LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12172 06.06.2016 Datum des Originals: 06.06.2016/Ausgegeben: 09.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4753 vom 4. Mai 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11952 Entwurf des Einsatzkonzepts Amok-TE Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) in Nordrhein-Westfalen hat ein neues Einsatzkonzept für Polizeibeamte im Wach- und Wechseldienst bei terroristischen Amoklagen entwickelt. Der Titel lautet: „Vorgehensweise bei Szenarien mit sofortiger polizeilicher Interventionserfordernis“. Dieses befindet sich, diversen Medienberichten nach, derzeit im internen Abstimmungsprozess mit der Personalvertretung. Neben dem grundsätzlichen Lob an der Entwicklung von Konzepten gegen terroristische Anschläge, wird auch Kritik laut. Insbesondere die Ausstattung der Polizei und die Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten auf die neuen Einsatzszenarien werden bemängelt. Bislang sind ausschließlich Spezialeinheiten beim Antiterrorkampf vorgesehen. Bis diese Einsatzkräfte allerdings vor Ort sind, geht wertvolle Zeit verloren. Bei Angriffen mit Sturmgewehren etwa, sind die meisten Opfer innerhalb weniger Minuten zu beklagen, wie die Terroranschläge in Paris und anderen Städten gezeigt haben. Anders als in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen plant das Land keine Anschaffung schusssicherer Titanhelme. Zudem stellt sich die Frage, wie die Polizei mit ihrer herkömmlichen Bewaffnung gegen Terrorristen mit militärischer Bewaffnung (Sturmgewehre und Schutzwesten) effektiv vorgehen soll. Die Gewerkschaft der Polizei fordert bereits die bessere Ausstattung mit Helmen. Die herkömmlichen Polizeistreifen werden in Schulungen und Trainings auf die neue Einsatzlage vorbereitet werden müssen. Hierbei ist fraglich, ob die im Konzeptentwurf offenbar vorgesehenen 4er-Truppen (zwei Streifenwagenbesatzungen) als kleinste taktisch agierende LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12172 2 Einheit praxistauglich sind. Zum Einkesseln von Attentätern aus vier Richtungen würden so 16 Beamte benötigt, was acht Einsatzmittelbesatzungen entspricht. Diese personelle Ressource steht den wenigsten Behörden innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4753 mit Schreiben vom 6. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche zusätzliche militärische Bewaffnung ist künftig für den Wach- und Wechseldienst bzw. pro Streifenwagen/Einsatzmittel vorgesehen? (Bitte sowohl Schutzwestenklassen und Sturmge-wehrtypen sowie deren konkrete Anzahl angeben.) Eine militärische Bewaffnung der Kräfte des Wachdienstes, z. B. mit Sturmgewehren, ist nicht vorgesehen. Die Beschaffung von 10.000 Überziehschutzwesten mit verbesserter Schutzwirkung wurde beauftragt. Damit werden u. a. die Beamtinnen und Beamten des Wachdienstes ausgestattet. 2. Warum verzichtet das Land Nordrhein-Westfalen auf die Anschaf-fung von Schutzhelmen? (Bitte ausführlich begründen und auch die Kosten für eine flächendeckende Anschaffung angeben.) Zur Bewaffnung terroristischer Attentäter gehören zumeist sogenannte Sturmgewehre, relativ leichte und kompakte Mehrzweck-Militärgewehre mit hoher Durchschlagskraft. Bisher gibt es keinen für den Wachdienst geeigneten Helm, der eine entsprechende Schutzwirkung aufweist. 3. Wie viele Stunden Trainings- bzw. Schulungsarbeit wird jeder Be-amte des Wach- und Wechseldienstes zu absolvieren haben? (Bitte Aus- und Fortbildungskonzept inkl. des Zeitaufwandes und der zur Verfügung stehenden Ausbildungsorte inkl. deren Kapazitäten an-geben.) Für die Beamten des Wachdienstes sind 18 Zeitstunden im Rahmen des Einsatztrainings NRW angesetzt. In der Ausbildung beträgt der zeitliche Ansatz für die Vermittlung der Inhalte von AMOK-TE 28 Zeitstunden. Eine Stellungnahme von Seiten der Landesregierung zu den genauen Inhalten der Fortbildungskonzeption AMOK- TE und zu den Trainingsörtlichkeiten erfolgt nicht. Hieraus könnten Rückschlüsse auf das taktische Vorgehen der Polizei gezogen werden und/ oder Dritte dazu ermutigt werden, Übungen und somit das taktische Vorgehen der Polizei vor Ort zu beobachten. Dadurch würde das polizeiliche Verhalten ggf. auch für potentielle Täter ausrechenbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12172 3 4. Sollte der 4er-Trupp als kleinste taktische Einheit tatsächlich vor-gesehen sein: Wird der 4er-Trupp als kleinste taktische Einheit den tatsächlichen personellen Ressourcen unserer Polizei gerecht? Durch die Bekanntgabe von Details zum taktischen Vorgehen wird das polizeiliche Handeln für potentielle Täter ausrechenbar. Aus diesem Grund nimmt die Landesregierung keine Stellung zu dieser Frage. 5. In welchem konkreten Zeitrahmen soll das entwickelte Einsatzkonzept final in Kraft treten bzw. umgesetzt werden? (Bitte auch den internen Diskussions- und Abstimmungs-prozess berücksichtigen.) Die Umsetzung der Fortbildungskonzeption AMOK-TE hat mit der Be-schulung der Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer bereits begonnen. Gleichzeitig erfolgt die Evaluierung der Fortbildungskonzeption, so dass etwaige Verbesserungsvorschläge bereits im Vorfeld der Beschulung des Wachdienstes berücksichtigt werden können. Der Abstimmungsprozess im Ministerium für Inneres und Kommunales ist vorbehaltlich der Zustimmung des Polizeihauptpersonalrates abgeschlossen. Zu dem genauen zeitlichen Ansatz nimmt die Landesregierung aus oben genannten Gründen keine Stellung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12172