LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12163 06.06.2016 Datum des Originals: 06.06.2016/Ausgegeben: 09.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4733 vom 27. April 2016 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/11878 Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch die Dortmunder Polizei im Zeitraum 22.04.2015 bis 21.04.2016 Wortlaut der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort (Drucksache 16/6051) auf die Große Anfrage 10 der Fraktion der Piraten (Drucksache 16/5215 – Überwachung und Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation. Wie nutzen nordrhein-westfälische Ermittlungsbehörden Funkzellenabfragen, Stille SMS, IMSI-Catcher und W-LAN-Catcher?) beantwortet die Landesregierung eine Vielzahl von Fragen zur Nutzung der genannten Maßnahmen zur Überwachung (mobiler) Telekommunikation bis einschließlich März 2014. In späteren Antworten auf weitere Kleine Anfragen (Kleine Anfragen 3331 bis 3336) hat die Landesregierung weitere Informationen zur Nutzung (mobiler) Telekommunikationsüberwachung durch die Dortmunder und Düsseldorfer Polizei, das LKA und den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz für das Jahr 2014 bis einschließlich des 21.04.2015 gegeben. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4733 mit Schreiben vom 6. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage 10, Drucksache 16/6051, hat die Landesregierung Ausführungen zur Recherchefähigkeit einzelner Daten von Funkzellenabfragen und Stillen-SMS sowie IMSI- und W-LAN-Catcher Einsätzen gemacht. Ferner wurden Eingriffsermächtigungen dargestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12163 2 1. Wie viele nicht individualisierte Funkzellenabfragen wurden im Zeitraum vom 22.04.2015 bis zum 21.04.2016 von der Kreispolizeibehörde Dortmund im Stadtgebiet von Dortmund vorgenommen (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? 2. Wie viele Ortungsimpulse (sogenannte stille SMS) wurden im Zeitraum vom 22.04.2015 bis zum 21.04.2016 durch die Kreispolizeibehörde Dortmund versandt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? 3. Wie viele Rufnummern waren von diesen durch die Kreispolizeibehörde Dortmund versandten Ortungsimpulsen betroffen? 4. Wie oft wurden im Zeitraum vom 22.04.2015 bis zum 21.04.2016 W-LAN-Catcher durch die Kreispolizeibehörde Dortmund im Stadtgebiet von Dortmund eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? 5. Wie oft wurden im Zeitraum vom 22.04.2015 bis zum 21.04.2016 IMSI-Catcher durch die Kreispolizeibehörde Dortmund in Nordrhein-Westfalen eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? In den Kleinen Anfragen 4732, 4733, 4735 sowie 4771 bis 4773 (Drs. 16/11877, 16/11878, 16/11880 sowie 16/11999 bis 16/12001) wurden identische Fragen zum Einsatz der technischen Ermittlungsinstrumente Funkzellenabfrage, Ortungsimpulse, IMSI- sowie W-LAN-Catcher in verschiedenen Kreispolizeibehörden und dem Landeskriminalamt NRW gestellt. Identische Fragestellungen der Abgeordneten zu den Kreispolizeibehörden Düsseldorf und Dortmund sowie dem Landeskriminalamt NRW für einen Zeitraum ab dem 1. Januar 2014 wurden mit erheblichem Personalaufwand in den Kleinen Anfragen 3333 bis 3336 (Drs. 16/8724 bis 8727) beantwortet. Dieser war erforderlich, da die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Informationen kein Bestandteil regelmäßiger Datenerhebungen sind und dem Ministerium für Inneres und Kommunales daher nicht vorliegen. Die Landesregierung hatte sodann im Rahmen der Beantwortung weiterer 47 Kleiner Anfragen (Nr. 3501 bis 3547, LT-Drs. 16/9191 bis 9237) mit gleichlautenden Fragestellungen darauf hingewiesen, dass zur Beantwortung dieser Kleinen Anfragen die erfragten Daten durch zusätzliche Berichtsaufforderungen bei den nachgeordneten Polizeibehörden erhoben, extrahiert und aufgearbeitet werden müssten und dies in dem zur Beantwortung der Kleinen Anfragen vorgesehenen Zeitraum nicht leistbar ist. Diese Feststellung gilt – erst recht vor dem Hintergrund einer tendenziell steigenden Belastung der Kreispolizeibehörden und des Landeskriminalamts – unverändert und uneingeschränkt auch für die Beantwortung der Kleinen Anfrage 4732, 4733, 4735 sowie 4771 bis 4773, mit denen die gleichen Daten nun für einen Folgezeitraum abgefragt werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12163