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kleineAnfragen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/
12167
06.06.2016
Datum des Originals: 06.06.2016/Ausgegeben: 09.06.2016
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Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4739 vom 3. Mai 2016
des Abgeordneten Ralf Witzel FDP
Drucksache 16/11919
Unterrichtsbedingungen an Schulen der Stadt Mülheim –
Wie sieht die aktuelle Faktenlage aus zur Unterrichtsversorgung, zum Personalbedarf,
zum Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien und zu den Klassengrößen?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die aktuell in Nordrhein-Westfalen geführte öffentliche Debatte über den Unterrichtsausfall in
unseren Schulen, dessen Umfang angeblich nicht genau beziffert werden kann, bestätigt, dass
auch hinsichtlich der Unterrichtsbedingungen an Schulen der Stadt Mülheim unverändert
zahlreiche Probleme ungelöst sind. Dies führt immer wieder zu Klagen von Schülern, Eltern
und Lehrern über schlechte Unterrichtsbedingungen an den Schulen. Unterrichtsausfall ist
jedoch kein alleiniges Mülheimer Phänomen – die Schwierigkeiten bestehen in nahezu allen
nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden landesweit. Namhafte Experten halten daher
eine regelmäßige flächendeckende Erhebung des realen Unterrichtsausfalls für unabdingbar.
Die grüne Schulministerin will aber trotz der massiven Kritik zahlreicher Eltern nur eine
Stichprobenerhebung zum Unterrichtsausfall durchführen, deren Form nicht zuletzt vom
Landesrechnungshof als ausgesprochen fragwürdig bewertet worden ist. Ein solches
Vorgehen ist inakzeptabel. Die FDP-Landtagsfraktion fordert seit Jahren eine vollständige
schulscharfe Erfassung des vorherrschenden Mangelzustands, damit endlich umfassende
Transparenz geschaffen wird.
Unter anderem hat die anhaltende und immer lauter zu vernehmende Kritik der Betroffenen
dazu geführt, dass sich der Landesrechnungshof dieser Problematik angenommen hat und
das Schulministerium bereits Anfang 2013 aufgefordert wurde, die tatsächlich ausgefallenen
Unterrichtsstunden in Nordrhein-Westfalen in konkreten Zahlen zu ermitteln. Doch anstatt
dieser Aufforderung endlich konsequent nachzukommen, fallen der grünen Schulministerin
immer neue vorgeschobene Begründungen ein, warum ein transparenter Umgang mit der
Problemlage unterbleiben soll.
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Die Sicherstellung des Unterrichts bildet aber eine zentrale Aufgabe der Schulpolitik. Zu Recht
fordern Eltern von der Landespolitik ein, dass ihre Kinder den stundenplangemäßen Unterricht
auch tatsächlich erhalten. Daher muss das Land die bestmöglichen Vorkehrungen treffen, um
den Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu minimieren. Hierzu zählt auch, den
Unterrichtsausfall transparent zu erfassen und sich dazu der öffentlichen Debatte zu stellen.
Über quantitativen Unterrichtsausfall hinaus kämpfen unsere Schulen vor Ort oftmals mit einer
nicht ausreichenden Lehrerversorgung insbesondere bei Fachlehrern, einer zu hohen
Schüler/Lehrer-Relation, zu großen Klassen und Kursen sowie der viel zu häufigen Erteilung
von fachfremdem Unterricht. Dabei bietet der demographische Wandel seit Jahren ideale
Voraussetzungen, infolge sinkender Schülerzahlen die Schulsituation zu verbessern.
Auch angesichts des oft recht hohen Altersdurchschnitts vieler Lehrerkollegien und der damit
verbundenen beträchtlichen Frühpensionierungsrate in Zeiten steigender Arbeitsbelastung
und häufiger schulrechtlicher Änderungen sind solche Befunde wenig verwunderlich. Die
Problematik der bevorstehenden Pensionierungswelle ist ebenso bekannt wie der Umstand,
dass aufgrund der in den 1970er Jahren in einigen Bundesländern hohen Einstellungszahlen
die Altersverteilung der Lehrerkollegien bundesweit nicht gleichmäßig ausfällt. Derzeit ist
demnach rund jeder vierte Lehrer 55 Jahre oder älter. Diese Lehrer stehen damit absehbar in
wenigen Jahren nicht mehr an den Schulen für Unterrichtszwecke zur Verfügung.
