LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12173 06.06.2016 Datum des Originals: 06.06.2016/Ausgegeben: 09.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4701 vom 20. April 2016 der Abgeordneten Regina van Dinther CDU Drucksache 16/11815 Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Pressemitteilung vom 15.02.2016 rühmt sich die Schulministerin, Frau Löhrmann, mit den hohen Einstellungszahlen im Schulbereich. Gleichzeitig werden immer wieder Klagen laut, dass der Unterricht ausfällt, dass die flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht nicht ausreichen, dass Schulen überlastet sind. Die Nachricht „4.837 Lehrkräfte neu eingestellt“ fasst die Neueinstellungen pauschal zusammen. Um einen genauen Überblick über die tatsächliche Situation bekommen zu können, ist eine Übersicht der Neueinstellungen nach Kreisen, Gemeinden und Jahren erforderlich. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4701 mit Schreiben vom 6. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Politik der Landesregierung ist seit 2010 durch schulpolitische Investitionen und Standardverbesserungen im Schulbereich geprägt. So wurden die Mittel für Vertretungsunterricht zwischen 2010 und 2016 um 4,99 Mio. EUR (rund 10 Prozent) von 49,85 Mio. EUR auf 54,84 Mio. EUR erhöht. Unverändert sind im Haushalt 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall/für individuelle Förderung sowie eine Vertretungsreserve an Grundschulen im Umfang von 900 Stellen ausgewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12173 2 Seit dem Haushalt 2011 sind bis zum Haushalt 2016 rund 10.400 Lehrersstellen aus demographischen Effekten im System und damit einstellungsrelevant geblieben. Damit wurden insbesondere die im Schulkonsens und in der Bildungskonferenz verabredeten Maßnahmen ermöglicht. Dies sind zum Beispiel die Unterstützung der Inklusion, der Ausbau der Ganztagsschulen, die Verbesserungen der Leitungszeit, die bedarfsgerechte Ausstattung der Sekundarschulen, die Absenkung der Klassengrößen an Grundschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und auch der Ausbildungskonsens. Um der laufenden Zuwanderung und der damit unterjährig steigenden Schülerzahl zeitnah mit zusätzlichen Stellen begegnen zu können, hat die Landesregierung im Jahr 2015 mehrere Nachtragshaushalte und eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2016 mit einem Gesamtvolumen von 5.766 zusätzlichen Stellen beschlossen. Allein 2015 wurden aufgrund der Zuwanderung insgesamt 3.653 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Die entscheidende Grundlage für die Berechnung des Lehrerbedarfs der einzelnen Schule wie auch des Lehrerbedarfs insgesamt ist die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (verkürzt AVO). Die AVO schreibt bindend und ohne Ausnahmemöglichkeit vor, welche Rechengrößen und Zweckbestimmungen sowie welche Verfahren bei der Berechnung des Lehrerbedarfs anzuwenden sind. Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Festlegungen: wöchentliche Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler, wöchentliche Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer, Klassenbildungswerte, Relationen „Schüler je Stelle“, Unterrichtsmehrbedarf und Ausgleichsbedarf. Der Grundbedarf (Grundstellenzahl) ist in der Weise zu errechnen, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler durch die jeweils festgesetzte Relation „Schüler je Stelle“ geteilt wird. Grundlage für die Ermittlung der Schülerzahlen ist zunächst die amtliche Schulstatistik nach dem Stand vom 15.10. des vorangegangenen Schuljahres unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen sowie der bis zu dem Stichtag 15.10. im laufenden Schuljahr voraus berechneten Änderungen. Maßgebend für die endgültige Stellenberechnung ist die Schülerzahl zum Stichtag 15.10. im laufenden Schuljahr. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung kann den Schulaufsichtsbehörden und diese können den Schulen für den Unterrichtsmehrbedarf zusätzliche Stellen zuweisen. Unterrichtsmehrbedarf entsteht z. B. durch: Ganztagsbetrieb, durchgängige Sprachbildung, Sprachförderung und interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Integration durch Bildung, Förderung natürlicher Mehrsprachigkeit (herkunftssprachlicher Unterricht). Das Ministerium für Schule und Weiterbildung kann den Schulaufsichtsbehörden und diese können den Schulen zusätzliche Stellen zuweisen zum Ausgleich für besondere inhaltliche oder personelle Probleme (Ausgleichsbedarf): Tätigkeit von Fachleiterinnen oder Fachleitern und Personalratstätigkeit. Weitere häufige Gründe für die Zuweisung von Stellen als Ausgleichsbedarf sind: Teilnahme oder Moderatorentätigkeit in der Lehrerfortbildung und Lehrerweiterbildung und Tätigkeit bei der Curriculum-Entwicklung oder in der Fachberatung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12173 3 Wie sieht die Entwicklung der Neueinstellungen in den öffentlichen Schuldienst seit Regierungsbildung durch SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2010 in Gegenüberstellung zu den Pensionierungen und Austritten aus dem Dienst über alle Schulformen nach Städten und Gemeinden sowie Jahren aus? 1. Übersicht der Ausscheidensfälle Eine Aufstellung der nach Städten und Gemeinden zu ermittelnden Ausscheidensfälle für die Jahre 2011 bis einschließlich 1. Februar 2016 über alle Schulformen liegt als Anlage 1 bei. Dabei ist jedoch auf Folgendes hinzuweisen: Zahlen für das Jahr 2010 waren seinerzeit nicht erhoben worden. In der Aufstellung der Ausscheidensfälle sind Lehrkräfte, die schulüber-greifend bzw. schulformübergreifend tätig waren oder infolge von Beurlaubungen oder Freistellungen vor ihrem Berufsaustritt in Leerstellen eingewiesen wurden, nicht enthalten. 2. Übersicht der Neueinstellungen Eine Auswertung der vorgenommenen Einstellungen nach Personen seit dem Jahr 2010 über alle Schulformen nach Städten und Gemeinden ist als Anlage 2 beigefügt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12173