.05.2016/Ausgegeben: 02.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4722 vom 26. April 2016 des Abgeordneten Rainer Deppe CDU Drucksache 16/11853 Wann hebt die Landesregierung den Planungsstopp für die direkte Anbindung der L 286n an die Autobahn A 4 (Zubringer Bergisch Gladbach) auf? Wortlaut der Kleinen Anfrage In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3817 vom 26.08.2015 hat der Minister für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr am 01.10.2015 zur weiteren Vorgehensweise zur Realisierung des 2. Bauabschnitts der L 286n (Autobahnzubringer Bergisch Gladbach) mitgeteilt, dass die Landesregierung vor einer Änderung ihrer Planungspriorisierung erst abwarten wolle, „mit welcher Dringlichkeit der 6-streifige Ausbau der A 4 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgewiesen wird.“ Diese abzuwarten sei deshalb angezeigt, da die Anschlussstellendichte an der Bundesautobahn A 4 im Bereich des Anschlusses der L 286n zu hoch sei und ein neues Anschlussstellenkonzept für Bergisch Gladbach entwickelt werden müsse. Durch eine von der Landesregierung im Jahr 2011 veränderte Planungspriorisierung wurden die bis dahin gemeinsam untersuchten Teilabschnitte der L 286n (Ortsteil Gronau bis Kölner Straße und Kölner Straße bis zur A 4) wieder getrennt betrachtet. Dies hatte zur Folge, dass nach den Vorgaben der Landesregierung die Untersuchungen und Planungen des 2. Teilabschnittes eingestellt wurden. Mitte März 2016 wurde nun der Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgestellt. Nach diesem Entwurf sieht der Bundesverkehrswegeplan vor, den 6-streifigen Ausbau der A 4 auf dem entsprechenden Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und der Anschlussstelle Moitzfeld (Projektnummer A4-G60-NW-T1-NW) in die höchste Prioritätsstufe „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ einzustufen. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat sich in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans auf Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unter anderem für die vorliegende Einstufung des 6-streifigen Ausbaus der A 4 (Projektnummer A4-G60-NW-T1-NW) ausgesprochen und darüber hinaus für eine Höherstufung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12099 2 des nachfolgenden Teilabschnitts der A 4 von der Anschlussstelle Moitzfeld bis zur Anschlussstelle Untereschbach votiert (Projektnummer A4-G60-NW-T2-NW – Neueinstufung: Weiterer Bedarf mit Planungsrecht - Engpassbeseitigung). Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4722 mit Schreiben vom 30. Mai 2016 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Beabsichtigt die Landesregierung angesichts der unzweifelhaft vorhandenen Bereitschaft des Bundes, den 6-streifigen Ausbau des fraglichen Autobahnabschnitts der A 4 im Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf einzustufen , nun den Untersuchungs- und Planungsstopp für den 2. Teilabschnitt der L 286n (Kölner Straße bis Autobahn A 4) zu beenden? 2. Welche Schritte (auch innerhalb der Landesregierung) sind erforderlich, um die Untersuchungen und Planungen für den 2. Teilabschnitt der L 286n mit Anschluss an die A4 zu beginnen? 3. Wann ist mit der Wiederaufnahme der Planungen für den 2. Teilabschnitt der L 286n zu rechnen? Aufgrund der Einstufung in Stufe 2 des Landesstraßenbedarfsplans besteht für den 2. Abschnitt der L 286 kein Planungsauftrag für die Straßenbauverwaltung. Die nachrangige Einstufung erfolgte aufgrund des sehr niedrigen Nutzen/Kosten-Verhältnisses von 1,4 und der naturschutzfachlichen Schwierigkeiten im Bereich der gewünschten Verknüpfung mit der A 4. Vor dem Hintergrund der notwendigen Investitionen in den Erhalt der Landesstraßen und dem hohen Volumen der vorrangig eingestuften Vorhaben steht derzeit die Erteilung eines Planungsauftrages nicht an. 4. Für welches Zeitfenster beabsichtigt die Landesregierung, die Planungen für den 6-streifigen Ausbau der A 4 (Projektnummer A4-G60-NW-T1-NW) zur Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans durchzuführen? Darüber wird nach Verabschiedung des Fernstraßenausbaugesetzes durch den Deutschen Bundestag zu entscheiden sein. 5. Welche Gespräche hat das Land mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits geführt, um die direkte Anbindung der L 286n an die A 4 in eine Ausbauplanung der Autobahn auf 6 Fahrspuren ohne Zeitverlust zu integrieren ? Der Wunsch nach einer weiteren Anschlussstelle an die A 4 im Bereich von Bergisch Gladbach ist von Seiten des Landes in Gesprächen bereits an den Bund herangetragen worden. Aufgrund dieser Gespräche ist davon auszugehen, dass der Bund dem Wunsch nach einer weiteren Anschlussstelle an die A 4 sehr kritisch gegenüber steht, da auf Bergisch-Gladbacher Stadtgebiet bereits drei Anschlussstellen auf kurzer Strecke existieren. Sobald der Bedarfsplan fortgeschrieben ist, wäre deshalb im Rahmen einer umfassenden Betrachtung sämtlicher LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12099 3 Anschlussstellen an die A 4 im Bereich von Bergisch Gladbach zunächst ein neues Gesamtanschlussstellenkonzept zu erarbeiten ggf. auch unter Wegfall bestehender Anschlussstellen - und mit dem Bund abzustimmen. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund des südlich an die A 4 angrenzenden FFH-Gebietes mit hohen umweltfachlichen Raumwiderständen zu rechnen ist. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist für die Umsetzung eines weiteren Anschlusses an die A 4 von sehr hohen Baukosten auszugehen (vgl. Antwort zu den Fragen 1.-3.). Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12099