LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12146 02.06.2016 Datum des Originals: 01.06.2016/Ausgegeben: 07.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4620 vom 4. April 2016 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/11618 Was unternimmt die Landesregierung, um Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften vor Gewalt zu schützen? Wortlaut der Kleinen Anfrage Am 9. März ist es in einer kommunalen Flüchtlingsunterkunft in Warburg zu verbalen und körperlichen Angriffen durch Polizisten gekommen. Die Opfer sind eine Frau und ihre Kinder, die sich zuvor über sexuelle Belästigungen in der Flüchtlingsunterkunft beschwert hatten. Statt die mutmaßlichen Täter aus der Unterkunft zu entfernen, musste die Frau mit ihren Kindern ihre Zufluchtsstätte verlassen. Gegen die Polizisten, die den Umzug der Familie durchsetzen sollten , wird nun aufgrund der Vorfälle ermittelt. In der 103. Plenarsitzung wurde der rot-grüne Antrag „Opfer nicht aus dem Blick verlieren - Täter ermitteln und bestrafen" (Drucksache 16/10787) angenommen – u.a. wurde somit beschlossen , ein Gewaltschutzkonzept in Flüchtlingseinrichtungen zu etablieren. Die Piratenfraktion machte in ihrem Antrag "Geflüchtete Frauen und Kinder nicht vergessen: Schutz vor Gewalt auch in den Landesaufnahmen sicherstellen!" (Drucksache 16/10782) viele Vorschläge, um Frauen, Kinder, LSBTTI-Personen und besonders schutzbedürftige Menschen zu schützen . Dieser Antrag wurde am 17.03.2016 abgelehnt. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4620 mit Schreiben vom 1. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation , Pflege und Alter beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12146 2 1. Wie viele Fälle von Straftaten gegen Frauen, Kinder, LSBTTI-Personen und besonders schutzbedürftige Menschen in Flüchtlingsunterkünften sind der Landesregierung seit dem 01.01.2014 bekannt? Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bildet Daten zu Straftaten gegen Frauen, Kinder, LSBTTI-Personen und besonders schutzbedürftige Menschen in Flüchtlingsunterkünften nicht explizit ab. Polizeiliche Daten zur Kriminalitätslage mit Bezug zu den unter Landesaufsicht stehenden Flüchtlingsunterkünften werden seit dem 01.01.2015 durch die polizeiliche Verbindungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg auf Grundlage des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems erhoben und in dem polizeilichen „Lagebild in Flüchtlingsangelegenheiten“, seit dem 01.01.2016 in dem polizeilichen „Lagebild Zuwanderer“ dargestellt. Für das Jahr 2014 stehen entsprechende Daten zu Straftaten in Landeseinrichtungen nicht automatisiert recherchierbar zur Verfügung. Seit 01.01.2016 werden in dem Lagebild auch Straftaten in kommunalen Einrichtungen abgebildet. Im Jahr 2015 wurden in Landeseinrichtungen demnach 17 Beleidigungen auf sexueller Grundlage 7 versuchte sexuelle Nötigungen/Vergewaltigungen 9 Fälle sexueller Nötigung/Vergewaltigung 10 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern 1 versuchter sexueller Missbrauch von Kindern 1 schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 2 Fälle sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen 1 versuchter sexueller Missbrauch von Jugendlichen und 5 exhibitionistische Handlungen registriert. Zu den Delikten wurden 27 Frauen, 16 minderjährige weibliche Geschädigte sowie 2 Männer und 8 männliche minderjährige Geschädigte erfasst. Die zu diesen Fällen getroffenen staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen werden derzeit noch erhoben. Hierzu werde ich nachberichten. Darüber hinaus weist das polizeiliche Lagebild in Flüchtlingsangelegenheiten 111 Fälle häuslicher Gewalt (Körperverletzungen, Bedrohungen, Freiheitsberaubungen) für das Jahr 2015 aus. Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 29.02.2016 liegen der polizeilichen Verbindungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg Daten zur Anzahl von Sexualstraftaten (sexuelle Nötigung , Vergewaltigung, Beleidigung auf sexueller Grundlage) sowie zu Fällen häuslicher Gewalt vor. Demnach wurden 20 Sexualdelikte in Landeseinrichtungen und 42 Sexualdelikte in kommunalen Einrichtungen registriert. Weiterhin wurden für diesen Zeitraum 32 Fälle häuslicher Gewalt in Landeseinrichtungen und 113 Fälle häuslicher Gewalt in kommunalen Einrichtungen erfasst. Eine weitergehende Auswertung ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12146 3 2. Wie oft wurden bislang Frauen, Kinder, LSBTTI-Personen und besonders schutzbedürftige Menschen aus Flüchtlingsunterkünften wegen der in Frage 1 abgefragten Straftaten in Frauenhäusern oder Extra-Einrichtungen untergebracht? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 3. Wie wurden Frauen und Kinder bisher vor Gewalt in Unterkünften geschützt? Bereits im Rahmen des Belegungsmanagements werden Frauen und Kinder unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten besonders geschützt. Grundsätzlich werden in den Unterbringungseinrichtungen des Landes die zur Verfügung stehenden Zimmer zwecks Homogenität nach Nationalität, kultureller Herkunft und Glaubensrichtung belegt. (Alleinreisende) Frauen und Kinder werden in der Regel in eigenen Bereichen oder Gebäudeteilen untergebracht. Für schutzbedürftige Personen sind inzwischen mehrere besondere Einrichtungen vorhanden, in denen insbesondere auch Frauen und Kinder untergebracht werden können, wie z.B. seit dem 01.02.2016 in Kreuzau/ Kreis Düren. Der präventive Schutz in den Landeseinrichtungen ist seit 2015 durch Qualitätsstandards, der Sicherheit dienende bauliche Maßnahmen, ortsangepasste Sicherheitskonzepte sowie Sensibilisierungen und Schulungen aller Beteiligten vor Ort verstärkt worden. Darüber hinaus wurden und werden einzelfallbezogene (Sicherheits-) Maßnahmen wie u.a. der Wechsel in eine andere Einrichtung getroffen, um einen ausreichenden Schutz dieser Personengruppen gewährleisten zu können. 4. Welche Vorschläge aus dem Papier des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt - auch in Flüchtlingsunterkünften “ werden in der Entwicklung des Gewaltschutzkonzeptes durch die Landesregierung berücksichtigt, um die am 27.01.2016 beschlossene Forderung aus dem o.g. rot-grünen Antrag zu erfüllen? (Bitte mit Begründung) Diese Frage nimmt Bezug auf einen in der 103. Plenarsitzung angenommenen Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Opfer nicht aus dem Blick verlieren - Täter ermitteln und bestrafen“. Die Inhalte der Vorschläge werden bei der Entwicklung des Gewaltschutzkonzepts der Landesregierung berücksichtigt. Der Bundesrat hat am 18. März 2016 aufgrund eines von Nordrhein-Westfalen als Mitantragsteller initiierten Antrags eine Entschließung gefasst, mit der er sich für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts ausspricht und dafür eintritt, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung als Sexualstraftat zu ahnden (BR-Drs. 91/16 - Beschluss ). Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (BR-Drs. 162/16) ist die Landesregierung erneut dafür eingetreten, dass die anstehende Gesamtreform des Sexualstrafrechts auf das Nein-heißt-Nein-Prinzip gestützt wird. Sie hat sich weiter dafür ausgesprochen, dass der diesbezüglich vom Deutschen Institut für Menschenrechte unterbreitete Reformvorschlag zum Gegenstand der Prüfung gemacht wird. Darüber hinaus hat die Landesregierung in das laufende Gesetzgebungsverfahren den Entwurf eines Tatbestandes der Sexuellen Belästigung eingebracht , mit dem künftig körperliche sexuelle Belästigungen auch unterhalb der Erheblichkeitsschwelle des § 184h StGB als Sexualstraftaten geahndet werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12146 4 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind in den letzten Jahren zunehmend enttabuisiert worden und damit weiter in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Aufgrund der Schwere dieser Delikte und ihrer Folgen für die Opfer bedarf die Behandlung durch die Polizei besonderer Behutsamkeit. Die Bearbeitung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgt grundsätzlich zentral durch speziell fortgebildete Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Diese Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zeichnen