Dringend notwendig ist daher ein alle Schulformen umfassendes Handlungskonzept, das
Qualitätsverbesserungen vorsieht und die zukünftige Unterrichtsversorgung an den Schulen
der Stadt Mülheim sowie landesweit auf einem hohen Standard absichert, damit struktureller
Unterrichtsausfall und fachfremde Unterrichtserteilung möglichst schnell der Vergangenheit
angehören. Handlungsbedarf ist auch deshalb gegeben, da nur ein qualitativ hochwertiges
und leistungsfähiges Bildungssystem unseren Jugendlichen die in der heutigen Gesellschaft
für ihr persönliches wie berufliches Leben geforderten Qualifikationen zielsicher vermitteln
kann.
Der Mangelzustand einer in quantitativer und qualitativer Hinsicht nicht zufriedenstellenden
Unterrichtsversorgung verbaut jungen Menschen regelmäßig auch in der Stadt Mülheim ihre
Zukunftschancen, führt zu unnötigen Qualifikationsdefiziten und verstärkt die Einschätzung
von Arbeitgebern, dass leider vielfach offene Ausbildungsstellen auch deshalb unbesetzt
bleiben, da zu viele Schulabgänger selbst den grundlegenden Bildungsanforderungen des
Berufsbildungssystems leider nicht mehr gerecht werden. Vielfach fehlen auch Mülheimer
Schulabsolventen die erforderlichen Grundkompetenzen für die erfolgreiche Absolvierung
einer Berufsausbildung.
Auch der absolut ernstzunehmende und in den kommenden Jahren voraussichtlich noch an
Bedeutung gewinnende Fachkräftemangel in bestimmten Fächern verstärkt den Druck auf die
Politik, für ein leistungsfähiges Bildungssystem zu sorgen und die bereits genannten
Mangelzustände an Mülheimer Bildungseinrichtungen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu
beseitigen.
Beste Bildung entscheidet über die Lebenschancen jedes einzelnen Kindes genauso wie über
das Wohlergehen unserer Gesellschaft insgesamt. Sie ist ferner die Voraussetzung für den
individuellen sozialen Aufstieg möglichst vieler Schüler in der Stadt Mülheim.
Im Sinne einer transparenten Informationspolitik ist es wichtig, dem Parlament für die weitere
Bildungsplanung alle entscheidungsrelevanten Schuldaten zur Verfügung zu stellen und
diesem Informationsbedarf auch für die Stadt Mülheim nachzukommen. Der Fragesteller bittet
daher um eine vollumfängliche Information über den aktuellen Sachstand mindestens in Form
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einer Fortschreibung der zu diesem Komplex zuletzt für die Schulen in der Stadt Mülheim
veröffentlichten Daten (LT-DS 16/8772).
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung
hat die Kleine Anfrage 4739 mit Schreiben vom
6. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen in
allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen, die von Abgeordneten
der Fraktion der FDP gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem
gleichlautenden Schema.
1.
Welches jeweilige Stellen-Soll und Stellen-Ist weisen alle einzelnen Schulen
sämtlicher Schulformen in Mülheim auf Basis der dem Schulministerium
vorliegenden aktuellsten Daten auf?
2.
Wie sieht aktuell der jeweilige Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien an allen
einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen in der Stadt Mülheim aus?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Stellenbedarf und die Personalausstattung der einzelnen Schulen in Mülheim an der Ruhr
sowie die Altersdurchschnitte der jeweiligen Lehrerkollegien können, gegliedert nach
Schulform, der Anlage entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung
wurden mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt
(Stand 19. Mai 2016). Die Altersdurchschnitte der Lehrerkollegien wurden auf Grundlage der
Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2015/16 berechnet. Hierbei wurden alle an den
jeweiligen Schulen tatsächlich vorhandenen Lehrkräfte berücksichtigt (Kopfzählung).
Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzu-weisen:
Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu
geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der
Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht
vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw.
Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der
anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf
höhere Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung
dieser Schule.
Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei
um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung
einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in
Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung,
Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub,
Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang
können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle
Kontrolle der zum Stichtag 19. Mai 2016 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die
Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur
Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden Arbeitsaufwand verursachen.