sich insbesondere durch Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, vorurteilsfreie Haltung und Toleranz aus. Sie berücksichtigen die Ausnahmesituation des Opfers und beschränken zunächst ihre Fragen auf das für die Einleitung von Sofortmaßnahmen erforderliche Maß. Sie erläutern im Falle unumgänglicher intimer Fragen deren kriminalistische Notwendigkeit . Daneben werden Opfern von Sexualdelikten Opferhilfemaßnahmen durch spezialisierte Fachkräfte, vorrangig der Kriminalkommissariate „Kriminalprävention/Opferschutz “ vermittelt. Die Opfer werden auf unterschiedliche Hilfeangebote hingewiesen wie z.B. auf die örtliche Frauenhilfeinfrastruktur, das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und das Opfertelefon des Weisser Ring e.V.. Der polizeiliche Opferschutz gewährleistet durch die umfassende Vernetzung mit den Trägern der Opferhilfe eine individuelle Vermittlung an Opferhilfeorganisationen. In dem Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen des Landes, das derzeit erarbeitet wird, werden verschiedene Themenbereiche (beispielsweise bauliche Maßnahmen , Sicherheit innen und außen, Kontrollsysteme zur Überwachung der Qualitätsstandards , soziale Beratung/ Beschwerdemanagement) berücksichtigt und Standards zum Schutz vor Gewalt formuliert. Das Konzept soll verbindlich sein für Einrichtungsleitungen , Betreuungsverbände, Sicherheitsdienste und letztlich für alle in einer Landeseinrichtung verantwortlich tätigen Personen. Bei der Erstellung werden auch die Anregungen aus dem gemeinsam von MGEPA und MIK am 29.01.2016 veranstalteten Fachdialog mit Organisationen der Frauenhilfe, LSBTTI Vertretungen und der Flüchtlingshilfe zu Gewaltschutzanforderungen in Flüchtlingsunterkünften genutzt. Dieser Dialog wird fortgeführt. Neben eigenen Erfahrungen und Erkenntnissen sollen insbesondere auch die „Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften“ (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.) und die Hinweise aus dem Papier „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt - auch in Flüchtlingsunterkünften“ (Deutsches Institut für Menschenrechte) in die Erarbeitung des Gewaltschutzkonzeptes einfließen . Daneben plant die Landesregierung die Konzeption einer App für Flüchtlingsfrauen, mit der diese über ihre grundlegenden Rechte (u.a. Gleichberechtigung und Gewaltfreiheit ) sowie über Hilfeeinrichtungen informiert werden. Ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren wurde eingeleitet. Nordrhein-Westfalen verfügt über ein sehr gut ausgebautes Frauenhilfenetz, das von Gewalt betroffenen Frauen qualifizierte Unterstützung und Beratung bietet. Die nahezu flächendeckend bestehenden allgemeinen Frauenberatungsstellen leisten konkrete Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Fraueninitiativen gegen sexualisierte Gewalt unterstützen Betroffene durch akute Krisenintervention, psychosoziale Beratung , Begleitung zu Ärztinnen und Ärzten, zur Polizei und zu Gerichten. Die finanziellen Mittel für den Bereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ wurden in den letzten Jahren insgesamt um rund 10 Millionen Euro erhöht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12146 5 Zur Verbesserung der Aufnahme-, Unterbringungs- und Lebenssituation von LSBTTI Flüchtlingen fördert das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter ein neues Projekt beim Flüchtlingsrat NRW e.V. Der Flüchtlingsrat baut derzeit einen Infopool rund um das Thema LSBTTI Flüchtlinge auf, der an sein eigenes Internetportal angedockt wird. Darüber hinaus werden im Kontext des Projektes Schulungen für Menschen angeboten, die direkt mit den Schutzsuchenden arbeiten. Das sind das Betreiberpersonal , Sicherheitsdienstleistende in Flüchtlingsunterkünften, Verfahrensberatungen , Beschwerdeannahmestellen und Ehrenamtliche. Sie sollen für die besonderen Bedarfe dieser vulnerablen Personengruppe sensibilisiert werden. Zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW eine Broschüre „Demokratie für mich. Grundrechte in Deutschland“ als Leitfaden für Geflüchtete und ihre Helferinnen und Helfer entwickelt. Die Broschüre ist so konzipiert, dass sie auch als Unterrichtsmaterial zum Einsatz kommen kann. Sie ist Anfang April veröffentlicht worden. Geplant ist die Übersetzung in insgesamt sieben Sprachen entsprechend den Herkunftsländern der Geflüchteten. Mit der Broschüre sollen in einfacher Form Informationen zu grundlegenden, in Deutschland allgemeingültigen Regeln und Werten vermittelt und anhand praktischer Beispiele konkretisiert werden. Dabei orientiert sich die Broschüre am deutschen Grundgesetz. Behandelt werden zum Beispiel Kinderrechte, persönliche Freiheit oder die Religions- und Meinungsfreiheit. Einen Schwerpunkt der Broschüre bildet der Bereich der Gleichstellung von Mann und Frau. Hier wird ebenfalls konkretisiert, was dies bedeutet: dass Jungen und Mädchen beispielsweise gleiches Recht auf Bildung haben, dass Frauen ebenso wie Männer in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen als Polizistinnen, Ärztinnen, Lehrerinnen und so weiter; dass Frauen wie Männer selbst über sich bestimmen dürfen, beispielsweise in finanziellen Angelegenheiten, in Kleidungsfragen oder bei der Wahl des Ehepartners . Bezüglich der Integrationskurse ist festzustellen, dass sich der Orientierungskurs als letzter Kursabschnitt mit 60 Unterrichtseinheiten zum Beispiel mit der deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur sowie Werten auseinandersetzt. Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer lernen sowohl die unterschiedlichen Formen der Familie und des Zusammenlebens von Menschen in Deutschland kennen, als auch die Rollenverteilung in der Familie sowie die unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens im Hinblick auf Gleichberechtigung und Antidiskriminierungsgebot zu reflektieren. Sowohl der Bundesrat als auch die Integrationsministerkonferenz haben die Erhöhung von 60 auf 100 Stunden gefordert. Ziel soll sein, „die Vermittlung von Werten und Regeln des täglichen Miteinanders zu stärken und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie die sexuelle Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung in den Mittelpunkt zu stellen. Im Schulgesetz NRW sowie in den Richtlinien und Lehrplänen für alle Fächer ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als zentraler Inhalt grundlegend verankert . Die konkrete Umsetzung erfolgt in zahlreichen Feldern, z.B. im rollenvorbildhaften Verhalten der Lehrkräfte und Schulleitungen, in der Sensibilität für Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt, in der individuellen Förderung von Mädchen und Jungen unabhängig von Rollenstereotypen, hier besonders in der Berufswahlbegleitung, in der Motivierung der Geschlechter für die demokratische Teilhabe in der Schule, in der Thematisierung der demokratischen Grundlagen den unterschiedlichsten Unterrichtsfächern u.v.m. In Gewaltpräventionstrainings, die durch ausgebildete Trainerinnen und Trainer an Schulen durchgeführt werden, können diese Kurse anlassbezogen und genderorientiert gestaltet werden. So kann die Schwerpunktsetzung auch nur auf sexualisierte Gewalt ausgerichtet werden. Diese können in reinen Schülerinnengruppen oder LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12146 6 koedukativ durchgeführt werden. Den Bedarf bestimmen entweder die Schülerinnen und Schüler selber oder die hierfür sensibilisierten Trainerinnen und Trainer. Darüber hinaus arbeiten Schulen beispielsweise mit Projekten wie „Heroes“ geschlechtersensibel pädagogisch zusammen. 5. Welche Fälle von rassistisch motivierten (gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ) Beleidigungen, Übergriffen oder Misshandlungen durch Polizisten, Wachdienste und Betreuer bzw. Beschwerden darüber sind in NRW im Kalenderjahr 2015 sowie im laufenden Jahr bis zum heutigen Tage bekannt geworden? Listen Sie alle Fälle auf und nennen Sie die in jedem dieser Fälle deswegen eingeleiteten Maßnahmen. Der Landesregierung liegen keine Informationen oder Hinweise vor, dass entsprechende Taten von den genannten Berufsgruppen begangen wurden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12146